Nachdem das Reverse Charge Thema nicht ganz unkomplex ist und es gerne auch
vermischt wird, hier eine Zusammenfassung unseres aktuellen Wissensstandes.
Vorne weg: Unterscheiden Sie ganz klar zwischen dem was Sie
verkaufen und
was der Reverse-Charge Regelung unterliegt
und dem was Sie
einkaufen und
was der Reverse-Charge Regelung unterliegt, was aktuell nur Österreich und hier nur das Inland betrifft.
e nachdem sind diese Dinge auf der UVA in den unterschiedlichen Bereichen
anzugeben.
Beteiligte UVA Arten
Erlöse: Umsatz Reverse Charge
Aufwände: Reverse Charge
(Bau-)Leistung, Schrott, Telekom(unikation)
Q: Reverse Charge, was ist wofür?
A: In HELIUM V können vier Reversecharge Arten definiert werden.
Umsatz Reverse Charge ist gedacht für Reverse Charge Leistung ins Ausland, also
das Equivalent zur IG-Lieferung. Alle anderen sind für das Inland vorgesehen.
Q: Welche Texte sind wann anzudrucken?
A: Nachdem immer wieder die Frage nach den entsprechenden Paragraphen und Texten
kommt, hier die offiziellen Definitionen zu den verschiedenen Lieferungen.
§ 19 Abs. 1 zweiter Satz
Für Deutschland gelten nach dem SK03 folgende
Steuertexte. Diese sind im Sinne von HELIUM V wie folgt zu verstehen
Inlandserlöse getrennt in 19%, 7% und 0%
Erlöse durch Lieferung ins EU-Ausland mit UID
Steuerfreie EU-Lieferungen, § 4,1b UStG
Erlöse durch Lieferung ins EU-Ausland
ohne UID (sind immer Umsatzsteuerlich wie Inlandslieferungen zu behandeln)
Erlöse durch Lieferungen ins Drittland
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
Lieferung / Leistung / Land | Österreich | Kennzahl | Deutschland | Kennzahl | Schweiz / Liechtenstein | Kennzahl |
Inlandslieferung | keine | keine | keine | |||
Reverse Charge Inland Bauleistung | Kennziffer 48, §19 Abs. 1a (Bauleistungen) | gibt es nicht | ||||
Reverse Charge Inland Schrott | Kennziffer 32, §19 Abs. 1d (Schrott, Abfallstoffe, ...) | gibt es nicht | ||||
Reverse Charge Inland Telekom | gibt es nicht | |||||
Reverse Charge EU-Ausland Leistung | Gemäß §19 Abs. 1b geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über. |
Gemäß §13.B Abs. 2 geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über. | gibt es nicht | |||
Reverse Charge Drittland Leistung | ||||||
IG-Lieferung (von Ware) In DE auch gerne EU-Lieferung genannt |
Unser
aktueller Wissenstand (August 2013) bezüglich Reverse Charge für Österreich,
Inland ist wie folgt
Der aktuelle Stand der Ansicht der Finanz ist (das kann sich bitte monatlich ändern)
a.) Wenn irgendwo was von Mehrwertsteuer drauf steht, kann passieren, dass das
so gewertet wird, dass da Mehrwertsteuer enthalten ist und dass die dann, obwohl
nur als MwSt Info ausgedruckt abgeführt werden muss.
b.) Auf der UVA sind nur die Umsätze betreffend Reverse Charge getrennt anzuführen.
c.) im Gesetz steht nichts von: Die UST muss "doppelt gebucht" werden
(so wie die Einfuhrumsatzsteuer).
Das
bedeutet:
Inlands Reverse Charge Rechnungen sind als steuerfrei zu erfassen. Sowohl
Eingangs-, als auch Ausgangs-Rechnungen
Die Reverse Charge Umsätze werden auf ein eigenes Konto gebucht und können
damit auch auf der UVA als eigener Posten angeführt werden.
Info
zu den Eingangsrechnungen:
IG-Erwerb ist der Innergemeinschaftliche Erwerb, das geht nur aus dem
EU-Mitgliedsländern die nicht im Inland (Österreich) sind. Inlands-Rechnungen
sind immer mit MwSt auszustellen, ausgenommen (und das auch nur in Österreich)
wenn diese nach Reverse Charge zu behandeln sind.
Ad richtiger
Ausweis auf dem UVA Formular inkl. Steuern
Auch wenn die Buchung bei der ER
als Steuerfrei zu erfassen ist, so ist für den doppelten Ausweis von Umsatz und
theoretisch enthaltener Steuer bei der Variante (der UVA-Art) auf 20% zu stellen
Hinweis:
Die Reversechargearten sind "nur" für die
automatische Verbuchung der Mehrwertsteuer relevant.
Für den Ausweis der
verschiedenen Reversechargearten auf der Umsatzsteuervoranmeldung ist nur die
UVA Zuordnung der jeweiligen Konten relevant.
Üblicherweise werden
Reversecharge-Eingangsrechnungen OHNE Vorsteuer (steuerfrei) erfasst. Der
Ausweis der theoretischen Umsatzsteuer und der dagegen zu buchenden Vorsteuer,
erfolgt nur im UVA Formular. Sollten Sie auf dieser doppelten Buchnug bestehen,
so kann diese in den
Steuerkategoriedefinitionen eingerichtet werden.
Hinweis:
Sollten
Sie für Ihre Buchhaltung eine weitere Reversechargeart benötigen, so kann dies
von Ihrem HELIUM V Betreuer gerne eingerichtet werden. Bitte wenden Sie sich
vertrauensvoll an ihn/sie.
Autor: |