Ist es trotz aller Vorsicht dazu gekommen, dass ein und der exakt selbe Artikel
unter zwei verschiedenen Artikelnummern angelegt wurde, so können diese Artikel
seit März 2020 auch wieder zusammengeführt werden.
Auch hier gilt, eine
Rücknahme der Zusammenführung ist nicht möglich.
Für das Zusammenführen
muss der Benutzer das Recht WW_ARTIKEL_ZUSAMMENFUEHREN haben.
Im
Gegensatz zum Zusammenführen von Partner, Kunden, Lieferanten, ist das
Zusammenführen der Artikel, nicht zuletzt aufgrund der Komplexität etwas anders
aufgebaut.
D.h. Sie wählen
in der Auswahlliste der Artikel zuerst den Artikel der in einem anderen Artikel
aufgehen sollte.
D.h. es wird links der Quell-Artikel definiert und rechts
der im Endeffekt verbleibende Ziel-Artikel. D.h. der Quell-Artikel ist nach der
Aktion nicht mehr vorhanden.
Unter der Definition der beiden Artikel
finden Sie das Fehler und das Warnungen Fenster.
Einträge im Fehler-Fenster
bewirken, dass das Zusammenführen nicht möglich ist.
Einträge im
Warnungen-Fenster müssen unbedingt beachtet werden, verhindern aber das
Zusammenführen nicht.
Es werden folgende Fehlersituationen abgeprüft:
Es werden folgende Warnungen ausgegeben:
Das Zusammenführen wird im
verbleibenden Zielartikel unter Info Änderungen protokolliert. Siehe dazu bitte
den Eintrag Zusammengef(asst)
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