Gerade für die Covid Mehrwertsteuerumstellung ist auch eine besondere Behandlung
der Ust-Konten in Abhängigkeit der Belegdatum = Leistungsdatum erforderlich. Aus
diesem Titel heraus müssen Steuerkategorien und Länderartübersetzungen
Kalenderfähig sein. Womit die Gültigkeit zum jeweiligen Datum definiert werden
kann.
Eine für nur einen Mehrwertsteuerzeitraum erstellte
Steuerkategorie-Definition könnte z.B. wie folgt aussehen:
Bitte beachten Sie dazu die
Spalte Gültig ab und das Aussehen der letzten Spalte, welche zwischen Löschen
und Neu
wechselt.
Beachten Sie auch
das Gültig zum Datum, mit dem die Anzeige der jeweiligen Steuerkategorie
gesteuert wird.
Mit Löschen
wird die jeweilige
Definitionszeile des gewählten MwSt-Satzes entfernt. Sollten alle Definitionen
für einen Mehrwertsteuersatz entfernt worden sein, so wird automatisch, beim neu
Start des Finanzbuchhaltungsmodules und dem Aufruf des Modulreiters
Steuerkategoriekonto eine leere Definition mit Gültig ab 1.1.1970 nachgetragen.
Mit Neu wird eine neue Definition des
gewählten MwSt Satzes zu einem anderen Gültig ab Datum erstellt. Um neue
Definitionen anlegen zu können wählen Sie vorher ändern
(aller)
Steuerkategoriedefinitionen.
Um die Erfassung bei Neu möglichst einfach zu
gestalten, wird nach dem Klick auf Neu nur das Gültig ab Datum gelöscht, womit
Sie zur Erfassung des neuen Stichtages, ab dem die andere Definition gilt,
aufgefordert werden.
So könnte z.B. nach erfolgter Definition der MwSt
Änderungen ab dem 1.7.2020 die Darstellung für das Gültig zum 1.7.2020 wie folgt
aussehen.
Q: Die Buchung der Erlöse / Aufwände egal ob 16 oder 19% gehen auf die gleichen Konten
A: Definieren Sie einerseits obige Übersetzungen für die entsprechenden
Zeiträume
Und definieren Sie auch die Länderartübersetzungen, gegebenenfalls
auch für das Inland inkl. der Zeiträume ab denen diese gültig sind.
Für die
Klarstellung nutzen Sie bitte gegebenenfalls auch das Journal Konten, den
Kontenplan.
Stellen Sie nun die Länderartübersetzung richtig.
Nun korrigieren Sie die falschen Buchungen
wie z.B.:
In dem Sie in diesem Falle in
die Eingangsrechnung gehen und
im Menü
Bearbeiten, Belegübernahme wählen.
Damit werden die Buchungen storniert und
nach den neu definierten Regeln übernommen.
Somit sieht die Buchung wie
folgt aus:
Q: Wie stellt man das wieder zurück?
A: Voraussichtlich ab 1.1.2021 greifen wieder die bisherigen
Mehrwertsteuersätze. Das bedeutet, dass in den Kontoländerartübersetzungen die
dann neue Gültigkeit ab 1.1.2021 auf das eigene Konto eingetragen werden muss.
D.h. eigentlich zeigt die Länderartübersetzung auf sich selbst, womit die
Definition wie folgt aussieht.
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