Es kommt, gerade für unsere Schweizer Anwender immer wieder vor, dass, vor allem
als Kundenservice, eine Direktlieferung aus der Schweiz an einen Kunden
innerhalb der EU geliefert wird. Wenn nun sowohl eine Schweizer Steuernummer als
auch eine UID Nummer innerhalb der EU, z.B. Deutschland gegeben ist, stellt sich
die Frage, wie dies verbucht werden sollte, da sowohl das Schweizer Finanzamt
als auch das Deutsche Finanzamt die Umsätze in der jeweiligen UVA sehen möchte.
Wie sieht der Geschäftsfall eigentlich aus?
Ware befindet sich in CH
------> wird an einen Kunden z.B. in CZ geliefert (eine Steuernummer in DE (z.B.
Konstanz) ist gegeben)
Zolltechnische Bewegung
Ware von CH ---> DE
..... von CH aus Lieferung nach Drittland .... von DE aus Import aus Drittland
Ware von DE ---> CZ ..... von DE aus IG-Lieferung
Genau betrachtet
bedeutet dies, dass es sich um zwei Lieferungen innerhalb eines Unternehmens
handelt. Diese werden wie folgt abgebildet:
a.) Lieferung der Ware von CH
---> DE ... Erstellen einer Ausgangsrechnung vom eigenen Unternehmen mit CH
Finanzamt an das eigene Unternehmen mit Adresse DE mit CH Finanzamt
b.) Verbuchung der unter
a.) erstellten Ausgangsrechnung als Eingangsrechnung im eigenen Unternehmen mit
DE Finanzamt (nun befindet sich die Ware zolltechnisch in DE)
c.) Lieferung
der Ware von DE ---> CZ ... Erstellen der Ausgangsrechnung vom eigenen
Unternehmen mit DE Finanzamt an den Endkunden, wobei sich dieser wiederum auf
das DE Finanzamt beziehen muss. Dadurch wird die Lieferung für
den Endkunden zum innergemeinschaftlichen Erwerb.
Wichtig:
Beachten
Sie bitte dass jeweils der Kunde definiert, welches Finanzamt für die Buchung
herangezogen wird.
Voraussetzung dafür:
- Sie haben als Kunden Ihr eigenes Unternehmen mit Adresse in DE (Ihr Zolllager)
und CH Finanzamt angelegt (für
die Erstellung der Ausgangsrechnung unter a.) ).
- Sie haben als Lieferanten
Ihr eigenes Unternehmen mit Adresse in DE mit DE Finanzamt angelegt (für die Erfassung der
Eingangsrechnung unter b.) )
- Sie haben den Endkunden (CZ) mit DE Finanzamt
angelegt
- Beide (Kunde & Lieferant) haben als dahinter
liegenden Partner den unter Mandanten angegebenen Partner verwendet.
Eigenheit die sich daraus ergibt:
Der Umsatz ist, da ja zweimal die
Ausgangsrechnung erstellt wird, doppelt vorhanden. Dies wird durch die unter b.)
erstellte Eingangsrechnung (Drittlandserwerb) wieder ausgeglichen.
In der
Buchhaltung muss das so abgebildet werden.
Um dies in den Statistiken
entsprechend darstellen zu können, müssen die betroffenen Partner als verbundene
Unternehmen gekennzeichnet werden.
In den Statistiken kann dies dann
entsprechend ausgewählt werden (mit verbundenen Unternehmen).
Wie werden
die beiden internen Rechnungen bezahlt?
Die Rechnung an das eigene Unternehmen
mit CH Finanzamt und DE Adresse entspricht ja der Eingangsrechnung mit DE Finanzamt. Damit
diese, ohne Bewegung auf dem Bankkonto ausgeglichen werden, stehen zwei
Möglichkeiten zur Verfügung:
a.) Sie buchen die Zahlung der Rechnung und der
Eingangsrechnung über ein Durchläuferkonto als Bank
b.) Sie buchen die
Ausgangsrechnung (CH Finanzamt) als bezahlt. Hier wählen Sie als
Art (der Zahlung) Gegenverrechnung aus und wählen dann die dagegen stehende
Eingangsrechnung an. Damit sind beide Rechnungen ausgeglichen und als
vollständig bezahlt verbucht.
Q: Wie ist nun die genaue Vorgehensweise?
A: Gehen Sie bitte wie folgt vor:
a.) Sie brauchen einen Kunden (I) der den
Wortlaut Ihres Unternehmens hat, mit Adresse in DE und Finanzamt CH.
Steuerkategorie Drittland (Erwerb)
b.) Sie brauchen ein Lager in das die Ware
vom Hauptlager (CH) ins Zolllager (DE) gebucht wird.
c.) Erstellen Sie einen
Lieferschein lautend auf den Kunden I mit Abbuchungslager Hauptlager und
Ziellager Zolllager (CH)
d.) Verrechnen Sie den (Umbuchungs-) Lieferschein
e.) Der Endkunde muss sich (auch) auf das Finanzamt DE beziehen, Steuerkategorie
EU mit UID
f.) Erstellen Sie ev. einen Lieferschein an den Endkunden
g.)
Verrechnen Sie den Lieferschein
h.) Erfassen Sie die Eingangsrechnung
lautend auf den Lieferanten eigen DE. Es sollte dies der gleiche Partner sein
wie der Kunde "eigen DE". Der Lieferant muss Finanzamt DE haben, damit es ein
Drittlands-Erwerb wird.
i.) Verrechnen Sie die Zahlung zwischen der Rechnung
des Kunden "eigen DE" und der Eingangsrechnung (aus h.) )
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