Diese Kapitel ist für die Beschreibung von besonderen Fällen und Situationen
gedacht und wird laufend ergänzt.
Infos zum Thema Brexit siehe.
Im Zuge der Corona Krise wurden für Deutschland die Sätze der allgemeinen
Mehrwertsteuer für vorläufig sechs Monate von 19% auf 16% und für den
reduzierten Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt.
In gewissen Bereichen zieht
auch Österreich mit einer Senkung der reduzierten Steuer von 10% auf 5% nach.
Es ist meiner Meinung nach damit zu rechnen, dass auch weitere Länder
nachziehen, bzw. die Zeiträume verlängert werden.
Was ist dabei zu
beachten, bzw. welche Fragen / Konstellationen wurden an uns herangetragen und
wie sind diese zu Berücksichtigen:
Wichtig: Das Belegdatum in HELIUM V
ist auch immer als das Leistungsdatum zu betrachten, wird vor allem für die
Ermittlung des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes herangezogen. Daraus ergibt
sich, dass Rechnungen, egal ob Eingangs-, Ausgangs-Rechnung, Zusatzkosten,
Gutschriften bzw. Rechnungskorrekturen den zutreffenden Mehrwertsteuersatz, vom
Datumsbereich her gesehen, immer anhand des Belegdatums ermitteln. In der
Version ab Juli 2020 werden unterschiedliche Steuersätze aufgrund
unterschiedlicher Lieferscheindatum berücksichtigt.
D.h. in besonderen Fällen
erstellen Sie für Lieferungen bzw. Leistungen eben zwei Lieferscheine. Den
ersten im alten Zeitraum (19%) und den zweiten im anderen Mehrwertsteuerzeitraum
(16%).
Wichtig auch für die klare Abgrenzung zu welchem Datum / Steuersatz
dies zu verrechnen ist.
Es geht bei den Ausgangsrechnungen immer darum, zu
welchem Stichtag Ihr Kunde über die Ware / Leistung verfügen kann.
Q: Müssen neue Mehrwertsteuerbezeichnungen angelegt werden?
A: Nein. Die Mehrwertsteuerbezeichnungen sind genau dafür gedacht, dass
zeitliche Änderungen, die unseren Regierungen immer wieder mal einfallen, auf
einfachste Weise abgebildet werden.
Das bedeutet, legen Sie
NUR im Modul System, unterer
Reiter Mandant, oberer Reiter MwSt ab 1.7.2020 den / die neuen MwSt Sätze NEU
an. Es müssen auch die alten MwSt-Sätze erhalten bleiben.
Siehe dazu auch die unten angeführte Empfehlung.
Q: Kann ich Angebote von 19% auf Aufträge die mit 16% anzulegen sind, so wie üblich übernehmen?
A: Ja. Von HELIUM V werden die Mehrwertsteuersätze entsprechend Ihren Definitionen konvertiert.
Q: können aus Aufträgen mit 19% in Lieferscheine die mit 16% zu buchen sind übernommen werden?
A: Ja. Von HELIUM V werden die Mehrwertsteuersätze entsprechend Ihren Definitionen konvertiert.
Q: Was passiert wenn Ware noch mit 19% versendet wird aber mit 16% abzurechnen ist?
A: Da es immer um das Leistungsdatum geht, also zu welchem Stichtag kann Ihr
Kunde über die Ware, Ihre Dienstleistung verfügen, raten wir die Rechnung
zumindest im gleichen Mehrwertsteuerzeitraum, also zum gleichen
Mehrwertsteuersatz, zu verrechnen.
Gegebenenfalls durchbrechen Sie die
Forderung nach der chronologischen Rechnungslegung (nur auf den ersten Blick)
und erstellen noch eine Rechnung mit einem alten Belegdatum. Sollte dies
erforderlich sein, so schreiben Sie bitte eine deutliche Begründung in, z.B. die
Kopfzeilen, der Rechnung, in denen auch das tatsächliche Verrechnungsdatum
angeführt ist. Bitte denken Sie immer daran, dass Sie bei der nächsten
Steuerprüfung in 10Jahren, sofort und exakt wissen müssen, warum Sie damals
(also dann vor 10Jahren) das so gemacht haben und warum Sie der Meinung waren,
dass das damals richtig war. Beachten Sie dazu bitte unbedingt auch, dass
gegebenenfalls die abzuführende Umsatzsteuer entsprechend anzupassen ist.
Q: Was ist wenn mein Kunde mit Skonto bezahlt?
A: Das Skonto wird mit dem MwSt Satz der Rechnung verbucht. Sie benötigen dafür eine HELIUM V Version >15047.
Q: wie ist mit Gutschriften umzugehen, wenn diese für Lieferungen und Leistungen die mit 19% erstellt wurden umzugehen?
A: Es gilt auch bei Gutschriften, also Rechnungskorrekturen, das Leistungsdatum. D.h. bitte erstellen Sie die Gutschrift mit dem für den MwSt-Satz gültigen Belegdatum. Bitte schreiben Sie unbedingt eine Begründung (siehe oben) und das tatsächliche Gutschriftsdatum in die Gutschrift. Denken Sie daran die Umsatzsteuer entsprechend anzupassen.
Q: Zahlung per Vorauskasse, Bestellung 15.12.2020, Ich weiß jetzt schon, dass ich erst am 5.1.2021 liefern kann.
A: Ich muss die Anzahlungsrechnung am 15.12.2020 nun
mit 19% ausstellen.
Erstellen Sie einen Lieferschein mit Lieferscheindatum
1.1.2021, mit einer Handeingabe definieren Sie den Anzahlungsbetrag, der dann
mit 19% versteuert wird. Nun binden Sie, entgegen jeder unserer anderen
Beschreibungen, diesen Lieferschein in die Anzahlungsrechnung ein. Damit wird er
mit 15.12. aber mit 19% verrechnet.
Versuchen Sie diese Situation zu
vermeiden.
Q: ich muss noch im Juni eine Lieferung machen und kann diese aber erst im August fakturieren?
A: Entscheidend ist hier, ab wann der Kunde über Ihre Lieferung / Leistung
tatsächlich verfügen kann. Dazu gehört auch, dass er z.B. eine Freigabe über
Ihre gelieferte Leistung erteilen muss, bzw. das Gerät erst nach umfangreichen
Prüfungen in sein Eigentum übergeht.
Auch hier gilt das Leistungsdatum.
Gegebenenfalls ändern Sie das Lieferscheindatum in den passenden MwSt-Satz-Zeitraum
und schreiben dazu dass die eigentliche Lieferung schon früher erfolgt ist.
Q: Ich habe im Juni eine Teststellung gemacht und kann diese nun nach Freigabe durch den Kunden im Juli fakturieren. Welcher MwSt Satz ist anzuwenden?
A: Siehe oben. Da der Kunde erst nach Freigabe über die Lieferung/Leistung verfügen kann, ist der für Juli gültige Satz anzuwenden (16%).
Q: Mein Lieferant sendet mir eine Rechnung in der verschiedene Mehrwertsteuerperioden abgerechnet werden?
A: Bei der Ermittlung des Vorsteuerbetrages ist es grundsätzlich so, dass Sie
nur die Vorsteuer anrechnen dürfen, welche gültig auf der Rechnung ausgewiesen
ist. D.h. es ist eine entsprechende Splittbuchung bei der Erfassung der
Eingangsrechnung durchzuführen.
So
wurde in obigem Beispiel eine Eingangsrechnung z.B. mit Eingangsrechnungsdatum
Juli noch mit 19% erfasst. Der exakte Mehrwertsteuerbetrag muss in diesem Falle
manuell errechnet werden, da für den MwSt-Satz-Zeitraum die 19% nicht mehr
ausgewiesen werden.
Wenn zwei unterschiedliche MwSt Sätze auf der
Eingangsrechnung ausgewiesen werden, raten wir die Bezugswerte beider
Nettobeträge anzuführen um so eine eindeutige Zuordnung darzustellen.
Q: Sollte ich eine Dauerfristverlängerung beim deutschen Finanzamt beantragen?
A: Das ist, gerade jetzt für die Umstellungszeit, dringend anzuraten. Gegebenenfalls begründen Sie eine spätere Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt.
Q: Sollte ich eine abgestimmte JahresUVA machen?
A: Dies ist dringend anzuraten.
Q: Wie ist die österreichische Mehrwertsteuersenkung für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung und Kultur zu definieren?
A: Definieren Sie bitte im System, Mandant, Mwst Bezeichnung eine neue
Mehrwertsteuerart von Gastro, Beherbergung, Kultur.
Definieren Sie anschließend im Reiter Mwst
den dafür ab 1.7.2020 gültigen Steuersatz von 5%.
Damit werden, vor allem für
Eingangsrechnungen ab 1.7. auch die 5% für Gaststätten und ähnliche Betriebe,
die 5% als MwSt Satz mit angeboten
Für
unsere Anwender der integrierten Buchhaltung, denken Sie bitte auch daran die
Definition der Steuerkategorie zu ergänzen.
Definition Mehrwertsteuersätze
Nach heutigem Wissensstand sollte für Deutschland mit der aktuellen HELIUM V
Version (>15047) wie folgt definiert sein:
Bitte beachten Sie, dass hinter der Handeingabe eine spezielle Definition
steckt. Sollte diese in Ihrer HELIUM V Installation nicht mehr vorhanden sein,
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren HELIUM V Betreuer
(lp_mwstsatzbez.B_HANDEINGABE=1)
Bitte beachten Sie weiters dass alle HELIUM V
Versionen vor Build 15047 eine besondere Vorgehensweise erfordern. Wir raten
allen Anwendern, einen entsprechenden Updatetermin zu vereinbaren.
Die
besondere Vorgehensweise bedingt vor allem, dass nur die aktuell gültigen MwSt
Sätze definiert sein dürfen. D.h. es dürfen mit Stand 29.6.2020 nur die 19% (und
die 7%) und mit Stand 1.7. und alle alten Lieferungen / Leistungen abgerechnet
noch zusätzlich mit 1.7.2020 die 16 / 5% eingetragen sein.
Es
sollte die Handeingabe für den Mehrwertsteuersatz ebenfalls definiert sein und
damit das passende Vorsteuerkonto (im SKR04 1400). Hier muss dann manuell der
MwSt Betrag mit 0,00 eingegeben werden.
Für die Definition der Steuerkategorie und der Länderarten siehe bitte:
Q: Langfristiger Normalsteuersatz?
A: Wozu denn das ?
Der deutsche Gesetzgeber ist der Meinung, dass Leistungen
die zwar während der Corona Krise verrechnet werden, aber auch in den Zeitraum
danach aus Mehrwertsteuersicht reinreichen, dann eben mit dem Steuersatz der zum
Ende des Zeitraumes gilt zu verrechnen sind. D.h. es wird z.B. unsere
Softwarepflege immer für 12Monate verrechnet, also sind diese, auch wenn sie im
Jul 2020 ausgestellt werden mit 19% zu verrechnen.
Dies ist auf den
Elsterformularen entsprechend anzugeben.
Natürlich hat das zwei Seiten:
a.) Die Erstellung der Ausgangsrechnung
Dafür müssen
b.) Die
Erfassung der Eingangsrechnung
Zusätzliches
Vorsteuerkonto 19% langfristig anlegen mit gültig ab 1.7.2020
Q: Wie ist das im Zusammenhang mit IG Erwerb?
A: Auch hier ist es so, dass Sie beim Erwerb ja die theoretische Umsatzsteuer angeben müssen. Das bedeutet, es lebe der Amtsschimmel, dass für alle IG-Erwerbe im Zeitraum 1.7.-31.12.2020 ein theoretische Umsatzsteuersatz von 16% auszuweisen ist.
Q: Wie ist die Vorsteuer aus fremden Ländern zu buchen?
A: Weil es immer mehr Menschen machen und es ein Finanzstrafvergehen ist.
Ich
darf mir nur dann Vorsteuer vom Finanzamt holen, wenn das ein anderer
Unternehmer dorthin schon abgeführt hat. D.h. wenn z.B. falsche Werte auf den
Belegen stehen, sollte ich den niedrigeren nehmen, wenn ich Vorsteuer von einem
anderen EU-Land (oder EWR oder...) ausgewiesen habe, ist das zwar nett, kann
aber nur im Zuge der Umsatzsteuer Rückerstattung angefordert werden. Hier wird
gerne vom jeweiligen Land massivste Schikane betrieben. Außerdem gibt es
Mindestwerte (50,- € rückzufordernder Betrag) ab denen diese Beträge überhaupt
behandelt werden.
Zu erfassen ist das immer mit steuerfrei und dem
Bruttobetrag, denn es ist reiner Aufwand.
Für Details wenden Sie sich bitte
an Ihren Steuerberater.
Der Versuch einer kompakte Beschreibung wie für die Einrichtung der sich durch
die mitten im laufenden Kalenderjahr überfallsartig beschlossenen
Mehrwertsteueränderungen ergebenden Änderungen. Bitte beachten Sie dazu auch
immer die sich doch stetig ändernden Anweisungen der Finanzbehörden.
Besonders beachtenswert finde ich die Anweisung der deutschen Behörden bzgl.
Subskriptionen und länger dauernden Dienstleistungen. Nicht nachvollziehbar ist
die Ausführung bezüglich Anzahlungsrechnungen für Projekte die voraussichtlich!!
in der zweiten Jahreshälfte 2020 abgeschlossen werden.
Es ist dafür eine HELIUM V Version ab Build 15147 erforderlich
Drucken Sie die UST-Verprobung. Kommen hier Fehlermeldungen müssen diese zuerst bereinigt werden.
Sollten
für die nun neuen unterschiedlichen Steuersätze auch unterschiedliche Konten
verwendet werden?
Ja natürlich und selbstverständlich.
Gerade in
dieser Umstellungsphase hilft Klarheit, Struktur und Transparenz, vor allem
auch um sicher zu sein, dass nach bestem Wissen und Gewissen alles verbucht
ist.
Einspielen der FB_UVAFORMULAR Definition für alle Finanzämter und alle Mandanten
definieren der 16% Erlös- und Skontokonten
definieren der Mwst-Satz-Bezeichnung Langfristiger Normalsteuersatz gültig ab 1.7.2020 und 19%
definieren
der 16% / 5% / 19% Vorsteuerkonten
Hinweis: Definieren Sie bei den
einzelnen Vorsteuerkonten die UVA Art Vorsteuerkonto und die UVA Variante
mit 0% Steuer.
Das Vorsteuersammelkonto darf keiner UVA Art zugeordnet
sein.
definieren der Skontoerlöskonten für 16%, 5%, 19% langfristig
definieren der Steuerkategoriezuordnungen ab 1.7.2020
definieren der Konto-Länderart bzw. Konto-Land-Übersetzungen ab 1.7.2020
definieren der zusätzlichen IG-Erwerbskonten (auch hier muss die Trennung in 16% erfolgen)
zuordnen der UVA Varianten für die jeweiligen Erlös-, Vorsteuer-, IG-Erwerbs-Konten
Drucken
Sie die Saldenliste quer, hier interessiert vor allem die letzte Seite und
dann
die Ust-Verprobung für die jeweiligen Finanzämter und
die UVA
für die jeweiligen Finanzämter.
Prüfen Sie akribisch ob die Daten in sich
schlüssig sind.
Was bedeutet:
Hier werden die
Zeilen deswegen in orange angedruckt, da einerseits Umsätze auf dieser UVA Art
definiert sind, aber andererseits keine UVA Variante definiert ist. D.h. hier
müssen bei allen Konten die Umsätze in diesem Zeitraum haben und die der UVA Art
Bezeichnung z.B. EU Ausland mit UID zugewiesen sind, zumindest die UVA Variante
steuerfrei definiert werden.
D.h. es ist bereits in der Auswahlliste der
Sachkonten ersichtlich, dass
Für das
Konto der UVA Art EU Ausland mit UID keine UVA Variante definiert ist.
Tragen
Sie daher in den Kontokopfdaten
die
passende UVA Variante ein. In diesem Beispiel Steuerfrei.
Somit ändert
sich die Darstellung auf
In gleicher
Weise gehen Sie auch bei den anderen, unvollständig definierten Konten vor.
UVA Art hat keine Entsprechung im UVA Formular bewirkt
dass dies wie oben dargestellt
angedruckt wird. Bitte die UVA Arten bereinigen. D.h. entweder die UVA Art
entfernen oder die Tabelle FB_UVAFormular ergänzen.
Ein weiteres Beispiel
aus der österreichischen UVA:
die
Ursache für die nicht definierte (MwSt-) Variante finden Sie am einfachsten in
dem Sie
- die Sachkonten wählen
-
Konten mit Buchungen im gewählten Geschäftsjahr anhaken (damit kommen nur die
Konten mit Werten in diesem Geschäftsjahr)
- die Sachkonten nach der UVA Art
sortieren
- nun gehen Sie auf die fehlerhafte (orange hinterlegte) UVA Art.
Definieren Sie bei dem Konto bei dem keine Variante definiert ist die
entsprechende Variante der Steuersätze.
Wie bekommt man die leere UVA Zeile weg?
Wird in der UVA, meist bei
IG-Erwerb oder bei Vorsteuer auch eine Zeile ohne Variante und mit einem Umsatz
bzw. Steuer von 0,00 angezeigt, so bedeutet dies, dass es Konten der UVA-Art
(Bezeichnung) gibt, die zwar der UVA-Art zugewiesen sind, in dem UVA Zeitraum
keine Buchungen haben und bei denen die MwSt-Variante nicht definiert ist. D.h.
bitte tragen Sie die jeweils richtige Variante nach.
Im Elster sind eigentlich nur die 19% und die 7% richtig abgebildet. Das
bedeutet, dass die Kennziffer 81 für die 19%igen steuerpflichtigen Umsätze zu
verwenden ist. Hier wird die sich daraus ergebende MwSt automatisch errechnet.
Die steuerpflichtigen Umsätze mit 16% und mit 5% sind in ihrem Nettobetrag unter
Kennziffer 35 und deren gesamte Steuer (also die MwSt für die 16% und für die 5%
gemischt) in der Kennziffer 36.
Ähnlich ist für die IG-Erwerbe vorzugehen.
D.h. die IG-Erwerbe zur Basis 19% sind in der Kennzahl 89 einzugeben (MwSt wird
automatisch errechnet). Die IG-Erwerbe mit den theoretischen 16% und mit den
theoretischen 5% sind in ihrem Nettobetrag unter der Kennziffer 95 und deren
gesamte Steuer unter der Kennziffer 98 anzugeben.
Nachdem das vereinigte Königreich nun endgültig die Europäische Union verlässt sind ab 1.1.2021 folgende Punkte zu beachten:
Anwender ohne integriertem HELIUM V Finanzbuchhaltungsmodul.
Hier muss in
den Ländereinstellung nur das Austrittsdatum mit 31.12.2020 eingetragen
werden. Siehe dazu.
Anwender mit integrierter HELIUM V Finanzbuchhaltung müssen bitte folgendes
beachten:
Da durch den Austritt Großbritannien ab 1.1.2021 wiederum als
Drittland zu betrachten ist, müssen diejenigen Kunden für die dies zutrifft
auch als Drittland definiert werden.
Das bedeutet, dass, da ja für die
bisherigen Buchungen 10(7) Jahre Aufbewahrungspflicht besteht, alle diese
Debitoren neu angelegt werden müssen. Genauer: Wenn diese Kunden bisher
aufgrund ihrer UID Nr (Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden) als
Innergemeinschaftliche Lieferung / Reverse Charge behandelt wurden.
Wir
empfehlen diese Kunden neu anzulegen, hierbei KEINE UID Nummer mehr
anzugeben und auch neue Debitorenkonten zu vergeben. Damit ist der Vorgang
für alle Transparent.
Um dies in den Konten und Kunden-Auswahllisten
übersichtlich darzustellen, können diese Kunden und die Debitorenkonten auf
versteckt gesetzt werden.
Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch
eventuelle Skontoaufwände, welche, wenn die Ursprungsrechnung noch vor dem
1.1.2021 war, auf die Innergemeinschaftliche Lieferung angerechnet werden
muss, was wiederum für die Anlage eines neuen Kunden spricht.
Bitte beachten Sie in beiden Fällen auch, dass die Zusammenfassende Meldung (ZM)
entsprechend zu berücksichtigen ist. So ergibt sich aus diesem Titel, dass in
jedem Falle (egal ob mit oder ohne integrierter Finanzbuchhaltung) ein neuer
Debitor angelegt werden sollte.
Wir raten auch unbedingt dazu, ev. noch nicht
verrechnete Lieferscheine aus 2020 mit Rechnungsdatum 2020 abzurechnen. Alles
andere würde nur mehr kompliziert werden.
Ab 1.7.2021 ist das OSS (One Stop Shop) Verfahren für Lieferungen an Endkunden
in andere Mitgliedsländer der EU anzuwenden, wenn ihr jährlicher Umsatz über
Internetplattformen 10.000,- € / Jahr überschreitet. Daraus ergibt sich, dass
für Kunden OHNE UID Nummern, also typischen B2C Geschäften, bei der jeweiligen
Rechnungsposition (idealerweise definieren Sie dies bereits ab Angebotsposition
entsprechend) die Mehrwertsteuersatz des Empfängerlandes zu hinterlegen ist.
Laut
https://www.wko.at/service/steuern/Mehrwertsteuersaetze_in_der_EU.html sind
aktuell folgende MwSt Sätze in den verschiedenen EU Ländern definiert:
Mitgliedstaat | Bezeichnung der USt | Steuersatz normal |
Steuersatz ermäßigt |
|
---|---|---|---|---|
Belgien | taxe sur la valeur ajoutée (TVA) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW) | 21 | 12/6 | |
Bulgarien | Danak varhu dobavenata stoynost (DDS) | 20 | 9 | |
Dänemark | Meromsætningsafgift (MOMS) | 25 | - | |
Deutschland | Umsatzsteuer (USt) | 19 | 7 |
|
Estland | Käibemaks (KM) | 20 | 9 | |
Finnland | Arvonlisävero (ALV) | 24 | 14/10 | |
Frankreich | taxe sur la valeur ajoutée (TVA) |
20 |
10/5,5/2,1 |
|
Griechenland | Foros Prostithemenis Axias (FPA) |
24 |
13/6 |
|
Griechenland - Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros | Foros Prostithemenis Axias ( FPA) | 17 bis 31.12.2021 |
9/5 bis 31.12.2021 |
|
Irland | value added tax (VAT) | 23 | 13,5/9/4,8 | |
Italien | imposta sul valore aggiunto (IVA) |
22 |
10/5/4/0 | |
Kroatien | porez na dodanu vrijednost (PDV) | 25 | 13/5 | |
Lettland | Pievienotas vertibas nodoklis (PVN) | 21 | 12/5 | |
Litauen | Pridétinés vertés mokestis (PVM) | 21 | 9/5 | |
Luxemburg | taxe sur la valeur ajoutée (TVA) |
17 |
14/8/3 |
|
Malta | value added tax (VAT) oder taxxa fuq il-valur miújud | 18 | 7/5/0 | |
Niederlande | Belasting Toegevoegde Waarde (BTW) | 21 | 9 |
|
Nordirland | value added tax (VAT) | 20 | 5/0 | |
Österreich | Umsatzsteuer (USt) | 20 |
13/10 5 |
|
Polen | podatek obrotowy | 23 | 8/5/0 | |
Portugal - Festland | Imposo sobre o Valor Acrescentado (IVA) | 23 | 13/6 | |
Portugal - Madeira, Azoren | Imposto sobre o Valor Acrescentado (IVA) |
18 22 |
9/4 12/5 |
|
Rumänien | Taxa pe valoarea adăugată (TVA) | 19 | 9/5 | |
Schweden | Mervärdesskatt (moms) | 25 | 12/6 | |
Slowakei | Dan z pridanej hodnoty (DPH) | 20 | 10 | |
Slowenien |
Zakon o davku na dodano vrednost (DDV) | 22 | 9,5/5 | |
Spanien | impuesto sobre el valor añadido (IVA) | 21 | 10/4 | |
Tschechien | dan z pridane hodnoty (DPH) | 21 | 15/10 | |
Ungarn | Általános forgalmi adó (áfa) | 27 | 18/5 | |
Zypern | Foros Prostithemenis Axias (FPA) |
19 |
9/5 |
Um die MwSt Sätze anzulegen, wechseln Sie bitte in das Modul System, im
unteren Modulreiter Mandant dann auf Ihren jeweiligen Mandanten und dann auf den
Reiter Mwst Bezeichnung. Hier legen Sie alle benötigten MwSt Bezeichnungen an.
Unsere Empfehlung, dies an der Bezeichnung der österreichischen MwSt anzupassen.
So z.B. Allgemeine Waren DE.
Nach der Anlage der Bezeichnung muss zusätzlich
der ab gültige Steuersatz im Reiter Mwst definiert werden.
Um alle
europäischen Sätze in einem Durchlauf anzulegen, wenden Sie sich bitte
vertrauensvoll an Ihren HELIUM V Betreuer.
Wichtig:
Wenn Ihre HELIUMV
Installation so eingestellt ist, dass die Mehrwertsteuer-Definition direkt aus
dem Kunden kommt, so hinterlegen Sie beim jeweiligen ausländischen Kunden die
entsprechenden Mehrwertsteuersätze. (Parameter KUNDEN_POSITIONSKONTIERUNG = 0)
Ist Ihre HELIUM V Installation jedoch so eingestellt, dass diese aus dem Artikel
kommt, weil z.B. Geräte und Lebensmittel verkauft werden, so muss in der
aktuellen Version, dies je Belegposition (Angebot - Rechnung) manuell richtig
eingestellt werden. Für eine Erweiterung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an
Ihren HELIUM V Betreuer. Wir sind gerne für Sie da.
Nachfolgend eine Information der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom Oktober
2021, welche unter Umständen die österreichischen Anlagenbauer betreffen kann.
Neue Definitionen von Werk- und Montagelieferungen in
Deutschland und die Folgen.
Aufgrund der Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofs
(BFH) wurden der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert. Es gibt eine
neue Definition einer Werklieferung
mit schwerwiegenden Folgen für österreichische Unternehmer - es kann zu einer
Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland führen.
Man muss
zwischen Werklieferung und Montagelieferung unterscheiden. In beiden Fällen
besteht die Umsatzsteuerpflicht in Deutschland – zum Übergang der Steuerschuld
kommt es allerdings nur bei der Werklieferung. Im Falle der Montagelieferung ist
eine Registrierung zur Umsatzsteuer beim Finanzamt München 2 erforderlich.
Eine Werklieferung liegt vor, wenn „wenn der Werkhersteller für das Werk einen
fremden Gegenstand be- oder verarbeitet und dafür selbstbeschaffte Stoffe
verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind (vgl. BFH-Urteil
vom 22. 8. 2013, V R 37/10, BStBl 2014 II S. 128). Leider fehlt eine Definition,
wann ein fremder Gegenstand als be- und verarbeitet gilt. Dies ist einerseits
der Fall, wenn der fremde Gegenstand im Werk untergeht. Es reicht aber auch eine
feste Verbindung der vom Lieferanten beschafften Gegenstände mit dem fremden
Gegenstand. Ein bloßes Anschrauben reicht nicht, die Verbindung muss so fest
sein, dass der Gegenstand beim Lösen zerstört wird. Die Größe und das Gewicht
alleine reicht nicht, um von einer festen Verbindung zu sprechen.
Als
Werklieferung könntet zum Beispiel der Einbau eines (für eine bestimmte
Produktionsanlage konzipierten) Schaltschrankes in diese Produktionsanlage sein.
Die Lieferung einer Maschine in Einzelteilen, die beim Kunden zusammengebaut
wird ohne dass der Kunde selbst Gegenstände beistellt ist also eine
Montagelieferung, die eine Registrierungspflicht in Deutschland seit 1.7.2021
zur Folge hat.
Das bedeutet in weiterer Folge, dass Sie:
a.) eine
deutsche Steuernummer benötigen, also auch eine DE-UiD Nummer
b.) beginnend
vom Angebot die Montageleistungen mit der deutschen MwSt von 19% ausweisen
müssen
c.) diese Info auch in die Finanzbuchhaltung durchgereicht werden muss
und damit natürlich auch eine deutsche UVA (Elster) abzugeben ist. Beachten Sie,
dass in Deutschland ohne Dauerfristverlängerung dies bis zum 10. des
Folgemonates (also am 10.Februar für den Jänner) zu erfolgen hat. Tipp:
Dauerfristverlängerung beantragen.
WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass im
deutschen Umsatzsteuerrecht immer das Kalenderjahr als Bezugsbasis dient, egal
wie Ihr Geschäftsjahr definiert ist.
Nutzen Sie in dem Zusammenhang auch,
dass Sie nun alle Ihre deutschen Eingangsrechnungen entsprechend ebenfalls
sofort den Vorsteuerabzug geltend machen können.
Ergänzend dazu die Info eines deutschen Steuerberaters:
Montage aus EU nach DE: §3 Abs. 7 UstG: Der Lieferant muss
eine deutsche UID Nummer haben, in Deutschland beim Finanzamt (München)
registriert sein. Die Rechnung muss wie eine deutsche Inlandsrechnung mit 19%
Umsatzsteuer ausgestellt werden und selbstverständlich ist das an das deutsche
Finanzamt mittels Elster zu melden.
Unterscheidung ob Montagelieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung:
Unser aktueller (Ende 2021) und absolut unverbindlicher
Wissensstand dazu ist folgender:
Wird eine Maschine geliefert und diese wird
nur angeschlossen, so ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung, da sie ohne
eine zerstörende Handlung setzen zu müssen, wieder abgebaut werden kann.
Wird
hingegen die gleiche Maschine geliefert, aber hier z.B. ein Rohr, eine
Verstrebung angeschweißt, so kann die Maschine, ohne diese Verstrebung
durchzusägen nicht mehr abgebaut werden, daher ist es eine Montagelieferung und
ist auf Basis des deutschen Inlandssteuersatzes zu versteuern und die Ust
entsprechend abzuführen.
Wie kann das nun im HELIUM V entsprechend dargestellt werden?
Für HELIUM V Anwender ohne integrierter Finanzbuchhaltung und mit wenigen
deutschen Montagelieferungen ist es vermutlich das einfachste, wenn einfach der
benötigte deutsche Mehrwertsteuersatz angelegt wird, und dieser individuell bei
der jeweiligen Position hinterlegt wird. Üblicherweise wird es für die
Anlagenbauer so sein, dass gegebenenfalls der Kunde bereits auf die
entsprechende Mehrwertsteuersatzbezeichnung gesetzt wird.
Für die HELIUM V
Anwender mit integrierter Finanzbuchhaltung bedeutet diese Forderung des
deutschen Finanzamtes, dass die UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) auch für das
deutsche Finanzamt unter der deutschen Steuernummer abzugeben ist. Das bedeutet,
dass ein weiteres Finanzamt anzulegen ist. Das bedeutet auch dass das jeweils
richtige Finanzamt dem jeweiligen Kunden / Lieferanten zugewiesen werden muss.
Haben Sie nun Kunden die Sie einmal mit Montagelieferung beliefern und das
andere Mal mit IG-Lieferung, oder auch Kunden die von Ihren Lieferanten
innerhalb Deutschlands beliefert werden, so sind diese Kunden doppelt anzulegen,
da sie einmal unter den österreichischen Umsatzsteuerregeln fallen und das
andere Mal unter die deutschen Umsatzsteuerregeln fallen.
Autor: |