Die
Intrastatmeldung finden Sie in der Finanzbuchhaltung .
Wählen Sie den unteren Modulreiter Intrastat .
In
der nun erscheinenden Liste sehe Sie die bereits importierten und derzeit
gültigen Warenverkehrsnummern.
Q: Wer ist Meldepflichtig:
A:
Laut Statistik
Austria sind ab dem Berichtsjahr 2013 folgende Unternehmen meldepflichtig:
INTRASTAT
meldepflichtig sind Unternehmen, deren Wareneingänge aus EU-Mitgliedstaaten
bzw. deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig die
Assimilationsschwelle von 550.000 EUR im Vorjahr überschritten haben. Wird die
Schwelle erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab jenem Monat, in
dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abzugeben.
Dieser
Wert gilt für 2013. Ob Sie selbst Intrastatpflichtig sind, bitte z.B. bei Ihrem
Steuerberater, dem Finanzamt oder der Statistik Austria bzw. dem Statistischen
Bundesamt (www.destatis.de) erfragen.
Hinweis:
Beachten Sie, dass von den Finanzbehörden die Übereinstimmung zwischen den in den Umsatzsteuervoranmeldung, den Zusammenfassenden Meldungen und der Intrastatmeldung gemeldeten Werte geprüft werden.
Q: Erstellen einer Intrastatmeldung
A:
Für die Erstellung der Daten für die Intrastatmeldung empfiehlt es sich,
zuerst die Daten zu prüfen und dann erst die tatsächliche Intrastatmeldung
durchzuführen. Es stehen dafür unter dem Menüpunkt Intrastat zwei
verschiedene Auswertungen zur Verfügung.
a.)
Intrastatmeldung
b.)
Vorschau
Gemäß
obiger Empfehlung führen Sie zuerst die Vorschau aus.
Wählen Sie Eingang oder Versand
Geben
Sie die durchschnittlichen Transportkosten von der Grenzübertrittsstelle zum
Entladestandort (Ihr Unternehmen) an.
Definieren
Sie den gewünschten Zeitraum.
Dadurch
erhalten Sie eine Liste aller in die Intrastatmeldung aufzunehmenden Positionen
mit
den
Belegnummern, den Artikel, den Warenverkehrsnummern bzw. ??? wenn keine
Warenverkehrsnummer definiert ist (siehe dazu Artikel, Sonstiges), den Preisen,
Werten inkl. Statistischem Wert und dem Gewicht der Position.
Für
eine gültige Intrastatmeldung müssen die Werte wie von den Statistischen
Ämtern vorgegeben eingetragen sein.
Führen
Sie diesen Vorschau-Lauf für Eingang und Versand durch.
Danach
kann die
eigentliche Intrastatmeldung ausgeführt werden.
Erhalten
Sie bei diesem Lauf eine Meldung wie
So
ist die oben beschriebene Ergänzung nicht vollständig durchgeführt worden.
Stellen
Sie den angegebenen Artikel richtig und führen Sie den Export dann entsprechend
durch.
Gleiches gilt für
Achten
Sie darauf, dass erst mit der abschließenden Meldung
die
aktuellen Intrastat-Exportdaten erzeugt werden, welche erst nach diesem
gültigen Export in das Portal der jeweiligen Statistikbehörde übernommen werden dürfen.
Der
Exportpfad wird unter System, Parameter, INTRASTAT_EXPORTZIEL_EINGANG bzw.
INTRASTAT_EXPORTZIEL_VERSAND eingestellt.
Q: Import neuer Daten der ÖStat
A:
Vom Österreichischen Statistischen Zentralamt werden jährlich neue
Warenverkehrsnummern herausgegeben. Siehe dazu.
Daraus werden von uns entsprechende Daten exportiert,
welche Sie durch Klick auf Intrastat
importieren in Ihre Datenbank übernehmen können. Beim Import der Daten werden
die alten Warenverkehrsnummern-Daten gelöscht. Die bei den Artikeln
hinterlegten Warenverkehrsnummern bleiben selbstverständlich erhalten.
WICHTIG:
Achten
Sie darauf, dass vollständigen Datensätze eingespielt werden. D.h. nach dem
Import, müssen für die Gruppen und Untergruppen vollständige
Definitionssätze angeführt sein.
D.h.
der Import muss sehr ähnlich der obigen Darstellung ausgeführt sein. Haben Sie
hier Kapitelüberschriften ohne Nummer, so wurden die falschen Daten importiert.
Für den Import ab 1.1.2022 muss auch die Besondere Maßeinheit mit vorhanden
sein.
Q: ausgewählte Artikel nicht in der Intrastat anführen?
A: Da die Intrastatmeldung alle im Zeitraum exportierten Artikel anführt, werden
auch ev. angegebenen Frachtmittel wie Europaletten usw. in die Intrastatmeldung
mit aufgenommen. Da dies ja keine Handelsware im klassischen Sinne ist, will man
diese auch nicht in der Intrastatmeldung mit anführen.
Für derartige Artikel
verwenden Sie bitte die Warenverkehrsnummer 0000 00 00. Artikel mit dieser
Warenverkehrsnummer werden bei der Versandmeldung nicht berücksichtigt.
Ab 1.1.2022 muss die Intrastatmeldung jedes Monat, für das eine Meldung
abzugeben ist, über RTIC hochgeladen werden.
Diese Funktion steht in HELIUM V
ab Build 16803 zur Verfügung.
Voraussetzung ist dafür auch eine aktuelle
Warenverkehrsnummerntabelle. Diese finden Sie jeweils im
Änderungsprotokoll, Kapitel Intrastat Importdatei.
Bitte denken Sie daran
diese jedes Jahr zu aktualisieren.
Übertragung der Meldung zur Statistik Austria
Nach der Erzeugung der Intrastat-Eingangs bzw. Versandmeldung müssen diese bei
der Statistik Austria gemeldet werden.
Dies erfolgt aktuell über das RTIC,
also das Reporting Tool Intra
Collect
Starten Sie dafür einen Internet Browser und gehen
Sie auf die Webseite der Statistik Austria.
Am Startbildschirm befindet sich in der rechten unteren Hälfte auch eine
Link-Box mit dem Link zu „Portal Statistik Austria“. Der Einstieg in das
Reporting Tool erfolgt über die Anmeldung im
Statistik Austria Portal.
Sie
benötigen dafür Ihre Zugangsdaten zur Statistik Austria.
Hier finden
Sie die für Sie freigeschalteten Applikationen.
Für die erste Übertragung empfiehlt sich
den RTIC Test zu verwenden.
Klicken Sie für die Meldung auf RTIC Test
bzw. RTIC.
Wählen Sie anschließend Meldung erstellen.
Füllen Sie
geforderten Felder entsprechend aus
und wählen Sie danach Datenimport.
Durch Klick auf Auswahl wählen Sie die oben erzeugte Intrastat-Datei, Eingang
bzw. Versand, aus.
Das Trennzeichen verbleibt auf ; Semikolon.
Definieren
Sie als Zeichensatz UTF-8
und geben Sie an, dass die Datei eine Kopfzeile
enthält.
Anschließend klicken Sie auf Daten importieren.
Nun wird
rechts angezeigt dass die Datensätze eingelesen werden und nach entsprechender
Verarbeitung dass die Daten eingelesen wurden. Gegebenenfalls werden auch
entsprechende Fehler angezeigt.
Sie finden nun diese neue Meldung in der
Meldungsübersicht.
Mit bearbeiten
könnte diese Meldung noch einmal verändert werden. Diese Daten werden nicht mit
Ihrem HELIUM V in irgend eine Form abgeglichen.
Auch können hier
entsprechende Fehler und ähnliches eingesehen werden. Bitte prüfen Sie immer, ob
in den Meldungen Fehler enthalten sind und leiten Sie Meldungen nur weiter wenn
diese Fehlerfrei sind.
Wenn die Meldung in Ordnung ist, klicken Sie auf
weiterleiten, wodurch diese Intrastatmeldung verbindlich an die Statistik
Austria übermittelt wird.
Damit ist die Intrastatmeldung abgeschlossen.
Denken Sie daran sich entsprechend aus dem Portal abzumelden
.
Hinweis1:
Der
exakte Pfad der Importdateien kann in HELIUM V unter System, Parameter,
INTRASTAT_EXPORTZIEL_EINGANG und INTRASTAT_EXPORTZIEL_VERSAND definiert werden.
Hinweis2:
Die früher bestehende Beschreibung für die Übernahme nach IDEP
wurde entfernt, da ab 1.1.2022 nur mehr Meldungen über das RTIC gemacht werden
können.
Unter
Liste der gültigen Warennummern (Sova-Leitdatei)
Ausgabe 2022 finden Sie die gültige Warenverkehrsnummern für
Deutschland für das jeweilige Jahr.
Diese ist vom Inhalt her, Dank der
europäischen Union, ident mit der Österreichischen KN8 Datei. Das bedeutet für
unsere Anwender aus Deutschland, bitte verwenden Sie als Musterdatei ebenfalls
die im
Änderungsprotokoll, Kapitel Intrastat vorhandene Importdatei KN8.
Unterschied der Meldung zwischen Österreich und Deutschland.
In Deutschland
muss auch der Verkehrsweg angegeben werden. Da dieser in der Regel für KMU nicht
definiert werden kann, man beauftrag einen Spediteur, wie dieser versendet ist
nicht bekannt, wird als Verkehrsweg Kurier verwendet.
Q: Onlineerfassung
Die Online-Meldung erfolgt über
https://www-idev.destatis.de/idev/OnlineMeldung.
Auch hierfür benötigen Sie entsprechende Zugangsdaten. (Die weitere Beschreibung
erfolgt für den Gast-Zugang)
Nach erfolgter Anmeldung wählen Sie
Intrahandel Formularmeldung und wählen
danach den entsprechenden Berichtszeitraum.
Klicken Sie nun oben auf Meldung,
bzw. scrollen Sie nach unten bis zur
Meldungserfassung.
Mit einem gültigen Zugang kann auch der Import mit CSV
Format gewählt werden und damit die von
HELIUM V erzeugten Daten eingespielt werden.
Für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren HELIUM V Betreuer.
Länder Zusammenfassung
Für die Zusammenfassung nach UID Nummern und Warenverkehrsnummer, verwenden Sie
bitte die letzte Seite der Vorschau.
Hier finden Sie auf der letzten Seite eine Zusammenfassung nach Ländern und
Warenverkehrsnummern wie Sie der deutschen Erfassung entspricht.
Q: Können Artikel von der Intrastatmeldung ausgenommen werden?
A: Ja. Geben Sie bitte im Artikel bei der Warenverkehrsnummer 0000 00 00 an. Damit wird signalisiert, dass dieser Artikel nicht in die Intrastatmeldung aufgenommen werden sollte. Dies wird z.B. für Dienstleistungen oder Verpackungen benötigt.
Umsatzsteuerrecht und EU Ausland, IG Lieferung
Da wir von unseren Anwendern immer wieder mit Fragen zum Umsatzsteuerrecht
konfrontiert werden, hier die Aussage eines Steuerberaters unseres Vertrauens.
Dazu folgende Einschränkungen: Wir sind weder Buchhalter noch Steuerberater.
Dies ist eine in jeglicher Form unverbindliche
Information. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte
an den Steuerberater Ihres Vertrauens. Bitte beachten Sie dabei, dass sehr viele
Steuerberater mit diesem Sachverhalt überfordert sind. Es ist auch schon
vorgekommen, dass das Bundesministerium für Finanzen einige Jahre lang eine
falschen Auskunft im Sinne des Gemeinschaftsrechtes der Europäischen Union
gegeben hat.
Der Wissensstand ist August 2019, österreichisches Recht. Hier
kann sich "täglich" etwas ändern.
Der Anwendungsfall I:
Es gibt drei
beteiligte Unternehmen.
Der Produzent P mit Sitz in Österreich
Der
Lohnverarbeiter L mit Sitz in Italien, welcher von P beauftragt wird
Der (End)Kunde K ebenfalls mit Sitz in
Italien
Alle drei sind Unternehmer mit einer jeweils eigenen UID
(Umsatzsteuer Identifikations Nummer im Sinne des europäischen Rechtes)
P
stellt Ware her und sendet sie zu L zu weiteren Verarbeitung in seinem Auftrag.
L sendet dann weiter an K. P sendet an K die Rechnung.
grundsätzlich ist das Verbringen eines Gegenstandes innerhalb eines Unternehmens steuerlich unbeachtlich.
wenn
dieser Gegenstand jedoch in ein anderes EU-Mitgliedsland gebracht wird,
dann handelt es sich um
den Tatbestand des innergemeinschaftlichen
Verbringens (IG-Verbringen)
das IG-Verbringen wird gleich behandelt wir eine IG-Lieferung
eine Ausnahme davon ist die vorübergehende Verwendung
eine vorübergehende Verwendung liegt bei der Lohnveredelung (dh. bei arbeiten am Gegenstand durch einen anderen Unternehmer) vor, wenn der Gegenstand nach Erbringung der sonstigen Leistung wieder zur Verfügung des Auftraggebers(P) in den Mitgliedstaat gelangt, von dem der Gegenstand befördert worden ist
für obiges Beispiel bedeutet das folgendes:
die Ware kommt nach der Lohnveredelung nicht mehr retour nach Österreich
somit liegt keine vorübergehende Verwendung vor, sondern ein steuerfreies IG-Verbringen. D.h.
Der Produzent P muss sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren, d.h. eine italienische UID Nummer haben!
Meldung des IG-Verbringens in Österreich (ZM mit eigener italienischer UID also der italienischen UID von P)
Erwerbsbesteuerung in Italien (für P)
Die Lieferung von L an K ist steuerpflichtig, da Inlandslieferung in Italien (ACHTUNG: Hier greifen dann auch die italienischen Regeln)
diese unangenehme steuerliche Behandlung kann vermieden werden, wenn K
selbst die Bearbeitung beauftragt und nicht P
das wäre dann lediglich
eine steuerfreie IG Lieferung nach Italien
Daraus ergeben sich nun zwei mögliche Varianten wie das umsatzsteuerlich korrekt abgebildet werden kann:
VARIANTE 1: die Gegenstände kommen zurück nach Österreich, zu P
D.h. wenn die Gegenstände nach Italien zu L und anschließend wieder zu P gebracht werden, liegt eine umsatzsteuerlich, nicht zu erfassende vorübergehende Verwendung in Italien vor.
es ist ein nicht steuerbarer Liefertatbestand in Österreich (keine ZM)
P bekommt von L nur eine Eingangsrechnung über eine Lohnveredelung (ohne
Ust, Reverse Charge in Österreich)
Es wird dafür aber die Ware
zweimal sinnlos herumgesandt!
VARIANTE 2: die Gegenstände kommen zurück nach Österreich zu P und werden dann weiterverkauft
eine vorübergehende Verwendung verlangt, dass die Gegenstände zum selben Steuerpflichtigen P zurückgesandt werden.
entscheidend ist hier, wann die Weiterverkaufsabsicht entsteht!
steht bereits in Italien (bei L) fest, dass die Gegenstände weiterverkauft werden, dann ist bereits wieder keine vorübergehende Verwendung mehr gegeben und es kommt zu einer Registrierungspflicht in Italien.
wird
die Verkaufsentscheidung erst getroffen, nachdem die Gegenstände
wieder in Österreich sind, dann ist wieder eine Anwendung der
vorübergehenden Verwendung, und es kommt zu keiner
Registrierungspflicht in Italien.
Hier muss jedoch aus den
Lieferpapieren nachvollziehbar sein, dass die Gegenstände wieder in
der Verfügungsmacht von P waren.
Dementsprechend sollte auf den
Lieferpapieren von Italien nach Österreich eine Lieferanschrift
aufscheinen, die P zuordenbar ist.
Info aus der Praxis: Italien
sieht dies sehr eng!
Diese Vorgehensweise ist inhaltlich gleich, wenn z.B. die Ware nicht in Italien,
sondern in Deutschland einer Lohnveredelung unterworfen wird.
Gleiches gilt
wenn zwar der Lohnveredler in Italien, oder Deutschland ist, der Kunde K in
einem Drittland (Schweiz, Liechtenstein, USA).
Es ist immer entscheidend, von
welchem Land aus die steuerfreie Ausfuhrlieferung durchgeführt wurde.
Der Anwendungsfall II:
Es gibt drei
beteiligte Unternehmen.
Der Produzent P mit Sitz in Österreich
Der
Lohnverarbeiter L mit Sitz in Italien, der von Ihrem Kunden K beauftragt wird.
Der (End)Kunde K ebenfalls mit Sitz in
Italien
Alle drei sind Unternehmer mit einer jeweils eigenen UID
(Umsatzsteuer Identifikations Nummer im Sinne des europäischen Rechtes)
Der wesentliche Unterschied zu Fall I ist, dass aus Ihrer Sicht, der
Lohnverarbeiter L nur eine weitere Lieferadresse Ihres Kunden K ist.
D.h. die
Lieferanschrift lautet Kunde K, c/o Lohnverarbeiter L. Für die Adresse L gilt
dann unseres Wissens auch die UID Nummer des Kunden K.
Wenn nun der
Lohnverarbeiter L für mehrere Ihrer Kunden arbeitet, so muss, wegen der
unterschiedlichen Kunden(namen) Ihr Lohnverarbeiter mehrfach angelegt werden, da
er gegenüber P ja JEWEILS als unterschiedlicher Kunde K auftritt.
P
stellt Ware her und sendet sie zu K per Adresse L zu weiteren Verarbeitung im Auftrag
von K.
Ob L dann an K sendet, ist für P nicht mehr relevant. P sendet an K die Rechnung.
Q: Wie kann die Richtigkeit der Warenverkehrsnummern geprüft werden?
A: Insbesondere wenn sich die jährliche Pflege der Warenverkehrsnummern ergibt,
sind unter Umständen einige Warenverkehrsnummern zu ändern. Üblicherweise gibt
es z.B. von der Statistik Austria eine Vergleichsliste welche der
Warenverkehrsnummern sich von einem zum anderen Jahr geändert haben. Suchen Sie
nach "Gegenüberstellung Warenverkehrsnummer 2020 zu Warenverkehrsnummer 2021".
Dies sind normalerweise sehr wenige Warenverkehrsnummern.
D.h. die
Vorgehensweise ist so, dass Sie zuerst die aktuelle Intratstat Definition
importieren und danach den Druck der Intrastat-Auswahlliste aufrufen. Hier
finden Sie am Ende eine Liste der in Ihrem Artikelstamm verwendeten
Warenverkehrsnummern. Darin enthalten sind auch diejenigen die aktuell keine
Zuordnung zu einer gültigen Warenverkehrsnummer haben.
Herunterladen des gültigen Warenverzeichnisses von Statistik Austria
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