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In HELIUM V steht
Ihnen mit dem Modul Reisezeiten eine komfortable Erfassung der Reisezeiten und
-kosten
zur Verfügung. Sie finden diese im Modul Zeiterfassung
nach Auswahl des jeweiligen Mitarbeiters unter Reisezeiten
.
Die Definition der
verschiedenen Tagesätze / Reiseaufwandsentschädigungen erfolgt im unteren
Modulreiter Diäten
auch Verpflegungs-Mehraufwand genannt.
Da die Spesensätze
nicht streng mit den Ländern gekoppelt sind, so werden z.B. für Grenzregionen
andere Spesensätze verrechnet, als für weiter entfernte Landesteile und
bestimmte Städte (Mailand, London) haben eigene Sätze, können diese
eigenständig im Modulreiter Diäten definiert werden.
Auf eine
Definitionsmöglichkeit für Nächtigungsgelder haben wir verzichtet, da diese
in aller Regel nach Aufwand abgerechnet werden.
Die Buchung der
Reisezeit gliedert sich in zwei Teile.
Beginn
Die ist der jeweilige
Beginn einer Reise eines Reiseabschnitts. D.h. wenn Sie z.B. mehrere
Kundenbesuche an einem Tag machen, so beginnen Sie mit der Abreise von Ihrem
Unternehmen bis zum ersten Kunden, danach fahren Sie zum zweiten Kunden, geben
also den Zeitpunkt der Abreise vom ersten Kunden zum zweiten Kunden als erneuten
Beginn der Reise zum zweiten Kunden an und so fort.
Definieren Sie
jeweils welchen Kunden Sie besucht haben, mit wem Sie gesprochen haben und in
welches Reiseland, siehe dazu oben, Diäten, dies erfolgte. Geben Sie unter
Kommentar eine entsprechende Begründung an.
Wenn Sie mit dem eigenen
Fahrzeug, einem Firmenfahrzeug und ähnlichem unterwegs sind, so geben Sie
zusätzlich den Beginn-Kilometerstand an.
Geben Sie zusätzlich das Kennzeichen Ihres Privatfahrzeuges an bzw. wählen Sie
aus den hinterlegten Firmenfahrzeugen aus, mit dem Sie unterwegs sind.
Zusätzlich können eventuelle weitere Spesen angegeben werden.
Weiterreise
Die Weiterreise wird
wie ein Beginn gebucht. Ihr HELIUM V erkennt die Weiterreise daran, dass es
davor ebenfalls einen Reisebeginn (und kein Ende) gibt.
Das bedeutet, dass
neben dem neuen km-Beginn
der km-Stand
des Vorgänger-Abschnittes angezeigt wird und somit alternativ auch die
Entfernung eingegeben werden kann, was dann zum km-Beginn des nunmehrigen
Reiseabschnittes führt.
Ende
Am Ende der Reise
geben Sie den Endezeitpunkt, wenn Sie also wieder im Unternehmen sind, an und
geben dazu den Kilometerstand bzw. die gefahrene Entfernung an, wenn Sie mit einem Fahrzeug unterwegs waren.
Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der Entfernungen die
Kilometerstände Beginn und Ende herangezogen werden. Die Eingabe der Entfernung
dient lediglich als Rechenhilfsmittel.
Wichtig: Wenn, wie
z.B. bei Außendienstmitarbeitern durchaus üblich, mehrere Kunden an einem Tag
besucht werden, so buchen Sie bitte, so wie oben beschrieben immer nur
Reisebeginn, so lange, bis die Dienstreise tatsächlich beendet ist. Wird immer
Beginn, Ende gebucht, so werden von HELIUM V die Diäten für jeden
Reiseabschnitt berechnet, was ziemlich wahrscheinlich keine Reisediäten zur
Folge hat.
Bitte beachten:
Eine Reise, z.B. zu einem
Kunden, ist nicht die Anreise morgens, mit Beginn und Ende und dann die Abreise
am Abend mit Beginn und Ende, sondern Sie beginnt am Morgen und endet am Abend.
Oder allgemeiner sie beginnt bei der Abfahrt aus dem Büro und endet mit der
Rückkehr ins Büro (Büro steht hier für Ihr Unternehmen oder auch die
Privatadresse des Mitarbeiters).
Falsch:
Das würde bedeuten, dass das zwei
Reise zu je einer Stunde sind.
Richtig:
Der Mitarbeiter war den ganzen
Tag unterwegs.
Wäre aber der Mitarbeiter mehrere Tage unterwegs, so
könnte das durchaus auch wie folgt aussehen:
Q: Wie wird die Entfernung bei mehreren Beginns berechnet?
A: Je nach Unternehmens-Gepflogenheiten und auch um den Erfassungsaufwand so gering wie möglich zu halten, wird immer vom Reisebeginn aus die Entfernung bis zum nächsten eingetragenen Reisebeginn bzw. maximal bis zum Reiseende berechnet. Dies bewirkt dass bei mehreren Beginns trotzdem nur der Kilometerstand / die Entfernung beim ersten Beginn und beim Ende eingetragen werden muss, bewirkt andererseits auch, dass die Kosten für die Reise immer dem Auftrag zugeordnet werden, der dem Reisebeginn zugeordnet ist. Gibt es mehrere Beginns, ohne erfasstem Kilometerstand, so trägt der erste Beginn, genauer der Beleg dazu, die gesamten Kosten.
Q: Meine Reise besteht aus vier Blöcken, wie erfasse ich das richtig?
A: Wenn eine Reise
aus vier Abschnitten besteht, so müssen diese mit fünf Buchungen erfasst werden.
D.h. wenn der Reisetag z.B. so aussieht, dass:
07:00-07:45 Anreise
40km
12:30-12:45 Weiterreise 5km
15:15-15:30 Weiterreise 5km
16:00-16:15 Heimreise 40km
Auswertungen finden Sie unter Info, Reisezeiten bzw. Fahrtenbuch.
Hinweis: Für die
Berechnung der Kilometersätze werden die im Modul Personal beim jeweiligen
Mitarbeiter unter Personalgehalt definierten Kilometersätze herangezogen.
Hinweis: Wurden im
Auswertungszeitraum Änderungen am Kilometergeld vorgenommen, so greift die jeweils
zum Beginn des Auswertungszeitraums gefundene Definition. D.h. für eine korrekte
Berechnung muss die Fahrtenabrechnung jeweils mit den entsprechenden Änderungen
übereinstimmen.
Hinweis: Drucken Sie
zuerst das Fahrtenbuch aus und stellen Sie sicher, dass die eingetragenen Daten
richtig sind. Die Fahrtkosten, werden dann in die Reisekostenabrechnung
übernommen. Dadurch erhalten Sie einen Beleg in dem alle angefallenen
Reisekosten ersichtlich sind.
Definition der Diätensätze
Die Definition der
Diäten finden Sie im Modul Zeiterfassung, unterer Modulreiter Diäten.
Die Diätensätze und
deren Berechnungen sind je nach Branchen und Ländern enorm unterschiedlich. Wir
haben mit HELIUM V eine Möglichkeit geschaffen alle Regeln abzubilden. Damit
dies auch passend zu Ihren Anforderungen erfüllt werden kann, sind
anwenderspezifische Formulare erforderlich. Für die Anpassung Ihres Formulars
wenden Sie sich bitte an Ihren HELIUM V Betreuer.
Hinweis: Es
kann pro Reiseland und Datum nur jeweils eine Diäten Definition eingeben werden.
Da es für den
gelernten Österreicher klar ist, dass grenznahe Gebiete, bestimmte Städte,
andere Diätensätze haben als das eigentliche Land, so hat z.B. Frankfurt einen
höheren Diätensatz als Deutschland, aber der direkte Grenzort zu Salzburg,
Freilassing, einen niedrigeren als Deutschland, so können / müssen eigene
Reiseländer definiert werden.
Info:
Wenn wir hier von
Diäten sprechen, so ist dies der in Österreich übliche Begriff für den
Ersatz des Mehraufwandes in der Haushaltsführung. Also diejenige
Entschädigung, welche Sie erhalten, da Sie
nicht "zu Hause" ihr
Mittagsmahl und Ihr Abendessen einnehmen können.
Der Begriff Spesen,
meint zusätzliche Auslagen im Sinne der Reise, wie Eintrittskarten,
Trinkgelder, usw.
Q: Wie werden die Diäten definiert ?
A: Hier sein
einerseits auf die
amtliche Seite verwiesen. Hier steht für Inlandsreisen, also für Reisen von
in Österreich steuerpflichtigen Personen in Österreich,
ein Tagesgeld in Höhe von maximal 26,40 Euro zu. Dieser Betrag versteht sich für
die Zeitspanne von 24 Stunden. Dauert eine Reise länger als drei Stunden, so
kann für jede angefangene Stunde 1/12 (somit 2,20 Euro) gerechnet werden. Dauert
eine Reise mehr als 11 Stunden an, erhält man bereits die volle Diät von 26,40
Euro.
Das bedeutet dass
als
Tagessatz die volle Diät von 26,40 €, als Mindestsatz 3 x 2,20 also 6,60€ und
Stundenweise (-verrechnung) ab 3Stunden und dann mit einem Stundensatz von 2,20€
einzutragen ist.
Somit bedeutet, dass wenn Stundenweise angehakt ist,
dass für die Anrechnung des Diätensatzes eine Reisemindestdauer von Ab Stunden
(in der Regel werden es drei Stunden sein) erforderlich ist.
Bitte
beachten Sie, dass diese Zeiten immer für einen Reiseabschnitt und einen
Reisetag gelten. Also z.B.
für die Zeit zwischen dem ersten Beginn und dem zweiten Beginn und dann der Zeit
zwischen dem zweiten Beginn und dem Ende der Reise.
Q: Können auch andere Regeln hinterlegt werden?
A: Durch die Angabe
eines Reisediäten Scripts (siehe oben, Dateiname Script) können auch andere
Regeln hinterlegt werden.
Q: An einigen Tagen werden keine Diäten angedruckt?
A: Die Berechnung der Diäten richtet sich auch nach dem Arbeitszeitgesetz. Hier steht unter vielem Anderem, dass auch den Mitarbeitern die Diäten erst gebühren wenn sie mehr als drei Stunden auf Dienstreise sind. Das bedeutet: Wenn z.B. ein Mitarbeiter eine Reisezeit von 9:00-12:00 bucht, so sind das exakt drei Stunden. Dafür werden keine Diäten ausgewiesen. Bucht er aber 8:59-12:00 so sind das mehr wie drei Stunden und es werden entsprechende Diäten errechnet.
Der Faktor der Mindeststunden kann für jedes Reiseland unter Diäten im Feld Ab Stunden eingestellt werden. Es muss dafür die Stundenweise Berechnung aktiviert werden, also Stundenweise muss angehakt sein.
Q: Wie kann ich die Reisekosten nachrechen?
A: Bitte beachten Sie
bei der Prüfung der Reisekosten, dass diese eine Tagesweise Betrachtung sind.
D.h. die Reisekosten richten sich nach dem Kalendertag. Ist nun ein Mitarbeiter
von z.B. 10:00 des ersten Tages bis 10:00 des zweiten Tages auf Dienstreise, so
sind das zwar 24Std (also gedanklich ein Tag) aber laut Arbeitszeitgesetz sind
das zwei Reisetage.
Am ersten Tag sind es 14Std, es gebührt ihm
(normalerweise, hier kann es Abweichungen je nach Kollektiv/Tarifvertrag geben)
der volle Diätensatz.
am zweiten Tag sind es 10Std. Je nach Reiseland
(Inland/Ausland) bekommt er dafür 2/3 oder 10/12 des Diätensatzes des
Reiselandes.
Reisekosten einem Auftrag / Projekt zuordnen
Jeder Reisebeginn
kann einem Auftrag oder einem Projekt zugeordnet werden. Damit ist der Kunde/Partner definiert.
Hier definieren Sie zusätzlich den Faktor (%) wieviel der gesamten Reisekosten auf diesen Kunden gerechnet werden dürfen.
Beim Reise Ende geben Sie an mit welchem Firmenfahrzeug diese Reise gemacht wurde, oder ob dies mit dem Privatfahrzeug erfolgte.
Wurde die Reise mit dem Firmenfahrzeug gemacht, dann greifen die beim Fahrzeug
definierten Kosten, wurde sie mit dem Privatfahrzeug gemacht, so werden die km-Kosten aus dem
Personalgehalt verwendet.
Die Erweiterung der Erfassung der km-Stände bei
jeder Reisebuchung hat den Vorteil, dass die Zuordnung der tatsächlichen Kosten
für den jeweiligen Auftrag, Kunden, Projekt wesentlich exakter erfolgen kann.
Im Modul Personal
unterer Reiter Fahrzeug , können Sie
Firmenfahrzeuge definieren. Klicken Sie dazu auf Neu und geben eine für Sie
sprechende Bezeichnung das Fahrzeugs und dessen KFZ-Kennzeichen ein.
Die Kosten für das
Fahrzeug hinterlegen Sie im oberen Reiter Kosten ,
geben Sie hier für das entsprechende Datum die KM-Kosten ein.
Die Auswertung der
Fahrten über alle bzw. einzelne Fahrzeuge über einen frei definierbaren
Zeitraum finden Sie im Menü Info - Fahrzeuge.
Die Verwendungsart des
Fahrzeuges steuert, welche Personen das Fahrzeug verwenden und somit in der
Reisezeiterfassung auswählen können.
Es stehen drei Definitionen zur
Verfügung:
a.) Privatfahrzeug ... dieses Fahrzeug gehört Ihrem Mitarbeiter
b.) Firmenfahrzeug ... dieses Fahrzeug gehört Ihrem Unternehmen, wird aber nur
einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt
c.) Poolfahrzeug ... dieses Fahrzeug
gehört Ihrem Unternehmen und wird allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.
Die Zuordnung der Fahrzeuge, der Fahrzeugverwendungsarten, erfolgt für das
Privatfahrzeug und das Firmenfahrzeug im Modul Personal, auf der entsprechenden
Person, im Reiter Fahrzeuge. Hier können nur Privatfahrzeug und Firmenfahrzeug
ausgewählt werden. Das Poolfahrzeug steht immer allen Mitarbeitern zur
Verfügung.
Wird ein Privatfahrzeug oder ein Firmenfahrzeug einer weiteren
Person zugeordnet, so dass faktisch zwei Personen das gleiche Fahrzeug nutzen
würden, so erscheint ein entsprechender Hinweis. Es ist dies aber zulässig.
Bei der Auswahl des Fahrzeuges in der Reisezeiterfassung = Reisebeginn,
stehen die der Person zugewiesenen Fahrzeuge und die Poolfahrzeuge zur
Verfügung.
Q: Wie werden passive Reisezeiten erfasst?
A: Um die Erfassung
sogenannter passiver Reisezeiten so einfach wie möglich zu machen, und da diese
neben der normalen Arbeitszeit zusätzlich anfallen, haben wir uns entschieden
dies als eine Eigenschaft einer Tätigkeit zu definieren. Das bedeutet, dass eine
passive Reisezeit im Modul Artikel, im Reiter Bestelldaten als
solche definiert werden muss.
Es
bewirkt dies, dass in der Monatsabrechnung und damit auch im Zeitsaldo, diese
Zeiten als nicht anwesend, im Sinne der Iststunden betrachtet wird, dass aber
diese Zeiten in einer eigenen Spalte ausgewiesen werden.
Das bedeutet, dass
die passiven Reisezeiten als Tätigkeit während des Tages erfasst und den
Aufträgen / den Auftragspositionen zugewiesen werden. Rein durch die Eigenschaft
des Tätigkeitsartikels, wird definiert, dass dies eine passive Reisezeit ist.
Selbstverständlich sollten Sie die Bezeichnungen der Artikel so wählen, dass die
Erfassung eindeutig möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Zeiten für
Ihre Mitarbeiter, abhängig von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen,
trotzdem zumindest teilweise bezahlt werden müssen.
Der Vorteil dieser Lösung
ist, dass die passiven Reisezeiten auch als Kosten in den Aufträgen aufscheinen
und auch im Abrechnungsvorschlag entsprechend berücksichtigt werden und die
Erfassung in allen Modulen wie gewohnt vorgenommen werden kann.
Eine passive
Reisezeit wird in der Monatsabrechnung wie eine Pause / Unterbrechung
ausgewiesen und geht demzufolge auch nicht in die Überstundenberechnung ein.
Eine passive Reisezeit wird durch die nachfolgende Tätigkeit, bzw. Ende bzw.
Geht beendet. Wird in der passiven Reisezeit eine Unterbrechung gebucht, so
reduziert diese (Mittags-)Pause die Dauer der passiven Reisezeit.
Hinweis:
Selbstverständlich müssen, für die Diäten
(Verpflegungs-Mehraufwand) Abrechnungen, neben den passiven Reisezeiten auch die
eigentlichen Reisen, mit Reise Beginn, ev. Weiterreise und Reise Ende zusätzlich
erfasst werden. Sollten Sie in der Monatsabrechnung nur passive Reisezeiten
vorfinden, so wird das vom HELIUM V zwar akzeptiert, ist aber im Sinne der
Entschädigung des Mehraufwandes noch um die Reisezeiten zu ergänzen.
Hinweis2:
Da die passiven Reisen auch noch von den normalen
Arbeitszeiten abhängig sind (was eine normale Arbeitszeit ist, z.B. Kernzeit,
ist im Gesetz nicht ausreichend klar definiert) müssen die Zeiträume an denen
die passiven Reisezeiten als solche gerechnet werden definiert werden. Siehe
dazu Personal, Kollektiv, Passive Reise. Sind keine Zeiträume definiert, wird
auch keine passive Reisezeit gerechnet.
Hinweis3:
Um
z.B. den Sonntag auch als außerhalb der Kernzeit zu definieren,
ist sowohl das Bis als auch
das ab mit 00:00 und dann der Haken bei Rest des Tages zu setzen.
Q: Wie werden passive Reisezeiten in der Monatsabrechnung dargestellt?
A: Passive
Reisezeiten, welche auch tatsächlich (vom Zeitraum her) als solche anzuwenden
sind, werden in der Monatsabrechnung von den Iststunden abgezogen und insofern
als Unterbrechung ausgewiesen, da damit ja der bezahlte Gleitzeitsaldo sinkt.
Darum werden in der letzten Zeile der Monatsabrechnung die Stunden der passiven
Reisezeit korrigiert um den Auszahlungsfaktor hinzugerechnet.
Q: Mögliche Differenzen bei der Reisezeitbetrachtung
A: Bitte beachten Sie, dass die Reisezeitabrechnung vom Gesetzgeber so vorgegeben ist, dass diese ab der begonnenen Stunde zu rechnen sind. D.h. wenn z.B. die Reisezeit mit einer Beginnzeit von 6:59 gebucht wird, so wird gegenüber einem Reisebeginn von 7:00 eine zusätzliche Stunde hinzugerechnet. Dies passiert manchmal, wenn einerseits Mitarbeiter exakt zum Zeitpunkt Ihre Zeit nachbuchen und andererseits das Auto-Kommt aktiviert ist, bei dem automatisch eine Sekunde vor dem Tätigkeitsbeginn ein Kommt eingebucht wird.
Q: Wie können weitere Spesen zugeordnet werden?
A: Insbesondere mit
der Kopplung der HVMA Reisezeiterfassung, können auf Reiseabschnitte mit
Auftragsbezug weitere Reisekosten / Reisespesen mit Beleg erfasst werden.
Die
manuelle Erfassung der Zuordnung der Aufwandsbelege wurde wie folgt umgesetzt:
Erfassen Sie den Beleg wie üblich in der Eingangsrechnungsverwaltung
Wurde der Beleg bereits über HVMA mit einem Foto des Beleges erfasst, so ist der Beleg in der Dokumentenablage zu finden
Zusätzlich
ist dieser noch nicht kontiert, sondern nur der Betrag erfasst. Im
Zahlungsziel ist auch die geplante / durchgeführte Zahlung des Beleges
mit einem Verweis auf den Mitarbeiter enthalten, sodass Sie erkennen
können, wie dies mit Ihren MitarbeiterInnen abzurechnen ist.
Die
Kontierung (für die Buchhaltung) muss von entsprechend ausgebildeten und
berechtigten Personen durchgeführt werden.
In der Reisezeiterfassung wählen Sie nun die Reise-Beginnbuchung auf die dieser Beleg zugewiesen werden soll.
Wechseln Sie nun
in den Reiter Spesen und ordnen mit Neu den oben erfassten Beleg zu.
Bitte beachten Sie, dass diese Spesen, vor allem wegen der
Auftragszuordnung, nur auf Reisebeginnbuchungen zugewiesen werden können.
Sollte die ausgewählte Eingangsrechnung bereits einem anderen Reiseeintrag
zugewiesen sein, so erscheint ein entsprechender Hinweis.
Belege die keine
Verbindung mit den Reisen haben können über die Auftragszuordnung dem Auftrag
zugewiesen werden.
WICHTIG: Für den Abrechnungsvorschlag werden
Eingangsrechnungen die in den Spesen zugeordnet wurden NICHT berücksichtigt.
Hintergrund: In Bezug zum Abrechnungsvorschlag, werden die Reisespesen in der
Regel durch Pauschalen gedeckt, bzw. dem Kunden nicht in dieser transparenten
Form dargestellt.
Es ist daher eine automatische Zuordnung zum Auftrag nicht
vorgesehen.
Hinweis: In der Nachkalkulation des Auftrags
sind die Spesen in der Zeile Reisekosten aber enthalten.
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