Neben der Möglichkeit des Exportes der Rechnungsdaten steht auch die integrierte Finanzbuchhaltung in HELIUM V zur Verfügung.
Diese Modul ist derzeit für Soll-Versteuerer / Bilanzierer bzw. für die Verrechnung nach vereinbarten Umsätzen gedacht. Bitte beachten Sie dazu auch die Beschreibung Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Ab der Version 7600 steht auch die direkte Verbuchung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner zur Verfügung.
Für die Vorgehensweise bei der Aktivierung der integrierten Finanzbuchhaltung siehe.
Q: Was ist die HELIUM V Finanzbuchhaltung und was ist sie nicht?
A:
Das in HELIUM V integrierte Finanzbuchhaltungsmodul ist für die Erledigung der
Arbeiten der Finanzbuchhaltung während des laufenden Jahres gedacht. Dies geht
von der monatlichen UVA bis hin zur Erfolgsrechnung / BWA / Ergebnisübersicht.
Da
für die Erstellung einer Bilanz immer ein geprüfter Bilanzbuchhalter
verantwortlich ist, sind zwar die Daten aus HELIUM V die Basis für die Bilanz,
die eigentliche Bilanz muss jedoch vom Steuerberater / Treuhänder /
Bilanzbuchhalter Ihres Vertrauens erstellt werden. Siehe
dazu auch Unterlagen für den Steuerberater und auch
Infos zur
Bilanz.
WICHTIGER
HINWEIS:
Die Helium V ERP Systeme GmbH bzw. die HELIUM V
IT-Solutions GmbH ist keine Steuerberatung. Eine für Sie
passende steuerliche Beratung erhalten Sie vom Steuerberater /
Wirtschaftstreuhänder Ihres Vertrauens. Werden von uns / unseren Mitarbeitern
steuerliche Punkte genannt, so stellen diese unsere Meinung zum jeweiligen Thema
dar. Sie sind in keinem Falle eine steuerliche Beratung und keine
steuerberatende Tätigkeit. Für steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an
Ihren Steuerberater.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin,
dass wir für die richtige Parametrierung Ihrer Buchhaltung, welche jederzeit von
Ihnen selbst vorgenommen werden kann, keine wie immer geartete Verantwortung,
geschweige denn Haftung
übernehmen.
GDPDU, GoDB siehe bitte.
Für Zusatzinformationen siehe bitte.
Die richtige Kontendefinition oder auch Konten Hinterlegung
Da es immer wieder zu Fragen bezüglich der Hinterlegung von Konten im Rahmen der Umsatzsteuerkonten Zuordnung kommt, hier eine kompakte Zusammenfassung der zu beachtenden Punkte.
Die Konten-Zuordnungen gliedern sich in vier Ebenen:
Artikel
Der Artikel wird über die Artikelgruppe einem Inlands-Erlös-Konto
zugeordnet.
Achten Sie darauf, dass die Zuordnung nur für Inlandskonten erfolgen darf,
die Ihrem Hauptfinanzamt entsprechen.
Sachkonto
Im Sachkonto im Fibu-Modul werden bei obigem Inlands-Erlös-Konto im oberen
Modulreiter Konto-Länderart die entsprechenden Unterkonten für die
jeweilige Steuerkategorie und für das jeweilige Finanzamt hinterlegt. Bitte
beachten Sie, dass die Steuerkategorien in den Sachkonten (im Gegensatz zu
den Personenkonten) NUR für die Definition des Verhaltens bei manuellen
Buchungen verwendet wird. Buchungen bei denen Debitoren/Kreditoren beteiligt
sind, werden von der Steuerkategorie dieses Kontos gesteuert.
Kunde
/ Debitor
Im Kundenstamm wird unter Konditionen die gewünschte Debitorennummer
eingetragen. Diese findet sich im Fibu-Modul unter Debitorenkonto wieder. In
den Kopfdaten des jeweiligen Debitorenkontos erfolgt die Zuordnung zum
zuständigen Finanzamt und der richtigen Steuerkategorie. Bei der Auswahl
der Steuerkategorie bedenken Sie, dass hier immer vom gewählten Finanzamt
auszugehen ist.
Finanzamt
Im Modul Fibu, unterer Modulreiter Finanzamt werden beim jeweiligen
Finanzamt im oberen Modulreiter Steuerkategorie für jede Steuerkategorie
die Abstimmkonten für die mitlaufenden Buchungen der offenen Forderungen /
Verbindlichkeiten festgelegt. Es empfiehlt sich, je Steuerkategorie und
Finanzamt ein eigenes mitlaufendes Konto zu verwenden.
Im oberen Modulreiter Steuerkategoriekonto wird definiert, bei welcher Art
des Geschäftes (Verkauf / Erwerb) und bei welchem MwSt Satz welches
Umsatzsteuerkonto verwendet werden muss. Zugleich werden hier die
Skontoaufwands und Skontoerlöskonten definiert.
Definieren Sie im Finanzamt, Kopfdaten auch das zu verwendende Formular
(Formularnummer) für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Leer = Standardformular = Österreich
1 = Formular für die Elstermeldung = Deutschland
(definieren Sie hier auch "Umsatz runden")
2 = Formular für die Meldung in der Schweiz
3 = Formular für die Meldung in Liechtenstein
Wichtig:
Achten Sie darauf, dass die Kurzbezeichnungen der Finanzämter
unterschiedlich sind, sodass sie aus Bedienungssicht leicht unterschieden
werden können.
Zusammenhänge Erlöskonto, Länderart und Steuerkategorie
Der
Kunde definiert über die Adresse (Postleitzahl und Länderkennzeichen) die
Länderart. Je nachdem ob eine UID Nummer eingetragen ist, oder nicht, wird die
Steuerkategorie ermittelt.
Aus
der Rechnung bewirken die Positionen (Artikel) das Erlöskonto, je nach Kunden
und dessen Länderart kann eine Länderübersetzung notwendig sein.
Ergänzend
dazu wirkt die Kennzeichnung Reverse Charge - je nachdem ob das Reverse Charge
Verfahren zur Anwendung kommt, wird die Steuerkategorie verwendet.
Sie
finden die Definitionen hierzu im Modul Finanzbuchhaltung, unterer Reiter
Finanzamt, oberer Reiter Steuerkategorie.
Wählen
Sie hier die Steuerkategorie aus und klicken auf den Reiter
Steuerkategoriekonto.
In
der folgenden Maske hinterlegen Sie durch einen Klick auf Bearbeiten und auf das
jeweilige Kontofeld die Konten.
Bitte
beachten Sie, dass bei Ust. Verkauf nur Konten der Kontoart Ust Konto und bei
Vst. Einkauf nur Konten der Kontoart Vst Konto zugeordnet werden können.
Zu
Ihrer Sicherheit definieren Sie bitte nur die üblichen Fälle und nicht alle möglichen
Kombinationen.
Im
Laufe der Arbeit mit der Integrierten Finanzbuchhaltung von HELIUM V decken Sie
Ihre Geschäftsfälle ab. Sie erhalten eine Fehlermeldung, dass Konten (Erlöskonto
nicht definiert) nicht
definiert sind, falls Definitionen noch nicht vollständig sind. In diesem Fall
prüfen Sie bitte die Eingaben und tragen die Definition nach. Dies dient auch
dazu, Flüchtigkeits- oder Tippfehler zu vermeiden.
Siehe dazu auch.
Oder in anderen Worten: Der Kunde definiert über das Land die Länderart
(Inland, EU mit UID, EU ohne UID, Drittland). Damit wird die Steuerkategorie des
Debitors definiert.
Der Artikel definiert über die Artikelgruppe das
Inlands-Erlöskonto.
Länderart, Reverse-Charge und Finanzamt definieren die
Konto-Länderart-Übersetzung für das jeweilige Inlands-Erlöskonto um zum nun
richtigen Erlöskonto zu kommen.
Wichtig:
Beachten Sie
bitte, dass für Anzahlungsrechnungen nicht die Erlöskonten eventueller Artikel
sondern das Anzahlungskonto "Erhaltene Anzahlungen" (siehe Fibu, Finanzamt,
Buchungsparameter) als Grundlage verwendet wird. Auch hier greift die
Länderartübersetzung.
Für die
Definition der Steuerkategorie mit unterschiedlichen Erlöskonten je
Mehrwertsteuerzeitraum siehe bitte.
Q: Beim Aufruf der manuellen Buchung erscheint unvollständig
A: Erscheint beim Aufruf der manuellen Buchung die Fehlermeldung: Die Definition
des MwSt-Satz 'Steuerfrei' ist unvollständig, so bedeutet dies, dass die
Definition der MwstSatzBezeichnung
unvollständig ist. Bitten Sie Ihren HELIUM V Support um Ergänzung der Daten
(C_DRUCKNAME).
Bitte beachten Sie, dass für weitere Vorsteuerarten, wie z.B. Vorsteuer
Investitionen auch die Tabelle der UVA-Arten in den Grunddaten ergänzt werden
muss.
Auch dies führt Ihr HELIUM V Betreuer gerne für Sie durch.
Q: Welche Schritte sind für eine vollständige Definition der Fibu erforderlich?
A: Da diese Frage immer wieder an uns herangetragen wird, haben wir nachfolgende Zusammenstellung erstellt.
Gehen Sie nach der Beschreibung integrierte Fibu starten vor.
Beachten Sie die Kontendefinition wie oben beschreiben.
Gehen Sie für die Definition des einzelnen Sachkontos nach der Beschreibung Definition der Sachkonten vor.
Prüfen Sie die Kontendefinition inkl. Finanzamt und inkl. Steuerkategorien
Prüfen Sie die UVA des ersten Monats
Q: Wie werden Eingangsrechnungen richtig erfasst?
A: Siehe bitte.
Q: Können Konten kopiert werden?
A: Ja. Wählen Sie dafür das zu kopierende, sehr ähnliche, Konto aus und klicken
Sie auf
Neu aus Konto.
Damit
wird der Erfassungsdialog wie bei der Neuanlage eines Kontos geöffnet und es
sind alle Daten aus dem vorausgewählten Konto vorbesetzt.
Passen Sie nun die
Kontonummer und die Kontobezeichnung an. Natürlich müssen alle Eigenschaften des
Kontos geprüft werden.
Info: Das Gültig ab Datum wird mit dem aktuellen
Geschäftsjahresbeginn vorbesetzt.
Q: Wie vorgehen bei der Übernahme bestehender HELIUM V Daten in die Finanzbuchhaltung?
A: Dafür sind mehrere Schritte notwendig um eine entsprechende richtige Einstellung der Daten zu erhalten.
Prüfen
Sie die Steuerkategorie auf vollständige Definition.
Hier insbesondere auf die Abstimmkonten der Forderungen und
Verbindlichkeiten.
Definieren
Sie die benötigten Steuerkategoriekonten für jeden verwendeten /
vorkommenden MwSt-Steuerkategorie.
D.h. es sind für jeden Mehrwertsteuersatz die zugehörigen Umsatzsteuer-
und Vorsteuerkonten und die Skontoaufwand bzw. Skontoerlöskonten zu
definieren.
Diese Zuordnung bewirkt, dass die Steuern entsprechend der hier definierten
Zuordnung verbucht werden.
Definieren
Sie nun die Steuerkategorien aller Debitoren und Kreditoren.
Dazu werden in den Kopfdaten jedes Personenkontos Land, Postleitzahl, Ort,
UID Nr und ev. Reverse Charge angezeigt.
Achten Sie dabei auf die richtige Zuordnung der Steuerkategorie.
Definieren
Sie nun Ihre Sachkonten.
Achten Sie hier insbesondere auf eine für Sie und Ihren Buchhalter
eindeutige Bezeichnung des Kontos und definieren Sie die UVA Art. Sollten
die Beschreibenden Texte der auszuwählenden UVA Art für Sie nicht
sprechend sein oder diese unvollständig sein, so wenden Sie sich bitte an
Ihren HELIUM V Betreuer. Er kann diese laut Ihren Angaben, den Angaben Ihres
Steuerberaters entsprechend einstellen.
Hinweis:
Es können auch weitere UVA Arten für Sie konfiguriert werden. Es
müssen dazu auch die Formularvorlagen entsprechend ergänzt werden.
Prüfen Sie nun, dass die Regel der Erlöskontenfindung auf Artikelgruppe steht. D.h. der Parameter FINANZ_EXPORT_VARIANTE muss auf Artikelgruppen stehen.
Wir raten den Parameter ARTIKELGRUPPE_IST_PFLICHTFELD auf 1 zu stellen, damit für jeden Artikel auch eine entsprechende Artikelgruppe ausgewählt werden muss.
Prüfen Sie nun in den Grunddaten des Artikels, dass für alle Artikelgruppen auch entsprechende Inlandskontierungen angegeben sind.
Prüfen
Sie für die Konten der Artikelgruppen die Länderartübersetzungen /
Steuerkategoriezuweisungen.
Damit wird ganz wesentlich die Buchung auf das richtige Erlöskonto
gesteuert in Abhängigkeit des Landes/Steuerkategorie des Kunden.
Erfassen
Sie nun eine Ausgangsrechnung und drucken Sie diese aus.
Wechseln Sie in das zugehörige Warenerlöskonto und prüfen Sie ob die
Buchung dort mit allen Steuersätzen angekommen ist.
Ist diese Buchung aus Sicht der Finanzbuchhaltung richtig, auf den richtigen
Konten.
Buchen
Sie nun eine Zahlung mit Skontoaufwand.
Wird die Zahlung entsprechend auf der Bank eingetragen und der Skontoaufwand
verbucht.
Gegebenenfalls löschen Sie die Bankbuchung wieder.
Erfassen
Sie nun eine Eingangsrechnung,
prüfen Sie ob auch hier die Buchungen inkl. den Steuerbeträgen
entsprechend richtig verbucht werden und
Buchen Sie eine Zahlung der Eingangsrechnung mit Skonto.
Hinweis: Alternativ zu den Punkten 9 bis 11 können Sie auch die Einzelbelegübernahme
verwenden.
Konnten alle obige Punkte erfolgreich durchgeführt werden, so kann als nächstes die Periodenweise Übernahme der bestehenden Daten direkt in die Fibu durchgeführt werden. Siehe dazu.
Drucken
Sie nun eine Saldenliste aus. Stimmt diese mit den Ausdrucken Ihres
Steuerberaters überein?
Gegebenenfalls müssen noch Eröffnungsbuchungen durchgeführt werden.
Drucken
Sie eine UVA für die oben übernommenen Daten aus.
Stimmen die angegebenen Steuerbeträge, wenn
nicht siehe.
Stimmt diese mit den Daten Ihres Steuerberaters überein?
Q: Steuerkategorien und mehrere Finanzämter auf einem Mandanten
A:
In dieser Konstellation sind einige Dinge zu beachten.
Ziel
der Verwendung von mehreren Finanzämtern ist, dass die Mehrwertsteuerthematik,
vor allem die einfache Verrechnung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer bei einem
ausländischen Finanzamt erfolgen kann.
Dafür
benötigen Sie eine Steuernummer beim ausländischen Finanzamt und ein weiteres
freigeschaltetes Finanzamt in Ihrer HELIUM V Installation.
Derzeit
ist es in Europa noch üblich, dass jedes Land seinen eigenen Mehrwertsteuersatz
hat.
Wenn
Sie nun Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerlich gesehen in einem anderen
Land abwickeln, bedeutet dies, dass Sie dafür im jeweiligen Mandanten die
Mehrwertsteuersätze nicht nur Ihres Inlandes / Ihres Firmensitzes, sondern eben
auch jenes Landes mit abbilden müssen für das Sie eine Umsatzsteuernummer
haben.
Ein
Beispiel:
Firmensitz
Österreich, Umsatzsteuernummer in Deutschland (Finanzamt Bonn)
Wenn
Sie nur Waren des Normalsteuersatzes in Deutschland verkaufen, so muss auch der
deutsche Mehrwertsteuersatz von 19% definiert werden. Dafür definieren Sie
unter System, Mandant, Mwst Bezeichnung eine zusätzliche Mehrwertsteuer z.B.
mit der Bezeichnung dt. MwSt 19%. Zusätzlich definieren Sie unter MwSt den
Steuersatz für diese Bezeichnung mit 19% und gültig ab 1.1.2007.
Nun
definieren Sie unter Finanzamt die jeweils gültigen Konten für die jeweilige
Steuerkategorie.
Hier
ist wichtig nur für diejenigen Steuerkategorien Umsatzsteuerkonten zu
hinterlegen, bei denen Sie auch tatsächlich Umsätze erwarten. So würde in
unserem Beispiel nur die Steuerkategorie Inland und unter Steuerkategoriekonto
nur die Mehrwertsteuerkategorie dt. MwSt 19% definiert werden. Das bringt für
Sie die Sicherheit, dass bei falschen Definitionen der Steuerkategorie -
Finanzamts Kombination in Kreditoren- bzw. Debitorenkonten von HELIUM V erkannt
wird, dass diese Buchung nicht definiert ist und daher die Buchung mit einer
entsprechenden Fehlermeldung abgebrochen wird.
Beachten
Sie bitte insbesondere bei der Definition von ausländischen / zusätzlichen
Finanzämtern, dass die Steuerkategorien sich immer auf das Land des gewählten
Finanzamtes beziehen. So ist zu obigem Beispiel die Steuerkategorie Inland für
das Finanzamt Bonn für innerdeutsche Lieferungen zu definieren.
Denken
Sie daran, die Abstimmkonten, auch Mitlaufende-Konten genannt, für jede
benötigte Steuerkategorie zu definieren.
Q: Ich erhalten die Fehlermeldung Sachkonto für Kostenstelle .... nicht definiert?
A: Erhalten Sie bei Druck einer Rechnung nachfolgende Meldung,
java.lang.Exception: Sachkonto fuer Kostenstelle i_id11,10 Kostenstelle 10 ist nicht definiert
so ist für den jeweiligen Artikel kein Erlöskonto hinterlegt. Bitte definieren Sie
den Artikel vollständig und drucken Sie dann die Rechnung erneut. Beachten Sie dazu auch den Parameter FIBU_EXPORT_VARIANTE
Q: Die Fibu bucht ausschließlich in Mandantenwährung.
Eventuelle Fremdwährungen werden vor der Übergabe an die Fibu entsprechend den Kursen umgerechnet. Das hat natürlich den Vorteil, dass Kurs-Fehler sofort auffallen. Auch die Bank wird nur in Mandantenwährung gebucht, auch wenn Sie eventuell ein Fremdwährungskonto haben.
Hinweis:
Sind in der Bankbuchung Fremdwährungsbeträge enthalten, so wird zu Ihrer Information der Fremdwährungsbetrag angezeigt. Dieser wird aus der Buchung über den bei der Zahlungsbuchung hinterlegten Fremdwährungskurs errechnet.
Siehe dazu bitte auch Bankkonten in Fremdwährung.
Q: Wie wird eine falsch gebuchte Ausgangsrechnung, weil Konten/Artikelgruppen falsch eingestellt waren wieder korrigiert?
1.) Die Kontenzuordnung richtig stellen
2a.) die RE in den Status angelegt bringen, durch ändern und dann erneut drucken.
Über die interne Verknüpfung wird sichergestellt, dass alle alten Buchungen auf die
Rechnung zurückgenommen (storniert) werden und dann beim Drucken entsprechend der neuen Definitionen
wieder in die Buchhaltung übernommen werden.
2b.)
Alternativ und gerade bei bereits bezahlten Rechnungen verwenden Sie bitte Einzelbelegübernahme.
Q: Wann erfolgt die Verbuchung?
A:
Beim Aktivieren der Rechnung, also beim ersten Druck.
Wird die Rechnung geändert, werden die Buchungen wieder zurückgenommen (storniert) und beim
erneuten Druck wieder in die Fibu gestellt.
Q: Kann eine einzelne Rechnung nachträglich in die Fibu übernommen werden?
A:
Ja. Sie haben in allen Belegmodulen (RE, GS, ER, ZK) auch den Menüpunkt
Bearbeiten, Belegübernahme. Durch Klick darauf wird der ausgewählte Beleg aus
der Buchhaltung storniert und neu übernommen. Die Stornobuchungen werden
normalerweise nicht angezeigt, aber auf jeden Falle protokolliert.
Auch bei der Einzelbelegübernahme werden etwaige Zahlungsbuchungen in die Fibu
mit übernommen.
Q: Mitlaufende Buchungen
A: Die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten werden durch so genannte mitlaufende Buchungen realisiert. Damit finden sind in den Forderungen- und Verbindlichkeiten-Konten, auch Abstimmkonten genannt, immer den aktuellen Stand, wodurch Ihre Saldenliste aus dieser Sicht immer aktuell ist.
Q: kann auf mitlaufende Konten gebucht werden?
A: nein, auch wenn diese aus reiner Buchhaltungssicht nicht falsch wäre, ist es
aus Gründen der Übersichtlichkeit strickt abzulehnen.
Wenn eine Buchung auf
ein mitlaufendes Konto durchgeführt werden sollte, so erhalten Sie die Meldung:
Warum ist das
so?
a.) Buchungen gegen Debitoren-/Kreditorenkonten bewirken automatisch,
dass auch (von den Nebenbüchern aus) auch auf das mitlaufende Konto, je nach
Steuerkategorie gebucht wird.
b.) Würden Sie, z.B. zum Jahreswechsel einen
(großen) Posten als uneinbringlich einfach gegen das mitlaufende Konto
ausbuchen, so haben Sie absolut keinen Überblick mehr, was denn nun tatsächlich
ausgebucht wurde. Lassen Sie sich von niemandem dazu überreden, dass dies
schneller ginge. Wenn auch nur ein Cent/Rappen falsch ist, suchen Sie den Fehler
stundenlang und wir sind alle nur Menschen.
Siehe dazu auch.
Q: Warum gibt es im Reiter Buchungen keinen Neu-Knopf?
Da hinter der Buchung viel mehr steckt und sehr oft auch verschiedene Buchungsschablonen verwendet werden, verwenden Sie bitte den Menüpunkt Bearbeiten, Manuelle Buchung, bzw. den Menüpunkt Bearbeiten, Splittbuchung.
Q: Fehlermeldung: id to load is required for loading
A: Tritt diese Meldung auf, so ist die Steuerkategorie beim Kunden/Lieferanten im Debitorenkonto DEBITORENKONTO !!!! respektive Kreditorenkonto (noch) nicht gesetzt. Dieses bitte im entsprechenden Personenkonto setzen.
Weitere möglich Fehlerursache, die manchmal bei übernommenen Daten auftritt:
Prüfen Sie ob die Rechnungen (ER/AR) und die beteiligten Lieferscheine alle einem Land zugeordnet sind. Da der Lieferschein das steuerliche Lieferland definiert kann ohne Land keine Länderartübersetzung durchgeführt werden. Daher die Fehlermeldung.
Verhalten der Fibu:
Beim Anlegen der Sachkonten bleibt immer das zuletzt gewählte Finanzamt vorbesetzt.
Gültig ab des Kontos wird mit dem Startdatum des Geschäftsjahres vorbesetzt. Z.B. ab 1.1.2011
Beim Anlegen der Kunden / Lieferanten wird das Standard Finanzamt eingetragen. Dies kann im System, Mandant, Vorbelegungen2 definiert werden.
Vorschlagswert der Steuerkategorie des Debitors/Kreditors: Dieses wird anhand des Landes (Länderart) vorbesetzt.
Q: Was ist zu tun, wenn der Saldo der Saldenliste nicht 0,00 wird?
A: Wenn der Saldo der Saldenliste nicht 0,00 ist, so bitte als erstes die Forderungen / Verbindlichkeiten Sammelkonten Zuordnung der Steuerkategorie prüfen, also der Definition der Abstimmkonten.
Q: Warum wird der Skontoaufwand negativ im Haben verbucht und nicht positiv im Soll?
A: Da es für den ermittelten Umsatz wesentlich ist, dass der tatsächlich erzielte Betrag richtig dargestellt wird, haben wir uns dazu entschlossen, den Skontoaufwand mit negativem Vorzeichen ins Haben zu buchen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die betriebswirtschaftliche Betrachtung hier Vorrang vor eventuellen Buchhaltungs-Allgemein-Regeln hat.
Q:
Wie mit bereits vorhandenen Belegen starten?
Q: Belegübernahme einer ganzen
Periode?
A: Gerade für die Phase der Einführung der in HELIUM V integrierten Finanzbuchhaltung kommt es immer zu der Forderung, dass alle Belege, die noch nicht in der FiBu sind automatisch übernommen werden sollten. Dafür haben wir die Funktion Belegübernahme geschaffen. Sie finden Sie unter Sachkonten, bearbeiten Belegübernahme.
Mit dieser Funktion werden pro Buchungsperiode alle noch nicht in der Buchhaltung befindlichen Belege übernommen. Zusätzlich werden auch die Zahlungen der Periode übernommen.
Bitte beachten Sie, dass nur Belege übernommen werden, die weder im Status storniert noch im Status angelegt sind.
Bei dieser Übernahme werden nur die Buchungen übernommen, die noch nicht in der Fibu enthalten sind. Sollten, z.B. wegen massiven Kurskorrekturen alle Belege der Periode noch einmal neu übernommen werden müssen, so haken Sie bitte "Alle neu übernehmen" an.
Da gerade beim Start einer neuen Buchhaltung doch einiges an Definitionsfehleren enthalten sein können, werden diese detailliert aufgeführt. Bitte beseitigen Sie diese Fehler und gehen Sie die Daten konsequent von Monat zu Monat, von Periode zu Periode durch.
Sie können vom Fehlerfenster mit dem GoTo Button direkt auf den jeweiligen Beleg springen. In obigem Fall auf die Eingangsrechnung.
Beseitigen Sie die Fehler und versuchen Sie dann erneut die Übernahme für den gewünschten Zeitraum durchzuführen.
Q: Was sind Belege ?
A: Hiermit ist die Gesamtheit der (Ausgangs-) Rechnungen, Ausgangsgutschriften (Wert oder Mengengutschrift), Eingangsrechnungen, Eingangsgutschriften und auch der Zusatzkosten gemeint.
Q: Wieso sprechen wir in der Buchhaltung von Periode und nicht von Monaten ?
A: Da es in der Buchhaltung auch ein abweichendes Geschäftsjahr / Wirtschaftsjahr gibt, und somit z.B. beim Geschäftsjahresbeginn von 1.5. das erste Geschäftsmonat der Mai ist, also das 5.Monat aber die erste Periode wird hier grundsätzlich von Perioden ausgegangen.
A: Bei Sachkonten, Debitoren-, Kreditorenkonten finden Sie im Menüpunkt Bearbeiten auch Manuelle Buchung.
Damit können einfache Buchungen zwischen zwei Konten durchgeführt werden.
Diese Funktion ist so programmiert, dass Sie solange im Erfassungsdialog bleiben, bis Sie alle Buchungen durchgeführt habe.
D.h. nach der ersten Buchung sind alle Felder soweit vorbesetzt, dass nur mehr das sich ändernde Konto und der neue Betrag eingetragen werden müssen.
Eine
Buchung wird durch Klick auf
Speichern abgeschlossen. Zur leichteren Übersicht werden die bisher
durchgeführten Buchungen im unteren Bereich der Erfassungsmaske angezeigt.
Mit
den Klick auf verlassen Sie die
Manuellen Buchungen.
Die Default Kostenstelle für die Finanzbuchhaltung kann unter System/Mandant/Vorbelegungen 2 definiert werden.
Hinweis:
Bankbuchungen auf Eingangs- / Ausgangsrechnungen müssen derzeit direkt unter Zahlungen bei der jeweiligen Rechnung durchgeführt werden. Oder Sie nutzen dafür den SEPA XML Import.
Ändern einer manuellen Buchung bzw. einer Splittbuchung
In
den Konten kann eine erfolgte manuelle Buchung bzw. eine manuelle Splittbuchung
auch wieder geändert werden. Stellen Sie dazu den Cursor auf die Buchungszeile
und klicken Sie auf ändern .
Bei
einer manuellen Buchung wird nun die Buchungserfassungsmaske mit den Daten der
Buchung vorbesetzt und Sie können die Daten entsprechend ändern. Beim
Speichern wird automatisch die vorhergehende Buchung storniert inkl. der dafür
erforderlichen Gegenbuchung und die neuen Daten als neuer Buchungssatz
eingetragen.
Bei
einer Splittbuchung wird die Liste der Buchungen mit den Daten vorbesetzt. Hier
löschen Sie die zu ändernde Buchung aus der Liste der Buchungen heraus und
tragen die neue(n) Buchungszeile(n) ein.
Beim
Speichern wird ebenfalls die vorhergehende Buchung automatisch storniert und die
neuen Splittbuchungsdaten eingebucht.
Bedeutung der Buchungsarten
Bei der manuellen Buchung kann auch die Buchungsart festgelegt werden.
Insbesondere die Buchungsart Eröffnung hat die Auswirkung, dass in den
Kontoblättern die Salden der Eröffnungsbuchungen extra ausgewiesen werden. Alle
anderen Buchungsarten haben informativen Charakter. D.h. sie werden gerne für
Sortierungen oder ähnlichem genutzt.
Beachten Sie bitte, dass die EB Anzeigen
in den Kontoblättern derzeit NUR auf der Buchungsart aufbauen. Auch die EB
Spalte der Saldenliste wird anhand der Buchungsart ermittelt.
Automatische Buchung der Ust/Vst bei der manuellen Buchung
Eine
automatische Buchung der Steuerbuchung ist möglich, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
Auf
dem beteiligten Sachkonto ist eine Steuerkategorie hinterlegt.
Sie
finden in den Kopfdaten des Sachkontos die Möglichkeit die passende
Steuerkategorie auszuwählen und daraufhin auch die Definition, ob Umsatz- oder
Vorsteuer.
Bei
der manuellen Buchung darf nur eines der beteiligten Konten eine Steuerkategorie
hinterlegt haben.
Es muss ein Bankkonto bzw. ein Sachkonto beteiligt sein.
Wenn
kein Konto eine Steuerkategorie hinterlegt hat, oder beide eine Steuerkategorie
hinterlegt haben, so wird die Buchung steuerfrei durchgeführt.
Beispiel Bank an
Versicherung:
Inland Betrag: 120,-
100,- auf Versicherungsaufwand
20,- auf VST
-120,- von Bank
Bitte beachten Sie, dass die Definition der
Steuerkategorie in den Sachkonten nur
für diese manuelle Buchung zur Ermittlung des Ust-Kontos von Bedeutung ist.
Q: Der Ändernknopf ist grau. Die Buchung kann nicht geändert werden, warum ?
A: Darf eine Buchung nicht geändert werden, so wird der Ändern-Knopf in grau dargestellt. Gründe warum eine Buchung nicht geändert werden kann sind:
Das Geschäftsjahr ist gesperrt.
Die Buchung wurde in der UVA Verprobung berücksichtigt siehe.
Die Buchung wurde aus den Bewegungsdaten automatisch erstellt. Ändern Sie die Datenquelle, also die Bewegungsdaten.
Buchung in anderer Währung:
Die Auswahl eine anderen Währung, dient rein als Rechenhilfsmittel. D.h. wurde für die Buchung eine andere Währung als Ihre Mandantenwährung ausgewählt, so erfolgt die Erfassung in der gewählten Währung. Die Buchung erfolgt in jedem Fall in Mandantenwährung. Die Umrechnung erfolgt zum Kurs des Buchungstages.
Hinweis: Wird für den Ausdruck des Kontoblattes eine andere Währung als die Mandantenwährung ausgewählt, so wird beim Ausdruck anhand des jeweils hinterlegten Kurses rückgerechnet. Wurde vom Buchungszeitpunkt zum Druckzeitpunkt der Kurs zum Buchungsdatum verändert, so wird es zu Differenzen kommen. Die integrierte Buchhaltung bucht immer nur in Ihrer Mandantenwährung.
Abweichendes Umsatzsteuerland
Bitte beachten Sie auch, dass mit der integrierten Finanzbuchhaltung der Begriff abweichendes Umsatzsteuerland in den Kunden/Lieferanten Konditionen durch die Definition des Finanzamtes direkt im Konto ersetzt wird. Daher wird in den Konditionen nur mehr das Finanzamt des Kontos angezeigt. Eine Änderung darf nur mehr im jeweiligen Personenkonto vorgenommen werden und auch da nur, wenn es noch keine Buchungen auf diesem Konto gibt.
Belegübernahme
Um
gerade für den Start mit der HELIUM V Buchhaltung eine rasche Möglichkeit zu
schaffen, die Belege des aktuellen Geschäftsjahres zu übernehmen, haben wir
die Möglichkeit geschaffen, diese Periode = Monatsweise in die
Finanzbuchhaltung zu übernehmen.
Sie
finden diese Funktion unter Sachkonten, Bearbeiten, Belegübernahme.
Wählen
Sie nun das gewünschte Monat des aktivierten Geschäftsjahres aus.
Bitte
beachten Sie auch, dass die UVA, eine gültige Saldenliste nur dann ausgedruckt
werden darf, wenn die Belegübernahme für die Periode erfolgreich durchgeführt
werden konnte.
Bei
der Belegübernahme kann es zu einer Reihe von Fehlermeldungen kommen, die alle
daher rühren, dass die Voraussetzungen für die Buchungen nicht vollständig
erfüllt sind.
In
diesen Fehlermeldungen ist unter Detail auch immer der auslösende Beleg
angeführt und soweit möglich auch der Buchungsvorgang, der nicht durchgeführt
werden konnte.
Hier
finden Sie unter Zusatzinformation: RE 11/0012345, Firma xyz, LKZ-PLZ Ort
Und
dann weiter unten ..... Debitorenkonto für Kunde xyz ist nicht definiert.
Bitte
handeln Sie entsprechend.
Siehe
dazu bitte auch oben, Einzelbelegübernahme.
Fehlermeldungen die bei der Buchung auftreten können:
Wenn bei der Übernahme von Belegen (Rechnungen, Eingangsrechnungen, Gutschriften, Zahlungen, Skonti) Fehlermeldungen auftreten, so klicken Sie bitte ins Detail. Hier finden Sie nach dem allgemeinen Fehlerdialog immer weitere Details die auf die Rechnung ev. den Lieferschein und ev. auch auf den Artikel hinweisen. Einige Zeilen darunter finden Sie dann ev. noch weitere Hinweise, z.B. Keine Artikelgruppe definiert.
Fehlerbeschreibung:
Es ist ein schwerwiegender Fehler aufgetreten, wichtige Daten sind geloggt.
Das Modul wird jetzt automatisch beendet, bitte wenden Sie sich an Ihren
Administrator.
Nach Abklärung mit Ihrem Administrator senden Sie gegebenenfalls die unter
Detail angeführten Informationen mit einer kurzen Beschreibung zum
Auftreten des Fehlers an: support@heliumv.com
Fehlercode:4823 Java-Version:20.2-b01 Clientuhrzeit:27.10.201117:42:21MESZ
User:2461LPAdmin|ZINN|
Zusatzinformation:
Rechnung: 11/0000176
Lieferschein: 11/0000211
Artikel: 45001
class com.lp.client.frame.ExceptionLP
java.lang.Exception: Keine Artikelgruppe für Artikel definiert:45001
java.lang.Exception: Beleg: 11/0000005, Art: Rechnung , kein Konto definiert in Buchungszeile 3 (null, null, null, 393, 524.71, HABEN , 0.00, null, null, null, null)
iId, buchungIId, kontoIId, kontoIIdGegenkonto, nBetrag, buchungdetailartCNr, nUst, tAnlegen, personalIIdAnlegen, tAendern;
Tritt auf, wenn die Steuerkonten nicht ordentlich definiert sind.
Prüfen Sie daher folgende Einstellungen:
Parameter FINANZ_EXPORT_VARIANTE muss auf Artikelgruppen stehen
Parameter FINANZ_EXPORT_ARTIKELGRUPPEN_DEFAULT_KONTO_AR ist richtig definiert
Finanzamt, Steuerkategorie die entsprechende z.B. Inland ist definiert
Debitoren / Kreditoren Konto ist vollständig definiert
Sachkonto ist vollständig definiert
Das / die beteiligten Ust/Vst Konten, definiert über die Steuerkategorie, sind vollständig definiert
Das
Skontoaufwand / -erlöskonto, definiert über die Steuerkategorien, sind
vollständig definiert
Beim
Anlegen einer Debitoren-/Kreditorennummer kommt eine Fehlermeldung
class com.lp.client.frame.ExceptionLP
null
com.lp.client.frame.delegate.Delegate.handleThrowable(Delegate.java:181)
com.lp.client.frame.delegate.KundeDelegate.createDebitorenkontoNummerZuKundenAutomatisch(KundeDelegate.java:486)
Was ist zu tun:
Definieren Sie bitte unter System, Mandant, Vorbelegungen2 das Standard
Finanzamt für diesen Mandanten. Wenn hier kein Finanzamt zur Auswahl steht,
so definieren Sie dieses bitte im Modul Finanzbuchhaltung, unterer
Modulreiter Finanzamt.
Sollten Sie das Modul Finanzbuchhaltung nicht besitzen, so wenden Sie sich
bitte an Ihren HELIUM V Betreuer, damit er für Sie ein Finanzamt
einrichtet.
Kein Abstimmkonto definiert für Steuerkategorie: Ausland FinanzamtIId: 15
Dies bedeutet, dass für die angegebene Rechnung in den
Steuerkategorie-Definitionen keine Definition für die mitlaufenden Konten
angegeben ist. Tragen Sie dies für die Steuerkategorie des Finanzamtes
nach.
2012-04-16 10:41:43:050 [ 0] ERROR error(LpLogger:73) - Code=-1 javax.ejb.EJBTransactionRolledbackException: id to load is required for loading
com.lp.util.EJBExceptionLP: javax.ejb.EJBTransactionRolledbackException: id to load is required for loading
at com.lp.server.rechnung.ejbfac.RechnungFacBean.createZahlung(RechnungFacBean.java:2064)
Diese Meldung tritt auf, wenn versucht wird eine Zahlungsbuchung zu machen
und die zugrunde liegende Rechnung ist noch nicht in der Fibu verbucht und
kann auch, aus verschiedenen Gründen, nicht in die Fibu übernommen werden.
Bestätigen Sie die Meldung und versuchen Sie die Rechnung mit Bearbeiten,
Belegübernahme zu übernehmen. Es wird ein Fehler auftreten. Beseitigen Sie
diesen und setzen Sie dann mit der Belegübernahme und der nachfolgenden
Zahlung fort.
class com.lp.client.frame.ExceptionLP
id to load is required for loading
com.lp.client.frame.delegate.Delegate.handleThrowable(Delegate.java:181)
com.lp.client.frame.delegate.RechnungDelegate.verbucheRechnungNeu(RechnungDelegate.java:1288)
Bedeutet, es ist vermutlich keine Artikelgruppe definiert. Definieren Sie die Artikelgruppe als Pflichtfeld.
Prüfen Sie zusätzlich den Parameter FINANZ_EXPORT_ARTIKELGRUPPE_DEFAULT_KONTO_AR.
Dieser muss auf ein gültiges Erlöskonto zeigen.
Bei der Buchung, also dem Drucken/Aktivieren einer (Ausgangs-)Rechnung
erscheint: Steuerfreie Buchung auf ein steuerbehaftetes Konto
Dies bedeutet, dass
eine Erlösbuchung ohne Umsatzsteuer auf ein Konto erfolgt, welches als mit
Umsatzsteuer definiert ist.
Dies bedeutet in weiterer Folge, dass sehr
wahrscheinlich Ihre UVA nicht stimmen wird. In diesem Falle würden Sie zu
viel Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt abführen.
Bitte prüfen Sie die
Buchung und korrigieren Sie die Definition der Konten, z.B.
Länderartübersetzungen oder für einen extrem seltenen Ausnahmefall, lösen
Sie diese Buchung mit einer manuellen Gegenbuchung auf.
Hinweis:
Für mehrere Finanzämter empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze getrennt anzulegen und einzutragen.
Oft haben Sie hier auch die Situation dass ein und der selbe Rechnungsempfänger zum Teil Lieferungen im echten Inland des Haupt-Finanzamtes hat und zum Teil Lieferungen als Inlandslieferung im Auslands-Finanzamt erfolgen. Hier erreichen Sie eine deutliche Buchungssicherheit, wenn die Mehrwertsteuersätze exakt und getrennt abgebildet werden.
Hinweis:
Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften kommt es immer wieder zu gemischten steuerlichen Vorfällen. Beachten Sie bitte, dass die Umsatzsteuerpflicht von der Lieferadresse definiert wird. Aus diesem Grunde kann es erforderlich sein, dass mancher Debitor / Kreditor mit unterschiedlichen Steuerkategorien definiert werden muss, also zwei Mal angelegt werden muss mit unterschiedlichen Kontonummern und unterschiedlichen Steuerkategorien. Bei mehreren Finanzämtern kann es vorkommen, dass auch die Finanzämter mit für die Definition der richtigen Steuerkategorie berücksichtigt werden müssen.
Bei der integrierten Finanzbuchhaltung steht Ihnen im Modul Finanzbuchhaltung der untere Modulreiter Finanzamt zur Verfügung.
Definieren Sie hier die Daten für Ihre Verbindung zum Finanzamt, neben den üblichen Adressdaten vor allem Steuernummer, Referatsnummer und gegebenenfalls eine abweichende Formularnummer für ein anderes Umsatzsteuerformular.
Nach der eigentlichen Definition des Finanzamtes sind die Steuerkategorien exakt zu definieren.
Hauptfinanzamt
Das ist jenes Finanzamt, welches unter System, Mandant, Vorbelegungen2, Finanzamt für den jeweiligen Mandanten definiert ist.
Eröffnungsbuchungen / Saldenvortrag
Für
den Start der Fibu oder für Jahresübernahmen müssen verschiedene Konten wie
Banken aber auch Debitoren/Kreditoren usw. eröffnet werden. Im SKR04 wird auch
vom Saldenvortrag aus den Vorjahren gesprochen.
Für
eine manuelle Eröffnungsbuchung gehen Sie bitte wie folgt vor:
definieren
Sie die Eröffnungskonten für Sachkonten, Debitoren und Kreditoren
Legen
Sie die Kontoart des Sachkonto mit Eröffnungskonto fest.
Für
die eigentliche Buchung wählen Sie nun im Menü Bearbeiten, Manuelle Buchung.
Legen
Sie das Datum der Eröffnungsbuchung fest. In der Regel ist dies der erste Tag
Ihres Geschäftsjahres.
Stellen
Sie die Buchungsart auf Eröffnung.
Wählen
Sie das gewünschte Sachkonto und als Gegenkonto das Eröffnungskonto.
Bei
Bank-Eröffnungsbuchungen hat sich bewährt als Auszugsnummer die 0 anzugeben.
Definieren
Sie die Kostenstelle und setzen Sie die Mehrwertsteuerart auf steuerfrei.
Fügen
Sie einen geeigneten Text für die Eröffnungsbuchung an und vergeben Sie durch
Klick auf Erzeugen eine automatische Belegnummer.
Sind
nun alle Daten richtig, so klicken Sie auf den grünen Haken um die Buchung
durchzuführen.
Um
nun weitere Buchungen durchzuführen ändern Sie das entsprechende Konto und
tragen die weiteren Daten ein.
Wichtig:
In
der Saldenanzeige nach Auszug, z.B. in den Bankkonten, werden die
Eröffnungsbuchungen immer mitgerechnet, egal welche Kontoauszugsnummer
hinterlegt ist.
Daher
wird bei der Eröffnungsbuchung die Kontoauszugsnummer automatisch mit 0
vorbesetzt und ist nicht änderbar.
Q: Die Auszugs-Saldenanzeige stimmt nicht mit dem Ausdruck des Kontoblattes überein?
A: Ursache: Der Ausdruck des Kontoblattes, sortiert nach Auszugsnummer erfolgt rein nach der Auszugsnummer. Für die Errechnung des Saldos des Auszuges wird, wie oben beschreiben, jede Eröffnungsbuchung mitgerechnet, um hier auch die Möglichkeit zu schaffen, dass keine Auszugsnummer angegeben werden muss.
Q: Wie sollten die Auszugsnummern der Bankkonten erfasst werden ?
A:
Die richtige Eingabe der Auszugsnummern ist ein wesentlicher Beitrag zur
Erfassungssicherheit. D.h. es muss gewährleistet sein, dass man
den Ausdruck des Bankkontos neben die Kontoauszüge der Bank legen kann und die
Salden auf den beiden Papieren stimmen auf den Cent/Rappen überein. Nur so kann
sichergestellt werden, dass alles richtig erfasst ist.
Ein
zusätzlicher Hinweis:
Es wird in den Konto-Details also den Buchungen im
Feld Saldo der aktuelle Saldo des Kontos beginnend von der Buchung mit der
niedrigsten Auszugsnummer bis hin zu der Auszugsnummer auf der der Cursor gerade
steht angezeigt. D.h. es kann mit einem Blick geprüft werden, ob der Auszug
richtig und vollständig erfasst ist. Auch das zu Ihrer Erfassungssicherheit.
Info:
Stehen
keine Auszugsnummern in chronologisch fortlaufender Weise zur Verfügung, so
verwenden Sie bitte:
entweder eine eigene fortlaufende Auszugsnummer pro Kalenderjahr und schreiben Sie diese auf die Bankbelege
verwenden Sie anstatt dessen das Auszugsdatum in der Ansi Schreibweise, also JJJJ-MM-TT (Jahr, Monat, Tag). Wichtig ist, dass die Chronologie erhalten bleibt. Siehe dazu auch Parameter AUSZUGSNUMMER_BEI_BANK_ANGEBEN. Gegebenenfalls ist dieser auf 0 zu stellen, damit HELIUM V diesen automatisch aus dem Zahldatum übernimmt.
Info: Im Gegensatz zu den deutschen und österreichischen Bankbelegen stellen die Schweizer Banken keine in sich geschlossenen fortlaufenden Kontoauszugsnummern zur Verfügung. Daher gehen Sie bitte wie oben beschrieben vor.
Q: Der Saldo bestimmter SEPA-Konten stimmt nicht mit dem tatsächlichen Saldo überein?
A: Um auf die verschiedenen Konten einen SEPA/ISO200022 Import durchführen zu
können, müssen diese als Bankkonto definiert sein.
Wird nun die
Bankkontendefinition erst nach bereits erfolgten Buchungen nachgetragen, kann es
sein, dass auf die bisherigen Buchungen noch keine Auszugsnummer erzwungen
wurde. Damit ist die Saldoberechnung für den SEPA Import nicht schlüssig. Tragen
Sie in diesem Falle die Auszugsnummern nach bzw. lassen Sie diese durch Ihren
HELIUM V Betreuer nachtragen.
Können Konten gelöscht werden?
Jein, oder das hängt davon ab.
Grundsätzlich können Konten nur gelöscht werden, wenn auf diesen keine Buchungen, ohne Begrenzung des Zeitraumes, sind. Weiters dürfen darauf keine Verweise erfolgt sein. Bei Debitoren-/Kreditorenkonten sind dies vor allem Verweise aus dem Kunden-/Lieferantenstamm.
Um nun versehentlich bereits angelegte Debitoren-/Kreditorenkonten zu löschen, stellen Sie zuerst sicher, dass kein Kunde-/Lieferant auf dieses Konto zeigt. Dazu gehen Sie in die Kundenverwaltung, sortieren die Auswahlliste nach Kunden oder verwenden den Zusatzfilter um den Kunden mit dem Debitorenkonto anzuzeigen. Nun ändern Sie in den Konditionen die Debitorennummer durch Angabe eines bereits bestehenden Debitorenkontos. Den eventuell erscheinenden Hinweis der mehrfachen Verwendung des Debitorenkontos bestätigen Sie entsprechend. Nun kann das eigentliche Debitorenkonto gelöscht werden.
Die Vorgehensweise für Kreditorenkonten ist analog dazu.
Können Buchungen gelöscht / storniert werden?
Es
kommt immer wieder vor, wir sind alle nur Menschen, dass falsche Buchungen
gemacht werden. Wir haben daher die Möglichkeit geschaffen, einzelne Buchungen
zu stornieren. Um eine Buchung zu stornieren, gehen Sie auf die jeweilige
Buchung und wählen Sie im Menü, Bearbeiten, Buchung stornieren.
Wichtig:
Damit
wird die Buchung nur als storniert gekennzeichnet und in der normalen
Darstellung nicht mehr angezeigt, bzw. bei den Saldenlisten, Berechnungen usw.
nicht berücksichtigt.
Sie
haben in jedem Konto die Möglichkeit das
plus Stornierte anzuhaken. Damit werden auch die stornierten Buchungen
angezeigt. Genauso können im Buchungsjournal die stornierten Buchungen mit
Datum, Uhrzeit und Person die diese Buchung storniert hat angezeigt
werden.
Beim
Storno einer Buchung wird die eigentliche Buchung als storniert markiert und
eine Gegenbuchung mit invertierten Beträgen angelegt. Diese wird ebenfalls als
storniert markiert. Das Buchungsdatum der Stornobuchung ist gleich dem
Buchungsdatum der stornierten Buchung. Das Anlagedatum der Buchungen entspricht
dem jeweiligen Zeitpunkt der Durchführung der Buchung.
Beim Export der Buchungsjournale für die Finanz werden die stornierten
Buchungen immer mit exportiert.
Hinweis:
Automatikbuchungen,
welche z.B. aus einer Ausgangsrechnung kommen können in der Finanzbuchhaltung
nicht storniert werden. Gehen Sie für eine Veränderung dieser Daten in das
auslösende Modul, z.B. die Zahlung einer Rechnung und ändern Sie diese dort
entsprechend ab.
Wo können die UVA Arten definiert werden?
Im
Modul Finanzbuchhaltung können unter Grunddaten die UVA Arten definiert werden.
Dies
ist vor allem für die Definition der Kennzahlen, passend zu Ihren
länderspezifischen Kennzahlen und für die länderspezifischen Bezeichnungen
gedacht. Stimmen Sie diese bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
UVA-Art Bezeichnung | Kennzahl Österreich | Kennzahl Deutschland | Kennzahl Schweiz | Kennzahl Liechtenstein | Bemerkung |
Inland red. Steuer | 029 | 86 | 311 | 311 | |
Inland Normalsteuer | 022 | 81 | 301 | 301 | |
Anzahlung red. Steuer | 029a | 86 | 311 | 311 | |
Anzahlung Normalsteuer | 022a | 81 | 301 | 301 | |
EU Ausland mit UID | 017 | 41 | 220 & 289 | 220 & 289 | |
Export Drittland | 011 | 43/48 | -- | -- | |
Umsatz Reverse Charge | 021 | -- | -- | -- | Das was Sie ins europäische Ausland unter dieser Regel verkaufen. Z.B. reine Dienstleistung. Also Leistung und keine Lieferung. |
Reverse Charge Leistung | 57->66 | -- | -- | -- | |
Reverse Charge Bauleistung | 48->82 | ||||
Reverse Charge Schrott | 32->89 | ||||
IG Erwerb red. Steuer | 073 | 93 | -- | -- | |
IG Erwerb Normalsteuer | 072 | 89 | -- | -- | |
Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage | 000/070 | 7/47 | 200 | 200 | |
Vorsteuerkonto | 060 | 67 | 400 | 400 | |
darin enthalten Vst auf KFZ | 027 | -- | -- | -- | |
darin enthalten Vst auf Gebäude | 028 | -- | -- | -- | |
Vorsteuer Investitionen | -- | -- | 405 | 405 | |
Import Drittland | 061 | 62 | 405 | 405 | |
Import Drittland Zahlung an FA | 083 | -- | -- | -- | |
IG Erwerb | 9/67 | 66 | 400 | 400 | |
Werbeabgabe | WA | -- | -- | -- | |
Steuerbarer Gesamtumsatz | -- | -- | 299 | 299 |
Bitte beachten Sie bei Reverse Charge, dass Umsatz Reverse Charge für Ihre Erlöse gedacht ist, Reverse Charge Leistung, Bauleistung bzw. Schrott werden für die Klassifizierung Ihrer Erwerbe (ähnlich dem IG-Erwerb) benötigt.
Q: In der Schweiz, Liechtenstein müssen zwei Vorsteuerarten angegeben werden. Wie damit umgehen?
A: Das hier geschriebene gilt sinngemäß auch für Liechtenstein.
In der
Schweiz muss die Vorsteuer in der Steuerberechnung der quartalsweise
abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für Material- und
Dienstleistungsaufwand getrennt zu Investitionen und übrigem Betriebsaufwand
angegeben werden. Damit ergibt sich, dass für Schweizer Installationen eine
weitere UVA Art Vorsteuer Investitionen definiert ist.
Da es in der Schweiz
auch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von derzeit 2,5% und den normal
Mehrwertsteuersatz von derzeit 7,7% gibt, ergibt sich daraus, dass es insgesamt
vier Mehrwertsteuerbezeichnungen geben muss. Die beiden Steuersätze, getrennt in
Investitionen und Material inkl. Dienstleistung.
Das bedeutet, dass es dafür auch
entsprechend vier Vorsteuerkonten gibt.
Der Vorteil dieser Aufteilung ist vor allem, dass es die Prüfung der verbuchten
Vorsteuer, siehe dazu auch Ust-Verprobung, deutlich vereinfacht und eventuelle
Buchungsfehler sofort ersichtlich sind.
Für die Berechnung der abziehbaren
Vorsteuer, welche auf die Kennzahlen 400 und 405 aufzuteilen sind, greift die
Definition der UVA Art. D.h. die Beträge der Konten mit der UVA Art
Vorsteuerkonto werden auf die Kennzahl 400 summiert. Analog wird mit der UVA Art
Vorsteuer Investitionen vorgegangen, welche auf 405 summiert werden.
Konkret
wird diese Einstellung unter dem Journal der Steuerkategorien angezeigt (unterer
Reiter Finanzamt, Menüpunkt Journal, Steuerkategorien).
Die Definition der Inlands
Steuerkategorien ohne Reverse Charge sieht damit z.B. wie folgt aus:
Q: Wie sind reine Einfuhrumsatzsteuer-Rechnungen zu erfassen?
A: In der Schweiz ist es üblich, dass von der Eidgenössischen Zollverwaltung
Rechnungen über die Einfuhr-Umsatzsteuerschuld gelegt werden.
Diese müssen
bezahlt werden. Da diese aber für Unternehmer gleichzeitig reine Vorsteuer sind,
müssen diese als reine Vorsteuer erfasst werden.
Hier hat sich bewährt, dass
diese eine Eingangsrechnung ist, welche z.B. direkt auf das Konto 1170 (bitte
beachten Sie die steuerlichen Voraussetzungen dafür) kontiert wird und damit der
in der UVA als Vorsteuer zu berücksichtigende Betrag entsprechend gebucht wird.
Idealerweise stellen Sie den
Lieferanten Eidgenössische Zollverwaltung auf steuerfrei (Lieferant, Kopfdaten,
Mehrwertsteuer)
Q: Reverse Charge, was ist wofür?
A: In HELIUM V können vier Reversecharge Arten definiert werden.
Umsatz Reverse Charge ist gedacht für Reverse Charge Leistung ins Ausland, also
das Equivalent zur IG-Lieferung. Alle anderen sind für das Inland vorgesehen.
Siehe auch.
Q: Welche Texte sind wann anzudrucken?
A: Nachdem immer wieder die Frage nach den entsprechenden Paragraphen und Texten
kommt, hier die offiziellen Definitionen zu den verschiedenen Lieferungen.
§ 19 Abs. 1 zweiter Satz
Für Deutschland gelten nach dem SK03 folgende
Steuertexte. Diese sind im Sinne von HELIUM V wie folgt zu verstehen
Inlandserlöse getrennt in 19%, 7% und 0%
Erlöse durch Lieferung ins EU-Ausland mit UID
Steuerfreie EU-Lieferungen, § 4,1b UStG
Erlöse durch Lieferung ins EU-Ausland
ohne UID (sind immer Umsatzsteuerlich wie Inlandslieferungen zu behandeln)
Erlöse durch Lieferungen ins Drittland
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
Lieferung / Leistung / Land | Österreich | Kennzahl | Deutschland | Kennzahl | Schweiz / Liechtenstein | Kennzahl |
Inlandslieferung | keine | keine | keine | |||
Reverse Charge Inland Bauleistung | Kennziffer 48, §19 Abs. 1a (Bauleistungen) | gibt es nicht | ||||
Reverse Charge Inland Schrott | Kennziffer 32, §19 Abs. 1d (Schrott, Abfallstoffe, ...) | gibt es nicht | ||||
Reverse Charge Inland Telekom | gibt es nicht | |||||
Reverse Charge EU-Ausland Leistung | Gemäß §19 Abs. 1 geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über. |
gibt es nicht | ||||
Reverse Charge Drittland Leistung | ||||||
IG-Lieferung (von Ware) In DE auch gerne EU-Lieferung genannt |
Wie wird ein neues Geschäftsjahr angelegt?
Wenn
die erste Rechnung, der erste Bewegungsbeleg eines Jahres erstellt wird, wird
das Geschäftsjahr entsprechend initialisiert. Wenn Sie danach das Modul
Finanzbuchhaltung öffnen, steht auch das neue Geschäftsjahr zur Verfügung.
Hinweis:
Wurde
das Fibu-Modul vor der ersten Buchung im neuen Geschäftsjahr geöffnet und erst
danach die ersten Buchungen im neuen Geschäftsjahr durchgeführt, so kann noch
nicht in das nun zusätzlich zur Verfügung stehende Geschäftsjahr gewechselt
werden. In diesem Falle schließen Sie bitte das Fibu-Modul und öffnen es
erneut. Sie stehen automatisch auf dem nun aktuellen Geschäftsjahr.
Wie kann ich in einem anderen Geschäftsjahr buchen / nachsehen?
In den Untermodulen Sachkonten, Debitoren- und Kreditorenkonten sowie im Kassenbuch gibt es im jeweiligen Menü immer den Menüpunkt Bearbeiten, Geschäftsjahr. Hier können alle derzeit in Ihrer HELIUM V Installation (automatisch) definierten Geschäftsjahre ausgewählt werden. Ob Buchungen im ausgewählten Geschäftsjahr durchgeführt werden dürfen, hängt von der Geschäftsjahressperre und von den durchgeführten UVA-Verprobungen ab.
Q: Bei manueller Buchung wird in das falsche Geschäftsjahr gebucht
A: Prüfen Sie bitte die Einstellung aus Parameters GESCHAEFTSJAHRBEGINNMONAT bzw. GESCHAEFTSJAHRPLUSEINS im System in den Parametern.
Q: Wie wirkt die Trennung nach Kostenstellen in der integrierten Finanzbuchhaltung?
A:
Wenn Sie hier an Saldenlisten, UVA oder ähnliches denken: Hier wirkt die
Trennung nach Kostenstellen nicht.
Es
empfiehlt sich, bei der Anlage der Konten ein klare und transparente Struktur zu
wählen. Viele der Konten sind ja durch die nationalen Regelungen bereits
definiert. Andererseits sollten Sie immer nur die Konten anlegen die Sie
tatsächlich benötigen um Buchungsfehler / Buchungen auf falsche Konten
zu vermeiden.
Gerade
die Verwendung mit mehreren Finanzämtern stiftet hier immer wieder Verwirrung.
Achten Sie auf klare Kontenstrukturen.
Q: Wie werden Erlöskonten und Debitorenkonten einer Rechnung bestimmt?
A:
Gerade bei unterschiedlichen Ländern in den Liefer- und Rechnungsadressen ist
dies immer ein viel diskutiertes Thema.
Zum
einfacheren Verständnis ein Beispiel:
Der
HELIUM V Anwender hat seinen Stammsitz in der Schweiz
Debitorenkonto | Finanzamt | Steuerkategorie | |
Auftraggeber Fa. H aus Düsseldorf (Deutschland), | 30800 | egal | egal |
Lieferadresse Fa. H in Erlinsbach (Schweiz) | 30801 | Bern | Inland |
Um die Rechnung korrekt in der Fibu zu verbuchen sind zwei Schritte erforderlich:
a.) Bestimmung des Debitorenkontos aus der Rechnungsadresse
b.) Bestimmung der Steuerkategorie aus der Lieferadresse um die richtige Übersetzung des Erlöskontos (der Artikelgruppe, welches ja das Inlandserlöskonto ist) auf die Inlandslieferung zu machen.
Das bedeutet:
Werden Liefer- und Rechnungsadressen in unterschiedlichen Ländern definiert, so müssen für beide eigenständige Debitorenkonten angelegt werden, auch wenn in aller Regel auf das Debitorenkonto der Lieferadresse keine Buchungen erfolgen, um die richtige Übersetzung der Erlöskonten durchführen zu können.
Es
gibt zu diesem Thema noch einen sehr gebräuchlichen Sonderfall, dass zwar
Rechnungs- und Lieferadresse unterschiedlich, aber im selben Land sind. Derzeit
ist auch hier die Vergabe eines eigenen Debitorenkontos erforderlich.
In diesem Falle wird die Definition vom Debitorenkonto der Rechnungsadresse
verwendet. Beachten Sie dazu auch Länderart.
Unter
dem Reiter Kassenbuch (Für uns und unsere österreichischen Anwender das
Kassabuch) können Kassenbücher definiert werden. Jedes Kassenbuch ist (nur)
eine andere Sicht auf das jeweilige Kassenkonto. Das bedeutet, dass im
Kassenbuch alle Buchungen des jeweiligen Kassenkontos angezeigt werden. Ob die
Buchungen nun über das jeweilige Konto durchgeführt werden oder komfortabel
direkt im Kassenbuch ist für die eigentliche Buchhaltung ohne Bedeutung.
Daraus
ergibt sich die Voraussetzung, dass vor dem Anlegen eines neuen Kassenbuches das
darunter liegende Kassenkonto definiert sein muss.
Funktionen
die im Kassenbuch nicht zur Verfügung stehen, aber manchmal notwendig sind:
Löschen
einer Buchung:
Um eine Buchung aus dem Kassenbuch zu löschen, gehen Sie bitte direkt ins
Kassenkonto. Wählen Sie die gewünschte Buchung aus und wählen Sie im
Menü, Bearbeiten, Buchung stornieren.
Buchungen im Kassenbuch
Im
Kassenbuch werden die Buchungen auf Debitoren und Kreditoren stets ohne Ust/Vst
durchgeführt. Bei einer Verbuchung auf Sachkonten wird die
Steuerkategorie aus der indirekten Länderartübersetzung errechnet.
Bei
Änderungsbuchungen die mit MwSt behaftet sind, wird der MwSt Satz (genauer die
Bezeichnung) aus dem Steuerbetrag errechnet. Bei sehr kleinen Beträgen oder bei
gleichen Steuersätzen kann es hier unter Umständen zu nicht ganz exakten
Vorbesetzungen des MwSt Satzes kommen.
Q: Für welche Buchungen wird überhaupt in der Kasse eine Umsatzsteuerbuchung benötigt ?
A: In vielen handwerklich geführten Firmen ist es noch immer nicht üblich billige Artikel (unter 100,- € pro Artikel) in der Lagerwirtschaft zu berücksichtigen. Da aber doch immer wieder diese Artikel an Kunden verkauft werden, wird noch gerne ein Handbeleg (Paragon) geschrieben. Der Zahlbetrag wird direkt in bar einbehalten. Natürlich muss diese Barzahlung mit der enthaltenen Umsatzsteuer verbucht werden. Dies wird im Kassenbuch gemacht.
Q: Warum können manche Kassenbuchungen nur ohne Umsatzsteuer / Vorsteuer verbucht werden?
A: Mit der direkten Buchung zwischen einem Bank-/Kassenkonto und einem Debitor /
Kreditor ist NUR eine Bewegung von Geld / Zahlungen verbunden. Das bedeutet dass
diese Zahlungsbuchung immer ohne Umsatzsteuer zu verbuchen ist.
Hingegen ist
ein Aufwand natürlich gegen ein Aufwandskonto, also Sachkonto zu verbuchen. Auf
dieser Buchung ist die Vorsteuer zu verbuchen.
Beispiel:
Sie kaufen im
Baumarkt Schrauben zum Bruttopreis (inkl. MwSt) von 120,- €.
Wenn Sie nun den
Kassenbeleg Kasse gegen Baumarkt verbuchen, so wird nur "notiert", dass Sie dem
Kreditor Geld gegeben haben, aber nicht wofür. Daher auch keine Vorsteuer.
Dies ist in jedem Falle FALSCH, da der Aufwand nicht verbucht ist.
Richtig
ist:
Sie buchen Kasse gegen Wareneinsatz (oder Hilfsstoffe o.ä.). Damit
bewirkt auch diese Buchung, dass dieser Aufwand auf den Sachkonten landet.
Wenn Sie nun trotzdem wissen wollen, welchen Umsatz Sie denn mit dem Baumarkt im
Jahr machen, so nutzen Sie bitte die Eingangsrechnungsverwaltung.
Sie
erfassen hier den Betrag (der Schrauben) als Eingangsrechnung, mit dem
Aufwandskonto und buchen dann die Zahlung gegen das Kassenbuch.
Q: Kann die MwSt auch in der manuellen Buchung erfasst werden?
A: Ja, dies ist Abhängig von der Definition der beteiligten Konten. Siehe dazu bitte Beschreibung manuelle Buchung mit MwSt.
UVA Verprobung
Die UVA Verprobung prüft bei der Aktivierung ob alle Belege aus Eingangs-/Ausgangsrechnungen bzw. Gutschriften des Zeitraumes auch in der Fibu enthalten sind. Ist dies nicht der Fall, so erscheint eine entsprechende Fehlermeldung. Auf eine Prüfung des Vorhandenseins aller Belege in der Fibu wurde verzichtet, um die Umstellung von Fremd-Fibu auf die integrierte Fibu zu ermöglichen.
Bitte achten Sie auf die durchgängige Durchführung aller UVA-Verprobungen, also, dass ab dem Beginn der Verwendung der integrierten HELIUM V Finanzbuchhaltung für jedes Monat / Quartal die UVA Verprobung durchgeführt wurde und die UVA für jeden Zeitraum ausgedruckt wurde.
Erscheint beim Ausdruck der UVA
UVA Verprobung fehlgeschlagen, so konnten die angeführten Belege (Rechnungen, Gutschriften, Eingangsrechnungen) nicht in die Fibu übernommen werden. Sorgen Sie dafür, dass die Belege in die Fibu übernommen werden, siehe Einzelbelegübernahme und führen Sie danach die UVA erneut durch.
Hinweis:
Bei der Prüfung der UVA Verprobung werden immer alle Belege im Zeitraum überprüft, unabhängig vom eventuell abweichend ausgewähltem Finanzamt. D.h. wenn Sie die UVA für ein weiteres Finanzamt durchführen, so können bei der Überprüfung der Verprobbarkeit trotzdem unstimmige Rechnungen aus einem anderen Finanzamt aufscheinen.
Hinweis:
Es wird bei der Verprobung jedoch nur der angegebene Zeitraum geprüft. Also in der Regel das Monat / das Quartal für das Sie die UVA ausdrucken. Für die Jahres-UVA wird keine Verprobung und somit auch keine Überprüfung der Belege durchgeführt.
Wichtig: Die Verprobung wird erst beim physikalischen Ausdruck der UVA vorgenommen und damit wird erst unmittelbar vor dem Ausdruck die Verbuchung der Belege des Zeitraums in der UVA geprüft. D.h. für die Verprobung und die Prüfung muss auf den Druckknopf (Strg+P) geklickt werden.
Q: Bei der UVA Verprobung erscheint eine Fehlermeldung
A: Es erscheint z.B. die Fehlermeldung "Ungültiges Konto 4720 in Buchung auf Steuerkonto 3806."
Dies bedeutet, dass in den Buchungen des Steuerkontos 3806 (1) Buchungen des Kontos 4720 enthalten sind. Dieses Konto (4720) hat jedoch eine falsche Definition der UVA-Art. Da hier die Gefahr gegeben ist, dass eine ungültige UVA abgegeben wird, wird die Berechnung der UVA komplett abgebrochen. Stellen Sie die Buchungen und gegebenenfalls die Konten richtig. Erst danach kann (darf) die UVA ausgedruckt werden.
(1) dieses Konto ist im unteren Modulreiter Finanzamt, Steuerkategorie, Steuerkategoriekonto definiert. In der Regel ist es das Konto der Umsatzsteuer für die Erlöse bzw. der Vorsteuer für den Aufwand.
Q: Nach welchen Regeln wird die Prüfung der Steuerkonten für die UVA Verprobung durchgeführt?
A: wie oben bereits beschrieben wird vor dem Ausdruck der UVA eine Prüfung auf gültige Buchungen durchgeführt.
Erhalten Sie daher z.B. eine Fehlermeldung wie:
java.lang.Exception: Buchung: Rechnung 13/0000085, Buchung, 2013-09-16
Die
Reihenfolge der Prüfung ist wie folgt:
Für jedes Konto, welches in den Steuerkategorien für den Verkauf definiert ist, werden für das gewählte Finanzamt folgende Buchungen analysiert:
- Alle Buchungsdetails im gewählten Zeitraum die nicht storniert und die keine Automatikbuchungen sind
- Ist das Konto ein Sachkonto, dann wird beurteilt
- Ist es eines der Ausnahmekonten (siehe unten) --> OK
- Ist es ein Bankkonto --> OK
- Ist es ein Kassenkonto --> OK
- Ist die UVA Art "nicht definiert" --> Fehler
- Ist die UVA Art "Zahllastkonto" --> Fehler
- Ist es eine Buchung mit der Buchungsart Eröffnungsbuchung --> OK
- Ausnahmekonten, je Steuerkategorie, sind
- Alle Konten mit Kontoart UST-Sammelkonto
- Konto Forderungen
- Konto Kursgewinn
- Konto Kursverlust
- Konto Anzahlung verrechnet
- Konto Anzahlung erhalten
Wichtig:
Das mitlaufende Konto Forderungen (z.B. 2000) muss zu den in der Steuerkategorie definierten UST-Konten passen.
Q: Wie erhalte ich mehr Informationen zur UVA-Verprobung?
A: Für die fundierte und umfangreiche Aufschlüsselung und Dokumentation der Buchungen für die UVA-Verprobung finden Sie im Modul Finanzbuchhaltung, Journal die Ust-Verprobung.
Im Ust-Verprobungsblatt werden alle Saldenliste Buchungen, die die UVA betreffen über alle Steuerkategorien hinweg angeführt.
Der Aufbau ist dabei wie folgt:
In den Spalten werden jeweils die Beträge, der dazugehörige Steuersatz und der sich daraus ergebende Steuerbetrag angeführt.
Die oberste Gliederung bildet die Steuerkategorie. Wie auch in der UVA wird zu erst die Umsatzsteuer und danach die Vorsteuer angeführt. Innerhalb der Umsatz- und Vorsteuer erfolgt die Aufteilung nach Steuersätzen.
Steuerkategorie Inland
UST
UST 10%
Erlöskonten
UST 20%
Erlöskonten
VST
VST 10%
Aufwandskonten
VST 20%
Aufwandskonten
Steuerkategorie Ausland EU mit UID
(...)
Es besteht die Möglichkeit, dass die UstVerprobung von der UVA um ca. einen Cent abweicht. Das kommt daher, dass die UVA die Steuer wie folgt ausrechnet:
(Saldo der UVA Konten) * (Steuersatz zum Zeitpunkt) = Steuerbetrag
Die Ust-Verprobung bildet die Summe über die tatsächlichen Steuerbuchungen, sowohl zur Berechnung von Nettobetrag und Ust-Betrag. Die Ust-Verprobung ist also genauer als die UVA selbst.
Die Währung ist immer die Mandantenwährung.
Q: Beim Drucken der Ust-Verprobung erhalte ich eine Fehlermeldung?
A: Wenn bei der Aktualisierung der Ust-Verprobung eine Fehlermeldung erscheint,
so wechseln Sie bitte in die Detail Darstellung.
Hier könnte z.B. stehen:
2015-07-09 15:55:52:496 [ 7185820] ERROR error(LpLogger:105) - Code=4125
java.lang.Exception: Eingangsrechng 15/0100370, Buchung, 2015-06-09
Konto Kontonr. SOLL | HABEN
______________________________________________|________________
Eidg.
Oberzolldirektion 40500
| 2.197,30
Vorsteuer Mat/DL
1170 2.197,30|
Kreditoren Lief/Leist
2000 |
2.197,30
______________________________________________|________________
SUMME:
2.197,30| 4.394,60
Dies bedeutet, dass auf dem Konto 1170, welches
als (reines) Vorsteuerkonto definiert ist / sein muss, Buchungen aus
Eingangsrechnungen enthalten sind. In diesem Falle sind dies reine Kosten von
Einfuhrumsatzsteuern, welche wie unter reine
Vorsteuerzahlungen verbuchen beschrieben verbucht werden müssen.
Bitte
beachten Sie dass diese Detaillierung aus Gründen der Überprüfbarkeit
erforderlich sind.
Q: ich bekomme bei der Ust-Verprobung die Fehlermeldung mehrere Mehrwertsteuersätze?
A: Wenn Sie bei der Durchführung der Ust-Verprobung die Fehlermeldung
erhalten, so bedeutet dies dass
das angeführte Konto in mehreren Steuerkategorien verwendet ist. Damit ist einen
eindeutige Auflösung der Steuerbuchungen nicht mehr möglich.
Um
herauszufinden, welche Steuerkategoriedefinitionen hinterlegt sind nutzen Sie
bitte das Journal Steuerkategorien im unteren Modulreiter Finanzamt.
Q: Wie wird ein negativer Skontoaufwand verbucht?
A:
Negativer Skontoaufwand ergibt sich dann, wenn selten aber doch Ihre Kunden auch
Mahngebühren bezahlen.
Es kann diese Überzahlung einer Rechnung wie verbucht
werden.
Sie buchen einfach den erhöhten Betrag auf die Zahlung und erledigen
die Rechnung. Somit stimmt die Bank und der mehr bezahlte Betrag wird in das
SkontoKonto als negativer Skontoaufwand, also als Erlös verbucht. Das hat bei
größeren Beträgen, z.B. aus einer Inkasso Betreibung, den Nachteil, dass Sie
dafür Umsatzsteuerabführen. Da dieses Geld aber ein Erlös aus Finanzgebarung
ist, ist dieser Erlös nicht Umsatzsteuer pflichtig. D.h. Sie führen Steuern ab,
wofür dies nicht erforderlich ist.
D.h. es muss diese Überzahlung vom
Skonto-Konto weitergebucht werden z.B. auf 8080 Zinserträge Kunden. D.h. Sie
buchen z.B.
Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
4420 | Skontoaufwand 20% | 175,59 | |
3540 | Umsatzsteuer 20% | 35,12 | |
8080 | Zinserträge Kunden | 210,71 |
Q: Aufgrund der UVA-Verprobung ist für den Zeitraum keine Buchung erlaubt.
A: Diese Meldung besagt, dass im Zeitraum oder auch im Zeitraum danach bereits eine UVA-Verprobung durchgeführt wurde. Daher darf keine Buchung in diesem Zeitraum durchgeführt werden. Tritt diese Meldung beim Drucken (Druck in die Druckvorschau) der UVA auf, so wurde nach dem gewählten Zeitraum für den Ausdruck der UVA bereits eine UVA Verprobung durchgeführt. Dies wird neben dem Finanzamt angezeigt.
Um die UVA ausdrucken zu können, müssen alle nachfolgenden Verprobungen zurückgenommen werden.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass die UVA Verprobungen in chronologisch richtiger Reihenfolge gedruckt werden, dann kommt es auch nicht zu diesen Fehlermeldungen.
Q: Was ist zu tun, wenn eine Zahlung als nicht UVA Verprobt angeführt wird.
A: Gehen Sie auf die Rechnung und dann in die Zahlung und führen Sie mit ändern, speichern die Übernahme erneut durch. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie überprüfen, ob die Buchung tatsächlich in den Konten vorhanden ist.
Q: Buchung ist aufgrund UVA-Verprobung nicht erlaubt
A: Erscheint die Fehlermeldung "Buchung zum JJJJ-MM-TT ist aufgrund UVA-Verprobung nicht erlaubt", so bedeutet dies, dass in diesem Zeitraum bereits die UVA an das Finanzamt gesandt, also ausgedruckt wurde. Wenn wirklich trotzdem Buchungen durchgeführt werden müssen, so nehmen Sie bitte die UVA Verprobung zurück, führen Sie die Buchung durch und drucken Sie danach die UVA für den relevanten Zeitraum erneut aus. Dass eine eventuelle Änderung der Daten in der Finanzamtsmeldung entsprechend zur berücksichtigen ist, erklärt sich von selbst.
Q: Beim Druck der UVA erscheint anstatt der Steuer null?
A: Für diese Felder fehlen die Zuordnungen der Mehrwertsteuersätze zu den Drucknamen. Bitte Sie Ihren HELIUM V Betreuer um die Ergänzung in der LP_MWSTSATZBEZ.C_DRUCKNAME bzw. eine detaillierte Überprüfung der FB_UVAARTSP5535
Q: Wird die UVA auch in der Dokumentenablage abgelegt?
A: Ja. Ebenso wie die Saldenliste wird jede ausgedruckte UVA in der
Dokumentenablage abgelegt. Sie finden diese im Modul System, unterer Modulreiter
Dokumente. Öffnen Sie nun den Baum Ihres Mandanten, Ast Finanzbuchhaltung, UVA,
dann das entsprechende Finanzamt und das gewünschte Monat / Periode.
Hinweis:
Ausgedruckte Saldenlisten werden in ähnlicher Weise abgelegt.
Q: Wie sind IG-Erwerbsbuchungen durchzuführen / zu parametrieren?
A: Innergemeinschaftliche Erwerbsbuchungen zeichnen sich dadurch aus, dass bei der Einfuhr zum Erhalt der Vorsteuereigenschaft die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist. Diese wird durch die Vorsteuervergütung wieder rückerstattet. Damit diese beiden Felder gebucht werden, ist einerseits das IG-Vorsteuerkonto zu definieren und andererseits das (IG-) Einfuhrumsatzsteuerkonto.
Erhalten Sie nun eine Eingangsrechnung eines Lieferanten mit UID-Nummer, so wird bei der Erfassung der Eingangsrechnung der IG-Erwerb angegeben und damit auch dass der Steuersatz faktisch nur informellen Charakter hat. D.h. Sie erfassen als Zahlbetrag nur den Nettobetrag der Rechnung.
Zur richtigen Definition ist unter Vst.Einkauf das Vorsteuerkonto und unter Einfuhr-Ust. Das Konto für die Einfuhrumsatzsteuer anzugeben.
Hinweis:
Damit das bebuchte Aufwandskonto auch in der UVA richtig ausgewiesen wird, muss die UVA Art des Kontos auf IG-Erwerb Normalsteuer oder reduzierter Steuersatz gestellt sein.
Beachten Sie dazu bitte auch IG-Erwerb.
Q: Wie sind reine MwSt / Vorsteuer Zahlungen zu buchen?
A: Für die richtige Erfassung von reinen Vorsteuerrechnungen, z.B. vom
Eidgenössischen Finanzamt,
siehe bitte.
Bitte beachten Sie dafür zusätzlich, dass in der Definition der Steuerkategorien
dafür ein eigenes Vorsteuerkonto erforderlich ist.
Übertragen von Sachkonten von anderen Installationen
Es
besteht immer wieder der Wunsch, dass der jeweils gewünschte / erforderliche
Kontenplan importiert werden können sollte.
Die
Vorgehensweise dafür ist wie folgt:
a.)
Export eines bestehenden Kontenplanes
Für
den Export, gehen Sie im Modul Finanzbuchhaltung auf den unteren Modulreiter
Sachkonten, wählen nun Journal Konten. Nun wählen Sie den integrierten CSV
Export und speichern die Datei in ein für
Sie sprechendes Verzeichnis.
b.)
Import eines Kontenplanes
Gehen
Sie im Modul Finanzbuchhaltung auf den unteren Modulreiter Sachkonten.
Wählen
Sie nun in der oberen Menüleiste Sachkonten, Sachkontenimport.
Nun
erscheint ein entsprechendes Fenster, in dem eventuelle Fehler aufgeführt sind.
Beseitigen Sie diese und starten Sie danach den Importvorgang erneut. Ist die
Datei fehlerfrei, so werden durch Klick auf den Knopf importieren die
Kontendefinitionen importiert.
Es
können dabei weitere Fehlermeldungen auftreten, welche erst beim tatsächlichen
Import erkannt werden. Siehe
dazu auch.
Eine
Musterdatei für den österreichischen Sachkontenrahmen finden Sie auch auf
Ihrer Installations CD bzw. können wir Ihnen diesen gerne zur Verfügung
stellen. Ebenso können der SKR03 und der SKR04 in reduzierter Form zur
Verfügung gestellt werden.
Für
den Import beachten Sie bitte unbedingt, welche
Sachkonten sollte importiert werden.
UVA / Umsatzsteuervoranmeldung
Eine Sammlung von Fragen und Antworten, Hinweisen zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Q: Für welche Zeiträume kann die UVA ausgedruckt werden ?
A: Die UVA kann monatlich, quartalsweise oder jährlich gedruckt werden. Siehe dazu bitte auch den Parameter FINANZ_UVA_ABRECHNUNGSZEITRAUM.
Q: In der UVA wird bei Steuer null angedruckt und man sieht keine Steuersummen.
A: Es ist in der Mehrwertsteuerbezeichnungstabelle der Druckname nicht definiert. Bitten Sie Ihren HELIUM V Betreuer diese entsprechend zu ergänzen.
Werden
bei den Steuersätzen falsche Sätze
oder Null
angedruckt, so ist die Zuordnung des zusätzlichen Mandanten in der
MwStSatzBezeichnung (C_DRUCKNAME) falsch definiert. Bitten Sie Ihren HELIUM V
Betreuer diese zur ergänzen / richtigzustellen.
Q: In der UVA wird der Umsatz mit null angedruckt
A: Dies tritt dann auf, wenn z.B. das Formular für die deutsche Umsatzsteuervoranmeldung verwendet wird, aber beim Finanzamt das Umsatz runden nicht angehakt ist.
Haken Sie in den Kopfdaten des Finanzamtes Umsatz runden an und aktualisieren Sie den Druck der UVA.
Q: In der UVA werden die (Anzahlungs-) Erlöse mit falschem Vorzeichen gedruckt.
A: Bitten Sie Ihren HELIUM V Betreuer dies in der UVA Definitionstabelle richtig zu stellen.
Q: Wird die letzte UVA Verprobung angezeigt?
A: Ja. Um die zuletzt verprobte UVA herauszufinden, gehen Sie am Einfachsten in den Sachkonten auf Journal, UVA und klicken auf aktualisieren. Nun werden Zeitraum und Zeitpunkt der letzten UVA Verprobung angezeigt.
Diese Anzeige bedeutet: 2012/1 es wurde die Verprobung für den Januar 2012 am 15.3.2012 um 9:08 durchgeführt.
Q: Kann eine UVA Verprobung zurückgenommen werden.
A: Ja, wählen Sie in den Sachkonten, bearbeiten, UVA Verprobung zurücknehmen, wählen Sie das gewünschte Finanzamt und bestätigen Sie die Meldung mit ja. Für diese Rücknahme ist das Chefbuchhalterrecht erforderlich.
Q: In welcher Währung wird die UVA angedruckt?
A: Für den Druck der Beträge in der UVA wird die Währung verwendet, welche beim Land des jeweiligen Finanzamtes hinterlegt ist. Ist beim Land keine Währung hinterlegt so wird die sogenannte Mandantenwährung verwendet.
Ist eine eventuelle Umrechnung erforderlich, so wird immer der zum Monatsletzten gültige Kurs für die Umrechnung verwendet.
Hinweis:
Quartals- und Jahres-UVA werden als eine Summe der monatlichen UVA errechnet, daher greift auch hier der jeweils zum Monatsletzten gültige Kurs.
Q: Können die Umsätze der UVA gerundet werden?
A:
Ja. Definieren Sie dazu in den Kopfdaten des entsprechenden Finanzamtes
Umsatz runden. Es werden dadurch die an das UVA Formular übergebenen Umsätze
auf ganze Beträge gerundet.
Q: Wie kann ich die UVA nachrechnen?
A:
Die Werte in der UVA müssen mit denen in der Saldenliste übereinstimmen.
Welche Konten in der UVA für welche Bereiche angedruckt werden, wird durch die
UVA Art in den Kopfdaten des jeweiligen Kontos bestimmt.
Um
eine Übersicht über alle Zuordnungen zwischen Konto und UVA Art zu sehen,
verwenden Sie am Besten den Kontenplan. Sie finden diesen unter Journal, Konten.
Wählen Sie dann Sachkonten aus.
Aus
der Zusammenschau Kontenplan mit UVA Art und Saldenliste ergibt sich unter
Berücksichtigung des Zeitraumes der jeweilige Saldo, welcher in der UVA
angedruckt wird.
Beachten
Sie bitte:
a.)
weitere Finanzämter
b.)
eventuell abweichende Währungen bei anderen Finanzämtern.
Dazu
ein Beispiel von unseren Schweizer Kunden:
Die
Saldenliste ist in der Regel in CHF (Schweizer Franken). Hat der Anwender aber
noch eine Steuernummer in Konstanz, so wird auch eine UVA nach deutschen Regeln
in EUR abgegeben. Beachten Sie, gerade bei Quartalsweiser UVA dass trotzdem die
Umrechnung zwischen CHF und EUR zum jeweils zum Monatsletzten gültigen Kurs
durchgeführt wird und dass für Deutschland die Umsätze auf ganze Euro
gerundet abgegeben werden müssen.
Q: Gibt es eine schnelle Prüfung ob der Druck der UVA mit den automatischen Sammelbuchungen übereinstimmt?
A: Unter der Voraussetzung, dass HELIUM V auch die sogenannten
Sammelbuchungen vom UST/VST Konto bis
zum Finanzamtszahllastkonto machen soll/darf, kann der errechnete Zahllastbetrag
als Vergleich zu den im Formular errechneten Steuerbeträgen verwendet werden.
Mit dieser doppelten Berechnung erhalten Sie Sicherheit, dass die für die UVA
relevanten Konten richtig definiert sind.
D.h. vergleichen Sie beim Druck der
UVA die Beträge Steuerschuld/-guthaben errechnet mit dem Betrag Laut
Zahllastkonto. Diese müssen, bis auf wenige Cent/Rappen übereinstimmen. Die
Cent-Differenzen ergeben sich aus der unterschiedlichen Methodik der Berechnung
der Ust/Vst-Beträge. Der Wert des auf der UVA angedruckten Zahllastkontos wird
wie folgt errechnet:
Am Konto mit der Kontoart Zahllastkonto wird die Summe
der Buchungen aus den Konten mit der Kontoart UST- oder Erwerbssteuerkonto
abzüglich der Buchungen aus den Konten mit der Kontoart Zahllastkonto für die
gewählte Periode errechnet.
Hinweis: Zahllastkonten für den UVA-Druck sind
Konten, die als Kontoart Zahllastkonto hinterlegt haben. Es
kann daher, je Finanzamt, nur ein Sachkonto mit der Kontoart Zahllastkonto
geben. Ist auch dieses nicht definiert, wird NULL als Ergebnis zurückgeliefert
und somit die Informationszeile des Zahllastkontos nicht angedruckt.
Um eine noch höhere Sicherheit, ob die UVA
stimmen kann, zu erreichen empfehlen wir, die ausgewiesenen Umsätze mit dem
Rechnungsjournal alle Rechnungen (inkl. Gutschriften), ER-Kontierungsjournal und
gegebenenfalls Zusatzkosten-Kontierungsjournal zu überprüfen. Unter der
Voraussetzung, dass alle steuerlich relevanten Belege in einem der drei Bereiche
erfasst sind, müssen sich die Steuerbeträge aus diesen drei Journalen errechnen
lassen. Einzig der Skontoertrag / -aufwand ist als Differenz zulässig.
Q: Wie erfolgt die Abstimmung der Finanzamtszahlungen mit dem Finanzamt?
A: Zumindest in Österreich, genauer mit dem österreichischen Finanzamt, gibt es
die Möglichkeit sich über Finanz Online jederzeit einen aktuellen Stand des
Finanzamtskontos anzusehen, auszudrucken. Betrachten Sie diese Daten wie ein
Bankkonto. D.h. hier finden Sie die Belastungen durch das Finanzamt und Ihre
Zahlungen und somit den aktuellen Kontostand.
Daher empfiehlt es sich auch
alle Ihre Meldungen wie DB, DZ, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
über ein gemeinsames Finanzamtszahllastkonto laufen zu lassen und so einen
schnellen und guten Überblick der Verbindlichkeiten / Guthaben beim Finanzamt zu
haben.
Das bedeutet wiederum, dass z.B. DB/DZ zwar z.B. auf das Konto 3521
buchen, dies aber auf das Zahllastkonto oft auch Verrechnungskonto Finanzamt
genannt automatisch oder manuell weiterbuchen.
Somit haben Sie auf
Ihrem Zahllastkonto spiegelbildlich die Kontobewegungen Ihres Finanzamtskontos
und einen klaren Überblick und somit sehr rasch die passende Information, wenn
es zu eventuellen Unstimmigkeiten kommt. In der Praxis bewährt hat sich, den
Kontostand zumindest jedes Quartal abzustimmen.
Wie oben ersichtlich
(Konto 2520 und 2521) werden in die Errechnung des Finanzamtszahllastkontos auch
die Vorsteuerkonten aus EU und Reversecharge mit aufgenommen. In der UVA sind
aber die Konten 2520, 2521 nicht enthalten. Damit ergibt sich automatisch eine
Differenz zwischen dem im UVA Formular errechneten Zahllastwert und den in Ihrem
HELIUM V verbuchten Wert, was sich z.B. wie folgt auf Ihrer UVA darstellen
könnte.
Die Ursache ist eben
die leider weitverbreitete Meinung, dass fremde Vorsteuer (die Vorsteuer eines
Finanzamtes, eines Landes in dem Sie kein Umsatzsteuerkonto haben) auch als
Vorsteuer zu definieren ist. Siehe
dazu auch.
Q: Wie sind die Konten für Anzahlungsrechnungen im Sinne der UVA zu definieren?
A: Damit die Anzahlungen in Ihrer UVA entsprechend berücksichtigt werden, müssen für die beiden Anzahlungskonten (Erhaltene und Erhaltene bezahlt) in der UVA Art Anzahlung Normalsteuer definiert sein.
Siehe
dazu auch unterer Modulreiter Finanzamt, Buchungsparameter.
Die
Anzahlungskonten für Reverse Charge (in Österreich: Bauleistungen §19 Abs. 1a)
wünschen sich viele Steuerberater im Sinne der UVA auf der Zeile Reverse Charge
(in Österreich: Kennziffer 21). Dafür definieren Sie bitte für die beiden
Reverse Charge Anzahlungskonten
(Erhaltene und Erhaltene bezahlt) die UVA Art ebenfalls auf Reverse Charge. Dies
bewirkt, dass bereits Anzahlungen in der UVA als Reverse Charge
Bauleistungserlös betrachtet werden.
Bitte beachten Sie, dass ev.
Skontozahlungen auf Anzahlungsrechnungen, auch wenn dies vom Gesetzgeber nicht
so gedacht ist (aber in der Praxis gemacht wird), in dieser Betrachtung
berücksichtigt sind. Wichtig: Es müssen beide Konten auf die UVA Art Reverse
Charge gesetzt werden.
Q: Wie sind die Konten für Anzahlungsrechnungen für andere Steuerkategorien zu definieren?
A:
Die oben angeführte Definition in den Buchungsparametern gilt als
Basiseinstellung für Inlandsbuchungen. Wenn Sie nun die Fehlermeldung erhalten,
dass für die Steuerkategorie noch kein Abstimmkonto definiert ist, gehen Sie
bitte wie folgt vor:
Legen
Sie ein neues Anzahlungskonto für die Steuerkategorie z.B. Anzahlungsrechnungen
Drittland an und wechseln Sie in das in den Buchungsparametern definierte
Basiskonto der Anzahlungen. Nun können Sie im Reiter Konto Länderart das neu
angelegte (oder auch schon ein vorhandenes) Konto für die
Länderartübersetzung hinterlegen. Klicken Sie dazu auf Neu und wählen das
Konto und die dazugehörige Länderart, sowie das Finanzamt aus und klicken auf
Speichern.
Q: Bei der Verbuchung einer Inlands-Anzahlungsrechnung erhalte ich eine Fehlermeldung?
A: Wenn Sie die nachfolgende Fehlermeldung Sachkontendefinition(en)
möglicherweise fehlerhaft erhalten
Die UVA Art des Anzahlungskontos
für die gelegten Anzahlungen muss auf nicht zutreffend definiert sein.
Es
darf nur das Erhaltene Anzahlungen Konto in der UVA mitgerechnet werden, da die
Anzahlungen ja als Istversteuerung zu betrachten sind.
Q: Die UVA kann nicht gedruckt werden, wie finde ich die Fehler?
A: Drucken Sie das Journal der Ust-Verprobung für den gewünschten Zeitraum aus. Hier erhalten Sie entsprechende Hinweise, welche Buchungen eine Aktivierung / Verprobung der UVA verhindern.
Q: Was ist bei der Definition eines weiteren Finanzamtes noch zu beachten?
A: In der Regel hat jedes Land auch seine eigenen Mehrwertsteuersätze.
Um für die UVA die für dieses Land abweichenden Steuersätze verwenden zu können, müssen diese unter System, Mandant, MwSt-Bezeichnung zugeordnet werden. Wird keine Zuordnung getroffen, so wird davon ausgegangen, dass diese Steuersätze für das Standard Finanzamt verwendet werden.
Q: Wie erreiche ich Sicherheit, dass alle Beleg tatsächlich in der Fibu sind?
A: Bevor die UVA ausgedruckt wird, wird eine Prüfung durchgeführt, ob alle Beleg im UVA Zeitraum auch in der Fibu enthalten sind. Gegebenenfalls werden diese nachgebucht.
Fehlen Belege, so kann die UVA nicht durchgeführt werden.
Durch die UVA Verprobung werden die Belege des Zeitraumes gesperrt und können, solange die Verprobung des Zeitraumes gegeben ist, nicht mehr verändert werden. Es erscheint die Meldung
Der Beleg ist bereits in der Finanzbuchhaltung verbucht. Im Detail sehen Sie, dass die Ursache der Sperre die UVA Verprobung ist.
A:
Es gibt zwei Arten von Sperren:
a.)
Die Geschäftsjahressperre.
Diese greift sehr tief in der Buchungslogik und dient eher der technischen
Sicherheit. D.h. wenn alle anderen logischerweise erforderlichen Sperren (siehe
b.) nicht greifen, greift diese Sperre zusätzlich. Diese Sperre sollte in aller
Regel nach der Einreichung der Bilanz beim Finanzamt eingetragen werden,
eventuell schon etwas früher.
Hier hat sich auch bewährt, dass die Sperre
bereits zum Zeitpunkt der Unterlagenübergabe an Ihren Steuerberater eingetragen
wird. Den Nachteil, dass dann zu Verbuchung der Bilanzbuchungen diese Sperre
durch Ihren HELIUM V Betreuer wieder entfernt werden muss, überwiegt der
Vorteil, dass in diesem Zeitraum, keine versehentlichen Buchungen in den
übergebenen Daten gemacht werden.
b.)
Die Sperre(n) durch die Umsatzsteuerverprobung.
Diese automatische Sperre greift IMMER, wenn eine UVA echt ausgedruckt wird.
Damit sind die Ein- und Ausgangsrechnungen, die Zahlungen und alle weiteren
Buchungen des UVA-Zeitraumes als UVA verprobt
gekennzeichnet und dürfen daher nicht mehr verändert werden.
Diese
Sperre kann von einem Anwender mit Chefbuchhalterrecht wieder aufgehoben werden.
Gehen
Sie dazu bitte in die Fibu, Unterer Modulreiter Sachkonten. Im Menü wählen Sie
nun Bearbeiten, Letzte UVA Verprobung zurücknehmen, wählen das Finanzamt aus
und bestätigen die Rücknahme.
Wir
gehen hier davon aus, dass der Verantwortliche weiß was er buchhalterisch
macht.
Auch diese Funktion ist für Ihre Sicherheit. Wenn die UVA beim Finanzamt
eingereicht wurde, darf für den Zeitraum nichts mehr verändert werden.
Q: Wie erreiche ich Sicherheit, dass im alten Geschäftsjahr nicht mehr gebucht werden kann / darf ?
A:
Wir haben dafür den Menüpunkt: Bearbeiten, Aktuelles Geschäftsjahr sperren
geschaffen.
Wählen Sie
zuerst das Geschäftsjahr, welches für die Buchungen gesperrt werden
sollte, über Bearbeiten, Geschäftsjahr und Anklicken des entsprechenden
Jahres.
Nun
wählen Sie Bearbeiten, Aktuelles Geschäftsjahr sperren.
Hinweis:
Für diese Funktion ist das Chefbuchhalterrecht erforderlich.
Bestätigen
Sie die beiden Abfragen entsprechend.
Damit
wird das ausgewählte Geschäftsjahr für jegliche weitere Buchungen gesperrt.
Diese Sperre ist tief unten in der Buchungslogik implementiert um für beide
Seiten eine entsprechende Sicherheit zu erreichen, dass, wenn die Sperre gesetzt
ist, keine Buchungen, aus welchen Gründen auch immer, in diesem
Geschäftsjahr mehr durchgeführt werden können.
Wichtig:
Dieser Eintrag kann von Ihnen nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Für eine
ev. doch erforderliche Rücknahme wenden Sie sich bitte an Ihren HELIUM V
Betreuer.
Änderung von Kontennummern
Grundsätzlich
sind Änderungen von Kontonummern jederzeit möglich.
Durch
die interne Logik von HELIUM V ist die richtige Verkettung bis hin zum
Buchungsjournal sichergestellt.
ACHTUNG:
Eine
Änderung der Kontonummer muss jedoch auch Ihren Niederschlag in der Korrektur
der bisherigen Buchungsbelege finden. Gehen Sie daher damit entsprechend sorgsam
um.
Rechte in der Finanzbuchhaltung
Neben dem üblichen nur Lese Recht, ist für die Definition des Verhaltens das
sogenannte FB_CHEFBUCHHALTER Recht erforderlich.
In anderen Worten, ein
Anwender der FB_CHEFBUCHHALTER nicht hat, hat nur die unteren Reiter
Sachkonten, Debitoren, Kreditoren, Kassenbuch, Zahlungsvorschlag.
Zusätzlich
sind im Menü der Sachkonten, Debitoren, Kreditoren folgende Punkte nicht
vorhanden:
Sachkonten importieren
Bearbeiten, Belegübernahme
Aktuelles
Geschäftsjahr sperren
Finanzamtsbuchungen
Der Menüpunkt Journal fehlt
komplett
Zusätzlich
Für
die Definition der Finanzämter und damit auch der Steuerkategorien ist das
Chefbuchhalterrecht erforderlich.
Ebenso für die Änderung der Kopfdaten der
Konten und damit deren Neuanlage.
Q: Gibt es einen Unterschied zwischen der Belegübernahme im Beleg z.B. der Eingangsrechnung und der Finanzbuchhaltung:
A:
Ja. Die Belegübernahme in die Buchhaltung löscht (storniert) alle Buchungen
die sich auf den Beleg beziehen und bucht diese dann neu in die Fibu. Die
Belegübernahme aus dem Modul Finanzbuchhaltung unter bearbeiten Belegübernahme
zieht nur die Buchungen nach, die noch nicht in der Fibu sind.
Um
diese trotzdem neu in die Fibu zu übernehmen haken Sie bitte trotzdem
übernehmen an.
Q: Erfassen von Zahlungen
A:
Siehe dazu bitte.
Siehe dazu bitte auch
SEPA Kontoauszugsimport,
sowie Zahlungsvorschlag mit Buchung der Zahlungen auf das
Geldtransitkonto.
Q: Welche Punkte sollen laufend überprüft werden? Checkliste für die Buchhaltung
A: Damit Sie aus Ihrer Buchhaltung möglichst effizient aussagekräftige Daten erhalten sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Der
Saldo des Bankkontos in der Buchhaltung stimmt immer exakt mit dem
jeweiligen auf dem Kontoauszug angedruckten Wert überein. Haken Sie jede
Buchung am Beleg ab.
Beachten Sie insbesondere die Kurs/Währungsproblematik.
Der
Stand einer eventuellen "Hand-"Kasse entspricht immer exakt dem
gezählten Geldbetrag in der Kasse.
Sollten Sie keine physikalische Kasse haben, was bei kleinen Unternehmen
durchaus praktikabel ist, so erfassen Sie die bar bezahlten Belege als
Eingangsrechnung mit einer Zahlungsbuchung gegen Verrechnungskonto.
Verrechnungskonten z.B. zwischen Unternehmen stimmen immer exakt überein, sind gegengleich.
Beachten
Sie die Konten, die (fast) immer einen Null-Saldo haben müssen, wie z.B.
Gehälter, Finanzamt Zahllastkonto, Sozialversicherung, Abgaben an Kommunen
Die
UVA Verprobung muss für jedes Monat ab dem ersten Monat des Fibu-Einsatzes
gültig durchgeführt worden sein. Drucken Sie die UVA auf Papier, oder
speichern Sie diese zumindest als PDF ab.
Zusätzlich wird die ausgedruckte UVA auch in der Dokumentenablage abgelegt
(bei tatsächlichem Papierausdruck bzw. dem Speichern als .pdf).
Bevor Sie die Umsatzsteuerverprobung auch an das Finanzamt melden, prüfen Sie diese gegen:
Die Saldenliste
Dem Journal aller Ausgangsrechnungen des Zeitraums, inkl. Gutschriften
Dem Kontierungsjournal aller Eingangsrechnungen des Zeitraums.
Werfen Sie einen Blick auf die offene Postenliste. Sind alle die Rechnungen ausgeglichen / offen die Sie auch so erwarten.
Q: Offene Postenliste?
A: Die offene Postenliste finden Sie in der integrierten Finanzbuchhaltung im
Menü, Info, offene Posten.
Wählen Sie hier
ob nur das einzelne
gewählte Konto oder die OP-Listen aller Debitoren bzw. Kreditoren ausgedruckt
werden sollten.
Entscheiden Sie dabei auch, ob die Sortierung nach
Kontonummern oder nach Namen erfolgen sollte.
Info:
Sie sollten diese
Listen auch mit den offenen Postenlisten aus dem ERP-Bereich, also offene
(Ausgangs-) Rechnungen und offene Eingangsrechnungen zum jeweiligen Stichtag
vergleichen.
Diese finden Sie in den jeweiligen Modulen im Menüpunkt Journal.
Q: Wie ist der Zusammenhang zwischen offenen Belegen und der Buchhaltung - wie stelle ich die Offene Posten-Liste "richtig"?
A:
Vergleichen Sie die Liste der Offenen Belege in den einzelnen Modulen
(Ausgangsrechnung und Eingangsrechnung) mit den Offenen Posten (Modul
Finanzbuchhaltung, oberer Menüpunkt Info - Offene Posten) aus der
Finanzbuchhaltung - diese werden im Normalfall übereinstimmen. Im Optimalfall
sind alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, sowie Gutschriften erledigt bzw.
bezahlt und keine Einträge auf den Offenen Posten- Listen bis auf die laufenden
Belege. Dadurch stimmen die im Mahnlauf angeführten Belege und die Salden der
einzelnen Konten der Kunden und Lieferanten sind korrekt.
Wie
kann man diesen Zustand erreichen?
Überprüfen Sie die offenen Belege aus den jeweiligen Modulen: Können noch Zahlungen verbucht werden? Können Gutschriften gegengerechnet werden?
Bleiben danach noch Rechnungen übrig, so klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ob diese als uneinbringliche Forderungen gebucht werden sollen
Das Ergebnis der Zahlungen / Zuordnungen überprüfen Sie mit dem erneuten Ausdruck der Offenen Posten
Ergänzend können Sie das Konto des jeweiligen Kunden / Lieferanten überprüfen, nur mehr aktuell offene Belege sind auch hier mit dem Haken 'nur offene' sichtbar
Falls notwendig können Sie manuelle Buchungen (z.B. aus dem Start der Finanzbuchhaltung mit HELIUM V) mittels AZK verknüpfen
Vergleichen Sie danach nochmals die Offene Postenliste und die Liste der jeweiligen Belege (AR, ER, GS)
Durch die Erledigung der Belege werden diese auch im Mahnwesen nun korrekt behandelt.
Q: Bankkonten mit Fremdwährungen
A:
Werden bei Zahlungen auf ein Bankkonto Fremdwährungen aus Rechnungen verwendet,
so wird diese Information auch beim Ausdruck des Bankkontos (Info, Kontoblatt)
für alle Fremdwährungsbuchungen mit angegeben.
Es
werden Währung, Umrechnungskurs, Soll- / Habenbetrag angegeben.
Stimmt
der Umrechnungskurs nicht mit dem Kurs zum Beleg-/Zahldatum der Währungstabelle
überein wird der Kurs in Rot angedruckt.
Um
den Vergleich des Fremdwährungsbankkontos mit dem Kontoauszug zu erleichtern, haben wir die Möglichkeit der Währungsdefinition für
den Druck geschaffen.
Definieren
Sie in den Kopfdaten des Kontos
die Währung für den Druck dieses Kontoblattes.
Steht
diese auf Leer, so wird die Mandantenwährung verwendet.
Ist
hier eine Währung ausgewählt, so werden beim Ausdruck des Kontoblattes die
Beträge in diese Währung umgerechnet.
Dies
erfolgt nach der Regel:
sind Belege in der gewünschten (Fremd-) Währung vorhanden, so wird der hinter diesen Belegen hinterlegte Wechselkurs für die Umrechnung verwendet.
es wird der hinterlegte Umrechnungskurs aus der Währungstabelle für die Umrechnung verwendet.
Ist für eine Währung keine Umrechnung hinterlegt, wird mit einer schweren Fehlermeldung abgebrochen. Definieren Sie bitte Ihre Kurse entsprechend.
Wichtig:
Dies
ist ein reines Hilfsmittel um die Währungsthematik etwas zu erleichtern. Die in
HELIUM V integrierte Buchhaltung wird IMMER in Mandantenwährung
geführt. Daher dürfen nur die Beträge in Ihrer Mandantenwährung für weitere
Betrachtungen herangezogen werden.
Info:
Um die Thematik der reziproken Kursumrechnung zu entschärfen haben wir
uns dazu durchgerungen den Kurs mit einer Genauigkeit von 3 Vorkomma- und 13
Nachkommastellen abzuspeichern und mit dieser Genauigkeit auch umzurechnen.
Hier ist vor allem der Hintergrund, dass z.B. in der Schweiz oft der reziproke
Kurs von der Bank bekannt gegeben wird und mit nur 6 Nachkommastellen der
reziproke Wert bei großen Zahlen nicht ausreichend genau dargestellt werden
kann.
So sollten Beträge bis zu 99Millionen in beiden Richtungen richtig
umgerechnet bzw. dargestellt werden.
Q: Wie kann der Abschluss eines Fremdwährungskontos richtig dargestellt werden?
A:
Beim Jahresabschluss von Fremdwährungskonten ergibt sich immer wieder die
Aufgabenstellung, dass der Kontoabschluss ja sowohl in Fremdwährung, als auch
in Mandantenwährung "richtig" dargestellt werden sollte.
Hier
kommt dazu, dass zum Jahresabschluss der Kurs zum Bankschluss (oder zu einem
ähnlichen Datum) eingebucht werden muss, sodass die Entsprechung der
Fremdwährung durch die Mandantenwährung zum Kurs zum Jahresschluss
übereinstimmen. Mit diesem Betrag (der in Mandantenwährung sein muss) gehen
Sie ja dann in die Bilanz.
Aufgrund
der Tatsache, dass HELIUM V NUR in Mandantenwährung bucht, Sie also immer die in
Ihrer Mandantenwährung gebuchten und für Sie maßgeblichen Beträge haben,
muss der Abschluss des Fremdwährungs-Bankkontos als letzte Buchung gemacht
werden.
Buchen
Sie hier mit dem Datum des Monatsletzten (31.12.jjjj) und mit Auszugsnummer
99999999 die Kursdifferenz aus.
Gehen
Sie dazu wie folgt vor:
Definieren
Sie den Wechselkurs zum Ende des Jahres. Dieser sollte am 31.12. des endenden
Geschäftsjahres und zum 1.1. des beginnenden Geschäftsjahres gleich sein.
Stellen Sie dies im Modul Finanzbuchhaltung, unterer Modulreiter Währung
entsprechend ein.
Errechnung
der Kursdifferenz (hier am Beispiel der Mandantenwährung in CHF):
Drucken
Sie das Kontoblatt in Fremdwährung (in unserem Beispiel EUR) aus.
Dies sind EUR
Drucken
Sie das gleiche Kontoblatt in Mandantenwährung aus.
Dies sind CHF
Anhand
des oben definierten Wechselkurses ergibt sich nun, dass
7.808,11
EUR entsprechen zum Kurs des 31.12.2011 9.703,13 CHF
Daraus
ergibt sich ein Kursverlust von
14.356,97
CHF
-9.703,13
CHF
--------------
4.653,84
CHF
Buchen
Sie diesen Kursverlust mittels manueller Umbuchung.
Nun
sehen die Ausdrucke des Bankkontos wie folgt aus:
Dies sind EUR
Dies sind CHF
Das
bedeutet, dass beim Kontroll-Ausdruck für die Bank die letzte Buchung, welche
den reinen Kursverlust darstellt, nicht berücksichtigt werden darf.
Die
Darstellung für die Bilanz ist richtig. Aus diesem Grund ist darauf zu achten,
dass bei der Kontoauszugsnummer die höchst mögliche Nummer (999.999.999)
eingegeben wird, damit dies die tatsächlich letzte Buchung ist.
Wichtig:
Die
Periodenübernahme in das Folgejahr wird, da ja der Kurs über den Jahreswechsel
gleich geblieben ist (nicht verändert werden darf) in beiden Währungen, also
auch in der Fremdwährung, richtig dargestellt.
Dies sind EUR
Dies sind CHF.
Das
bedeutet: Mit dem Wissen, dass die abschließende Kursgewinn- bzw.
Kursverlustbuchung für die Überprüfung der Buchungen mit dem Bankkonto nicht
verwendet werden können, kann auch die Jahresabschlussbuchung entsprechend
richtig dargestellt werden.
Wenn zwischen der letzten Buchung im alten
Geschäftsjahr und der ersten Buchung im neuen Geschäftsjahr eine Kursänderung
gebucht wird, so ergibt sich implizit, dass damit verbunden auch wiederum eine
Kurskorrektur mit dem 1.1. und Kontoauszugsnummer 0 zu buchen ist, damit die
Eröffnung in der Fremdwährung (in unserem Falle EUR) richtig ist.
Siehe auch.
Q: Wann sollten Kursänderungen der Währung gebucht werden?
A:
Kursänderungen müssen IMMER vor der Buchung gebucht werden. Nur damit ist
sichergestellt, dass Sie auch die richtigen Kurse in HELIUM V eingetragen haben.
Beachten Sie bitte, dass nachträgliche Kursänderungen:
a.)
die davon abhängigen Belege NICHT aufgerollt werden, d.h. die bei der Buchung
hinterlegten Kurs bleiben erhalten.
b.)
Bei reinen Darstellungen in anderen Währungen, wie z.B. das Bankkonto, die
Anzeige in der Fremdwährung durch die Kursänderung geändert wird, da ja die
eigentlichen Buchungen ausschließlich in Mandantenwährung durchgeführt
werden.
Q:
Kann ich das Bankkonto in Fremdwährung sehen?
Q: Wie sollte bei Buchungen auf ein Fremdwährungsbankkonto vorgegangen werden?
A: Gerade in Export orientierten Unternehmen kommen immer wieder Konten zum Einsatz, die, um das Wechselkursrisiko auszuschalten, in anderen Währungen als die Mandantenwährung geführt werden. Hier treffen zwei Forderungen aufeinander: Einerseits die Forderung nach der buchhalterisch richtigen Buchung in Mandantenwährung und anderseits die Forderung nach dem Überblick über die Salden in Fremdwährung. Dies kann in der HELIUM V Finanzbuchhaltung dargestellt werden, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Stellen Sie sicher, dass die Kurse zum jeweiligen Buchungsdatum bereits unter Währungen richtig eingetragen sind.
Müssen Wechselkurse geändert werden, so müssen die davon abhängigen Buchungen eventuell neu eingebucht werden. Dies trifft vor allem Buchungen, bei denen kein indirekter Wechselkurs zur Verfügung steht. Dies sind manuelle Umbuchungen zwischen den Konten wie z.B. vom EUR Bankkonto auf das USD Bankkonto oder Eröffnungsbuchungen.
Um Kursdifferenzen eines Kontos darzustellen, wählen Sie den Ausdruck (des Fremdwährungskontos) in Mandantenwährung. Hier sehen Sie zum Schluss sowohl den Fremdwährungssaldo als auch den Fremdwährungssaldo umgerechnet in Ihre Mandantenwährung und damit die Kursdifferenz. Diese ist gegebenenfalls entsprechend manuell zu buchen.
Q: Abgrenzung von Wareneinsatz
A: Gerade bei Unternehmen die ihren Warenvorrat langfristig einkaufen, aber trotzdem ein exaktes Controlling auch auf Basis des Wareneinsatzes erfüllen wollen / müssen, ist eine klare Abgrenzung des tatsächlichen Wareneinsatzes erforderlich.
Voraussetzungen:
a.) jeder Warenzugang wird auf Wareneinsatz, z.B. 5100 gebucht
b.) zugleich wird jeder Warenzugang über die Wareneingangspositionen der Bestellungen mit seinem richtigen Wert dem Artikel-Lager zugebucht.
Nun werden während z.B. eines Monates Waren auf das Lager gebucht und wieder Waren dem Lager entnommen.
Der effektive Wareneinsatz ergibt sich daher wie folgt:
Beispiel: | Beispielwerte | |
Wareneinsatz im Zeitraum aus den Konten | Summe aus den Konten 5xxx | + 10.000,- |
plus Lagerstand zum Beginn des Zeitraumes | Lagerstand im Artikel zum Stichtag 1.1.2012 | + 5.000,- |
minus Lagerstand am Ende des Zeitraumes | Lagerstand im Artikel zum 1.2.2012 | - 4.500.- |
tatsächlicher Wareneinsatz im Zeitraum | 10.500,- |
Beachten Sie hier auch die damit verbundenen Themen wie z.B. Ladenhüter
Tipp:
Oft ist eine Aufteilung in z.B. Rohstoffe, Betriebsmittel, etc. wünschenswert / erforderlich.
Um dies einfach und effizient zu erhalten, gliedern Sie ihre Artikel in Klassen oder Gruppen passend zu der erforderlichen Auswertung, im Idealfall mit gleicher Namensgebung wie in den Konten der Buchhaltung.
Q: Abgrenzungen von sonstigen Aufwänden
A: Es wird immer auch die Frage an uns herangetragen, wie sollte man z.B.
Dienstleistungsrechnungen unterjährig abgrenzen, wobei zu berücksichtigen ist,
dass man sich natürlich die Vorsteuer faktisch sofort zurückholen will.
Ausgehend vom österreichischen Einheitskontenrahmen erfassen Sie die
Eingangsrechnung gegen die Bilanzgruppe 0, z.B. 0620 Büromaschinen & EDV. Damit
finden Sie einerseits die Vorsteuer am Vorsteuerkonto und somit passend zum
Eingangsrechnungsdatum in Ihrer UVA und haben andererseits die abzugrenzende
Dienstleistung am Konto 0620 im Soll und somit auch in der Bilanz.
Nun buchen
Sie für die monatliche Abgrenzung z.B. 7010 AfA im Soll gegen 0620 im Haben und
reduzieren so die Anlagengüter gegen die AfA.
Info zur Buchung
von IG-Erwerben als entsprechend abzugrenzende Aufwände
Da für die
richtige UVA der IG-Erwerbe auch der IG-Erwerbs-Umsatz wichtig ist, müssen die
Abgrenzungsbuchungen über zwei Konten abgebildet werden.
D.h. Sie buchen
einerseits z.B. den IG-Dienstleistungsaufwand gegen 0621 und somit auch die
(IG-)Einfuhrumsatzsteuer gegen die IG-Vorsteuer und definieren die UVA Art des
Kontos 0621 als IG-Erwerb (Normalsteuer). Für die monatliche Abgrenzung /
Weiterbuchung der AFA definieren Sie z.B. 0622 als "Entlastungskonto IG-Erwerb"
und buchen dann analog wie oben beschrieben 7010 AfA im Soll gegen 0622. Bitte
beachten Sie, dass die Konten 0621 und 0622 in der gleichen Bilanzgruppe sein
sollten.
Abgrenzung von umsatzsteuerbehafteten Erlösen
Für die Abgrenzung von umsatzsteuerbehafteten Erlösen muss im wesentlichen analog zur Buchung der IG-Erwerbe vorgegangen werden, jedoch sind natürlich die Soll-Haben Buchungen vertauscht.
Q: Ausziffern
A: Als Ausziffern bezeichnet man jenen Vorgang, mit dem nicht zusammengehörende Zahlungen eines Debitors oder Kreditors so gekennzeichnet werden, dass von HELIUM V erkannt werden kann, dass diese trotzdem zusammen gehören. Das bewirkt, dass in der offenen Postenliste diese Beleg als zusammengehörend erkannt werden. Üblicherweise wird dies für Verrechnungen und Gegenverrechnungen ohne Zahlungsfluss und ohne Bankzahlung angewandt.
Es stehen dazu drei Funktionen in den Kontentypen Debitoren bzw. Kreditoren zur Verfügung.
Eine neue Auszifferung anlegen für alle markierten Zeilen
Das Auszifferungskennzeichen einer Buchungszeile löschen.
Wenn mehrere Buchungen markiert sind, so kann für alle markierten Zeilen ein neues Auszifferungskennzeichen gesetzt werden.
Die Auszifferungen der Buchungszeilen werden in der Spalte AZK (AusZifferungsKennzeichen) angezeigt.
Zusätzlich
wird die Summe der Buchungen auf die sich eine Auszifferung bezieht unten im
Detail unter AZK Saldo
angezeigt (beachten Sie auch). Diese Anzeige bedeutet, dass für das Auszifferungskennzeichen 1, das ist die
Zeile auf der der Cursor gerade steht ein Gesamtsaldo von 0,00 besteht. D.h. die
gesamte Buchung ist ausgeglichen und erscheint somit nicht mehr auf der offenen
Postenliste.
Bitte beachten Sie, dass im Unternehmensalltag die Buchungen über Ausgangs- und Eingangsrechnungen erfasst werden sollen, so erhalten Sie Transparenz über Kosten und Erträge und mehr Informationen in den Auswertungen. Manuelle Buchungen werden in den Statistiken nicht in gleicher Form berücksichtigt! Besonders im Sinne der nachhaltigen Unternehmensführung empfehlen wir dringend die Erfassung als Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung.
Fälle, wo Auszifferungen nötig sind, wie oben angeführt, bei direkter Verrechnung oder Vorauszahlung oder beim Start der Finanzbuchhaltung mit HELIUM V gibt es. Das Setzen von Auszifferungskennzeichen sollte jedoch die Ausnahme sein. Gerade für Zahlungen oder die Buchung von Skonto ist kein Auszifferungskennzeichen notwendig.
Q: Automatisches Auszifferungskennzeichen
A: Sobald eine Buchung im Zuge der Zahlung eine abweichende Belegnummer hat oder ein AZK, werden alle zur (Eingangs-)Rechnung gehörenden Buchungen mitausgeziffert. So wird die Gegenverrechnung von Gutschriften direkt am Konto ersichtlich.
Q: Kann über zwei oder mehrere Geschäftsjahre hinweg ausgeziffert werden?
A: Nein selbstverständlich nicht. Dies ist aus Gründen des Jahresabschlusses / Bilanz absolut undenkbar.
Wie geht man also vor?
Mit dem Abschluss des ersten Geschäftsjahres ergibt sich die offene Postenliste für ein bestimmtes Personenkonto.
Dieses wird durch die Periodenübernahme in das darauffolgende Geschäftsjahr übernommen. Die Periodenübernahme für die Personenkonten ist in HELIUM V so programmiert, dass die einzelnen Buchungspositionen eines offenen Beleges in das neue Geschäftsjahr übernommen werden. Dadurch sehen Sie auch im neuen Geschäftsjahr die aus dem/den Vorjahr(en) resultierenden offenen Posten und können so im Jahr der Erledigung die Auszifferung buchen. Wenn dies Beleg aus der Rechnung / Eingangsrechnungsverwaltung von HELIUM V sind, geschieht diese Auszifferung automatisch.
Q: Wie erhalte ich Überblick über die vorhandenen Auszifferungskennzeichen?
A:
Wechseln Sie auf das Konto, dass Sie näher betrachten wollen und klicken hier
auf Info - Kontoblätter. Im Druck des Kontoblatts können Sie nach AZK
sortieren.
Q: Wie wird Skontoaufwand/-erlös aus umsatzsteuerlicher Sicht behandelt?
A: Wird ein Skonto-Aufwand bzw. -Erlös verbucht, so wird der für das Skonto relevante Umsatzsteueranteil anhand der Original Ust-Verteilung anhand der Rechnung (ER bzw. RE) neu errechnet. D.h. es werden anhand der Konten und Mehrwertsteuerverteilungen der Originalrechnungen die Ust-Werte des Skontos errechnet und so in die Ust-Konten eingebucht. Bei eventuell auftretenden Rundungsdifferenzen wird der größte Betrag korrigiert.
Q: Wie wird der Skontoaufwand/-erlös und die Kursdifferenzen bei Fremdwährungsrechnungen behandelt?
A: Bei Fremdwährungsrechnungen mit Kursschwankungen und Skontobeträgen wurde folgende Betrachtung gewählt um auch bei Teilzahlungen eine möglichst transparente und vor allem richtige Darstellung in den Konten zu erzielen.
Wichtig ist: Es werden alle Beträge jeweils nur in Mandantenwährung in der Finanzbuchhaltung verbucht.
Die Rechnung wird zum Wechselkurs des Rechnungsdatums verbucht.
Die erste Teilzahlung wird zum Wechselkurs des Zahlungsdatums verbucht.
Die Schlusszahlung wird zum Wechselkurs der Schlusszahlung verbucht, dabei bleibt ein Teilbetrag offen der als Skonto zu verbuchen ist.
Es werden die Zahlungs-Kursdifferenzen, aus dem Gedanken der Währungsverluste errechnet, indem die einzelnen Zahlungen zum Wechselkurs des Rechnungsdatums in die Mandantenwährung umgerechnet werden. Die sich ergebende Differenz zu den umgerechneten tatsächlichen Zahlbeträgen wird als Kursverlust bzw. -gewinn verbucht.
Die
sich nun ergebende Differenz zwischen
+ Rechnungsbetrag in Mandantenwährung
- Zahlungen in Mandantenwährung (Kurs zum jeweiligen Zahlungsdatum)
- Wechselkursdifferenzen
Ergibt den tatsächlichen Skontoaufwand. Dieser wird entsprechend auf die Konten verbucht.
Q: Definition der Kontenzuordnungen für die UVA / Umsatzsteuervoranmeldung?
A: HELIUM V ist so programmiert, dass die Ergebnisse der Umsatzsteuervoranmeldung parametriert werden können. Dies geht soweit, dass auch derzeit nicht bekannte Umsatzsteuerarten durch Ihren HELIUM V Betreuer zusätzlich parametriert werden können.
Da allen Umsatzsteuerangaben in DACH innewohnt, dass die Vorsteuerangaben nur als Steuerbetrag anzugeben sind, die Umsatzerlöse aber auch der Höhe nach gemacht werden müssen, ist dies bei der Zuordnung der UVA Arten entsprechend zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass für Erlöse die Umsätze, die Konten der Erlöse, zuzuordnen sind, für die Vorsteuer aber nur die Vorsteuerkonten. Ein Sonderfall stellt der Innergemeinschaftliche Erwerb dar, bei dem neben dem Umsatz auch beide Steuern (Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer aus IG-Erwerb) anzugeben sind.
Bitte beachten Sie dies bei der Definition Ihrer Konten und der Zuordnung der UVA-Arten.
Q: Wie die Eröffnungsbuchungen bei bestehender Finanzbuchhaltung übernehmen?
A:
Umsteiger von der Logistik Pur Finanzbuchhaltung, aber auch von anderen
Buchhaltungssystemen haben die Aufgabenstellung, dass vor allem für die
Debitoren und Kreditoren die Eröffnungsbuchungen manuell zu übernehmen sind.
Es erscheint uns die einfachste Vorgehensweise, wenn Sie im alten
Buchhaltungssystem noch die (hoffentlich) automatische Periodenübernahme vom
alten auf das nun in HELIUM V zu buchende Geschäftsjahr machen.
Drucken
Sie nun die Kontoblätter aller übernommenen Konten aus. So haben Sie eine
klare Vorlage, welche Eröffnungsbuchungen für den Start von HELIUM V
einzubuchen sind.
Kurzfristige Erfolgsrechnung, Betriebswirtschaftliche Auswertung, Gewinn und Verlustrechnung
Mit
den Ergebnisgruppen haben Sie ein Instrument, mit dem komfortabel eine
Kurzfristige Erfolgsrechnung (KER), eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA),
ein Gewinn und Verlust Rechnung (G+V)
passend zu Ihren Bedürfnissen erstellt werden kann.
Die
grundsätzliche Idee ist, dass, so wie Ihre KER aufgebaut sein sollte, diese in
den Ergebnisgruppen definiert werden. Sie finden diese Definition unter
Finanzbuchhaltung, unterer Modulreiter Ergebnisgruppen.
Der
Aufbau dieser Auswertungen ist immer so, dass einzelne Ergebnisgruppen in
übergeordnete Ergebnisse summieren. So werden z.B. die Erlöse Handel und die
Erlöse Dienstleistung wiederum in der Hauptgruppe Erlöse zusammengefasst.
Diese rechnen weiter in den Rohertrag usw.. Die gewünschte Tiefe der
Auswertungen ist unbegrenzt, Sie sollten in der Regel jedoch mit 3-4 Ebenen das
Auslangen finden.
Die
Idee ist weiters, dass die Salden aller Konten die einer Ergebnisgruppe
zugeordnet sind. in diese summiert werden.
Definieren
Sie daher zuerst die gewünschten Ergebnisgruppen und ordnen Sie danach Ihre
Sachkonten den entsprechenden Ergebnisgruppen zu. Damit Sie einen Überblick
erhalten, dass auch alle relevanten Sachkonten in der KER enthalten sind, wird
die Ergebnisgruppe jedes Sachkontos in der Saldenliste mit angedruckt.
Für
die Definition einer Ergebnisgruppe stehen folgende Felder zur Verfügung:
Typ | in aller Regel Ergebnisgruppe und für die Gestaltung Linie und Leerzeile |
Bezeichnung | Bezeichnung der Ergebnisgruppe |
Summengruppe | in welche übergeordnete Ergebnisgruppe summiert diese Ergebnisgruppe |
Invertiert | Der aus den Konten ermittelte Saldo wird invertiert und danach angezeigt. |
Summe negativ | sollte der aus den Konten ermittelte Saldo in
die weitere Berechnung mit negativem Vorzeichen eingerechnet werden. Wichtig: Die Summe negativ definiert wie der angezeigte Wert in der übergeordneten Gruppe behandelt wird. |
Basis für 100% | Definieren Sie die Ergebnisgruppe, welche
für die Anteilsberechnungen die 100% Basis darstellt. Diese kann nur für eine Ergebnisgruppe definiert werden. |
Jahresgewinn | Bei jedem Ausdruck der Erfolgsrechnung wird
das monatliche Ergebnis auf das Jahresgewinnkonto verbucht. Definition des Jahresgewinnkontos siehe Finanzamt, Buchungsparameter, Jahresgewinn. |
Die
Rechnung ist wie folgt:
Salden
-> invertiert -> Gruppenanzeige -> Summe invertiert -> (und wieder
von vorne)
Saldensumme
aller Konten der Ergebnisgruppe ergibt einen Wert.
Wenn
invertiert wird der Wert bevor er weiterbehandelt wird invertiert. Dies gelangt
in die Anzeige (Report).
Dieser
Wert wird wenn Summe negativ erneut invertiert und gelangt so in die
Summengruppe.
Anbei
ein sehr einfaches Beispiel:
Selbstverständlich
gehören hier noch die gesamten Aufwände für den Betrieb Ihres Unternehmens
mit dazu.
Einige
unserer Anwender nutzen die Bilanzgliederung, siehe unten, welche nach den
gleichen Regeln aufgebaut ist, um daraus eine
monatliche Bilanzdarstellung zu erhalten.
Im
Reiter Konten des Unter-Moduls Ergebnisgruppen werden die Konten angezeigt, die
dieser Ergebnisgruppe zugeordnet sind.
Hier können seit Build 13362 direkt
auch die entsprechenden Konten zur jeweiligen Ergebnisgruppe zugeordnet werden.
Für eine rasche Zuordnung wird auch die mehrfache Selektion unterstützt. Sollten
dabei Konten ausgewählt werden, die bereits einer Ergebnisgruppe zugeordnet
sind, wird diese Zuordnung überschrieben.
Die
Zuordnung welches Konto in welche Ergebnisgruppe aufgenommen wird, wird direkt
in der Definition der Kopfdaten des jeweiligen Kontos vorgenommen.
oder wie oben beschrieben auch aus der Ergebnisgruppendefinition heraus, im
Reiter Konten
Den
Druck der Ergebnisrechnung finden Sie im Reiter Sachkonten - Journal -
Ergebnisrechnung.
Wenn
Sie den Haken bei Detail setzen, enthält der Druck nicht nur die Salden der Zeilen, sondern auch alle Konten die damit verbunden sind.
Im Druck der Bilanz mit Detail werden die Konten nach Kontonummer aufsteigend sortiert angeführt.
Beim Detaildruck erhalten Sie bei der Ergebnisrechnung auch eine Information mit
Konten die zwar Buchungen im Zeitraum haben, aber weder einer Bilanzgruppe noch
einer Ergebnisgruppe zugeordnet sind.
Diese Ergebnisrechnung wird von manchen Anwender auch zur Verbuchung des
Jahresgewinns verwendet. Siehe dazu bitte.
Der Jahresgewinn kann für die als Jahresgewinn gekennzeichnete Ergebnisgruppe
automatisch verbucht werden. D.h. es wird mit dem Ausdruck der Erfolgsrechnung
der Erfolg des jeweiligen Monates in das Jahresgewinnkonto verbucht. Somit ist
dieser Betrag in Ihrer Bilanz enthalten. Natürlich unter der Voraussetzung, dass
das Jahresgewinnkonto in den Bilanzgruppen enthalten ist.
Die Weiterbuchung
wird durch in der Zeile des
Ergebnisses angezeigt.
Ein kleiner Tipp für nicht Buchhalter.
Um Sicherheit in der G+V Berechnung zu erhalten empfiehlt sich für eine erste
Darstellung und zur Überprüfung der richtigen Struktur der G+V Gruppen, im
ersten Lauf ausschließlich den 100% Haken z.B. bei den Erlösen zu setzen. Mit
dieser Definition wird bereits das Ergebnis errechnet. Es ist dabei jedoch die
buchhalterische Darstellung zu berücksichtigen. D.h. da die Erlöse immer im
Haben und der Aufwand im Soll gebucht werden, der Saldo als Soll - Haben
dargestellt wird, wird in einer nicht angepassten Darstellung der Gewinn immer
negativ dargestellt.
So haben wir bei uns bei den Erlösen das invertiert
angehakt, bei der Summengruppe der Erlöse sind alle drei angehakt (invertiert,
Summe negativ und 100%) usw.
Unsere Empfehlung ist, zuerst, ohne irgendwo ein
invertiert / negativ gesetzt zu haben die Erfolgsrechnung ausdrucken. Dann
anhand dieser die Vorzeichen so einzustellen, dass wiederum das logisch gleiche
Ergebnis heraus kommt. Es ist dies leider mathematisch / textlich etwas schwer
erklärbar. Orientieren Sie sich gedanklich bitte an obigem Beispiel.
Q: Sieht jeder die Erfolgsrechnung, meinen Gewinn ?
A: Das hängt an den Rechten. D.h. jeder HELIUM V Benutzer der zumindest ein
lesendes Recht für das Modul Systemsteuerung hat (LP_SYSTEM_R) und ein lesendes
Recht für das Modul Finanzbuchhaltungsmodul hat (FB_FINANZ_R) hat damit die
Möglichkeit in der Systemsteuerung die Dokumentenablage aufzurufen und so auf
den Knoten Finanzbuchhaltung zu navigieren und sich diese erzeugten Daten
anzusehen. Umgekehrt: Wenn ein Anwender kein Leserecht auf die Systemsteuerung
hat, kann er die Dokumentenablage nicht aufrufen. Hat er kein Leserecht auf das
Finanzbuchhaltungsmodul, würde er zwar sehen, dass z.B. die Erfolgsrechnung
gedruckt wurde, aber keinerlei Inhalte. D.h. beim Klick auf den Knoten werden,
abhängig von den jeweiligen Modul-Rechten die Inhalte angezeigt oder eben nicht.
Bitte beachten Sie,
dass die alle automatisch erzeugten und abgelegten Dokumente die
Sicherheitsstufe 99 bekommen. D.h. auch die Erfolgsrechnung, UVA, Saldenliste,
Sepa Export sind mit dieser Sicherheitsstufe abgelegt.
Q: Kann jeder Anwender der das Fibu Modul öffnen darf die Erfolgsrechnung aufrufen?
A: Für den Aufruf und somit die Erzeugung der Daten für die Erfolgsrechnung ist das Recht RECHT_LP_FINANCIAL_INFO_TYP_1 erforderlich.
Q: Bilanz Gliederung, Aktiva Passiva
A:
Die Angabe der Gliederungskonten für eine Bilanz ist (aus technischer Sicht)
sehr ähnlich der Gliederung für die Gewinn- und Verlust-Rechnung, bezieht sich
aber auf die Bilanzkonten.
D.h.
um Ihre Bilanz in einer vorab Form direkt aus HELIUM V erzeugen zu können,
verwenden Sie bitte für die Definition den unteren Modulreiter Bilanzgruppen.
Die Auswertung danach finden Sie in den Sachkonten unter Journal,
Bilanz.
Die Gestaltung der Auswertung erfolgt wie oben unter Kurzfristige
Erfolgsrechnung beschrieben.
Bei
der Bilanzgruppen können Sie bei Konten wie z.B. Kassa / Bank eine negative
Bilanzgruppe angeben. Die Funktion der doppelten Bilanzgruppen ermöglicht die
Darstellung der Konten, die je nach Ergebnis in der Aktiva bzw. Passiva der
Bilanz aufscheinen. Somit wird der Saldo z.B. bei Kasse/Bank je nach Kontostand
als Eigenkapital oder Fremdkapital betrachtet mit der entsprechenden Wirkung in
der Bilanzsumme. Andere Sachkonten können nur einer Bilanzgruppe zugeordnet
werden.
Q: Kippkonto, Bankkonten einmal in der Aktiva einmal in der Passiva
A: Insbesondere Kontokorrentkonten hat man deswegen um kurzfristig
Finanzierungen und ähnliches zu machen. Damit haben diese Konten die
Eigenschaft, dass Sie mal im Plus und mal im Minus sind. Aus Gründen der
Bilanzbetrachtung ist ein positives Bankkonto Eigenkapital und gehört daher ins
Aktiva und ein negative Bankkonto ist Passiva, da Fremdkapital.
Um dies
entsprechend abzubilden gibt es in der Definition der Bilanzgruppen die
positiven und negativen Bilanzgruppen. D.h. um aus Sicht der Bilanz Ihr
Kontokorrentkonto entsprechend darzustellen sind folgende Definitionen
erforderlich:
a.) positive Bilanzgruppe
b.) negative Bilanzgruppe
c.) Zuordnung des Kontos
Q: Eröffnungsbilanz
A: Insbesondere rund um den Jahreswechsel ergeben sich immer wieder die Fragen,
wie man denn die Bilanzkonten vom alten Jahr in das neue Jahr übernimmt.
In
Verbindung mit Korrekturbuchungen noch im alten Jahr, siehe dazu auch
Geschäftsjahr sperren, kommt es gerne zu Differenzen zwischen den Jahren.
Um
nun Sicherheit für die richtige Übernahme zu bekommen, nutzen Sie bitte
den Ausdruck der Bilanz als
Eröffnungsbilanz.
Das bedeutet, dass das Ende des letzten Geschäftsjahres den
Eröffnungsbuchungen des laufenden Geschäftsjahres gegenübergestellt wird.
Q: Wie sollte der Wareneinsatz in der Ergebnisübersicht berücksichtigt werden ?
A: Wenn für Ihr Unternehmen der Wareneinsatz und somit auch der Lagerstand ein wesentlicher Faktor ist, so muss der Warenvorrat in der Finanzbuchhaltung abgebildet werden. Siehe dazu auch Abgrenzungen.
Q: Wie sollte in der Fibu gebucht werden ?
A:
Um mit Ihrer HELIUM V Finanzbuchhaltung klare und nachvollziehbare Aussagen
treffen zu können, ist es wichtig, dass die erfassten Daten auch klar und
strukturiert in der Finanzbuchhaltung erfasst werden.
Als
Beispiel sind hier z.B. die Eröffnungsbuchungen von Debitoren bzw. Kreditoren
genannt.
Buchen
Sie für jedes Konto die Eröffnungsbuchung. In manchen Fälle hat sich bewährt
je Beleg eine Eröffnungsbuchung zu machen, damit nach sieben bzw. zehn Jahren
noch nachvollziehbar ist, warum denn genau dieser eine Beleg in die neue
Buchungsperiode übernommen wurde. Die Anzahl der Buchungen ist bei modernen ERP
Systemen kein Problem, es überwiegt hier eindeutig der Vorteil der Transparenz
und der Nachvollziehbarkeit.
Lassen
Sie sich auf keinen Fall von Ihrem Steuerberater dazu überreden hier nur eine
einzige Sammelbuchung reinzusetzen. Es ist für Sie nicht mehr nachvollziehbar
und wenn Sie auch nur einen Tippfehler in der Buchung haben, haben Sie keine
Chance diesen je zu finden.
Q: Wie werden Barauslagen richtig erfasst?
A:
Bei vielen der HELIUM V Anwender werden Barauslagen wie Tankbelege, schnelle
Einkäufe in einem Baumarkt, Bewirtungsbelege direkt von den
Unternehmerpersönlichkeiten aus der privaten Geldtasche bzw. mit der Privaten-
oder Firmen-Kreditkarte bezahlt. Wie können diese nun am Einfachsten und
richtig erfasst werden.
Grundsätzlich
sollten diese Belege alle als Eingangsrechnung erfasst werden. Damit haben Sie
ein entsprechende Übersicht über Ihre gesamten Kosten / Aufwände.
Die
Zahlung dieser Eingangsrechnung ist als Bankbuchung darzustellen.
Hintergrund:
Gerade
die Unternehmerpersönlichkeiten haben ein Verrechnungskonto zwischen dem
Unternehmen und der Person als Privatperson, da immer wieder Geldbewegungen
zwischen der juristischen Person des Unternehmens und der Person des
Unternehmers laufen.
Dieses
Konto, für Deutschland und Österreich im Bereich 34xx, ist wie ein Bankkonto
zu betrachten.
D.h.
neben der Definition des Sachkontos, definieren Sie bitte auch eine Bank und
definieren dies als sichtbare
Bankverbindung. Bei der Bezahlung der
Eingangsrechnung, aber auch wenn z.B. ein Kunde eine Ausgangsrechnung an den
Unternehmer bar bezahlt so erfolgt die Zahlungsbuchung auf diese Bank.
Gegebenenfalls geben Sie bei der geforderten Auszugsnummer 0 ein.
Auch
Eingangsrechnungen die per Firmen-Kreditkarte bezahlt werden behandeln Sie in
ähnlicher Weise. D.h. für die / jede Firmenkreditkarte ist ein eigenes
Bankkonto mit Definition als sichtbare Bankverbindung anzulegen.
Wenn an die Mitarbeiter die Beträge direkt zu überweisen sind, verwenden Sie
bitte die abweichende Bankverbindung.
Siehe.
Q: Wir buchen die Kreditkartenzahlungen immer als eine Eingangsrechnung / als einen Beleg. Ist das so richtig?
A: Aus Sicht der klassischen Buchhaltung ist dies richtig, aber!
Wir raten zu
folgender Vorgehensweise:
Erfassen Sie JEDE Eingangsrechnung gegen den
tatsächlichen Lieferanten. Eine Kreditkarte, PayPal, usw. ist nichts anderes als
ein weiteres Bankkonto, gegen das diese Rechnung ausgeglichen wird. Durch diese
Vorgehensweise erhalten Sie, gerade was Ihre Lieferanten betrifft, eine
deutliche Transparenz.
Natürlich spricht nichts dagegen Belege wie z.B. Post,
Hotelrechnungen, Sprit-Rechnungen auf einen gemeinsamen Lieferanten z.B. Tanken
zu erfassen. Achten Sie aber darauf, dass Ihre wesentlichen Lieferanten, mit
denen Sie regelmäßig Geschäfte machen (könnten), namentlich erfasst sind, in dem
Sie in der Eingangsrechnungsverwaltung den Namen des Lieferanten richtig
angeben. Je nach Höhe der Umsätze können Sie trotzdem für die Buchhaltung eine
Sammel-Kreditorennummer angeben oder diesen eben einzeln als eigenständigen
Kreditor anlegen.
Q: Wie sind Kreditkartenzahlungen beim Jahreswechsel zu erfassen?
A: Bitte achten Sie darauf, dass die Kreditkarten (wir verstehen dies als Synonym für jegliche Form von Kartenzahlungen) Konten ebenfalls Perioden rein gebucht werden. Gerade beim Jahreswechsel kommt es vor, dass auf der Auszugsnummer 1 noch Einkäufe aus dem Vorjahr enthalten sind, welche zusätzlich mit einem Zahlungsdatum des alten Jahres versehen sind. Wichtig ist, dass die Zahlungen im richtigen Geschäftsjahr erfasst werden, genau genommen in dem Geschäftsjahr in dem die Abbuchung des Ausgleichs der Kreditkarte gegen Ihr Bankkonto erfolgt. Gehen Sie hier daher bitte so vor, dass, sollten Zahlungsbuchungen noch im alten Geschäftsjahr sein, so buchen Sie diese z.B. zum 1. des neuen Geschäftsjahres. Viele Anwender buchen die Zahlungen auch so, dass dies Zahlungsdatum mit dem Abbuchungsdatum der Kreditkarte übereinstimmt. Wichtig ist in jedem Falle, dass der Auszug 1:1 mit dem Auszug des Kreditkarteninstitutes übereinstimmt.
Q: Wie sollten Barauslagen der Mitarbeiter gehandhabt werden?
A: Für einige wenige führende Mitarbeiter könnten diese wie oben für die Unternehmerpersönlichkeiten beschrieben gehandhabt werden. In aller Regel wird es jedoch so sein, dass der Mitarbeiter einen relativ geringen Betrag für Sie kurzfristig auslegt, z.B. eine Hotelrechnung oder eine Besorgung, Briefmarken zum Beispiel und sich erwartet, dass er diese Barauslage umgehend ersetzt bekommt.
Das impliziert, dass dem Mitarbeiter in dem Moment wo er den Beleg präsentiert auch die Barauslage ersetzt wird.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
a.) Es gibt keine Kasse und auch kein Kassenbuch.
Dies bedeutet, dass (üblicherweise) vom Inhaber dem Mitarbeiter der Belege "abgekauft" wird. D.h. der Inhaber bezahlt dem Mitarbeiter den Beleg sofort aus seiner persönlichen Geldbörse und der Aufwand wird wie oben beschrieben als Barauslage des Inhabers über dessen Verrechnungskonto verbucht.
b.) Wenn obiges nicht praktikabel ist, wird eine Kasse eingerichtet und einem Mitarbeiter, der Sekretärin, der Buchhaltung, die Verantwortung für die Kasse übergeben.
Das bedeutet nun, dass dem Mitarbeiter der Beleg mit dem Geldbestand aus der Kasse "abgekauft" wird.
D.h. erfassen Sie den Beleg wie oben beschrieben als Eingangsrechnung mit den entsprechenden Kontierungen usw. Unter Zahlung wählen Sie die Zahlungsart Bar, wählen das gewünschte Kassenbuch aus und bestätigen, dass damit die Eingangsrechnung bezahlt ist.
Die Einlage von der Bank buchen Sie mit der Kassenbuchung gegen das Bankkonto.
Die Einlage des Inhabers verbuchen Sie mit der Kassenbuchung gegen das Verrechnungskonto des Inhabers.
Q: Zusammenfassende Meldung
A: Siehe bitte.
Q: Splittbuchung
A:
Neben der Splittbuchung in den Eingangsrechnungen und in den Zusatzkosten steht
auch direkt in der integrierten Finanzbuchhaltung die Buchungsart Splittbuchung
zur Verfügung. Typische Beispiele für diese Buchung sind Löhne und Gehälter
bzw. Reisekosten.
Sie
finden diese Funktion im Menü unter Bearbeiten Splittbuchung.
Definieren
Sie nun die grundsätzlichen Buchungsdaten wie Datum, Text und Belegnummer.
Nun
definieren Sie für jede einzelne Buchung
welche
Kontoart
welches
Konto
welche
Kostenstelle
den
Betrag
ob
dieser im Soll oder im Haben zu buchen ist.
Zur
Bestätigung der Datenübernahme klicken Sie auf
oder drücken Strg+B.
Stellen
Sie so die Buchungen auf die Soll- und Haben- Konten zusammen, bis der Saldo 0
ist und die Soll- und Haben- Summen Ihrem gewünschten Wert entsprechen.
Wurde
versehentlich eine falsche Zeile eingetragen, so kann mit
diese wieder aus der Darstellung gelöscht werden.
Für
eine Lohn- und Gehaltsbuchung sieht z.B. ein typischer Buchungsbeleg wie
folgt aus:
Die
Entsprechung dazu in Ihrer Splittbuchung (mit den oft angetroffenen geringen
Abweichungen in den Kontonummern) sieht in HELIUM V nun wie folgt aus:
Haben
Soll und Haben die gleiche Summe, ist also der Saldo 0,00
so
ist der Haken für die eigentliche Verbuchung freigeschaltet. Klicken Sie auf .
Damit wird Ihre Buchung komplett übernommen.
Q: Können in Splittbuchungen auch 0,00 Beträge eingegeben werden?
A: Gerade wenn Splittbuchungen für eine Reihe von Buchungen durchgeführt werden, so ist es manchmal praktisch, dass immer die gleichen Konten eingetragen bleiben und die für diese eine Splittbuchung nicht benötigten Konten mit einem 0,00 Betrag versehen werden.
Dies wird von HELIUM V in der Form unterstützt, dass diese Beträge zwar eingegeben werden können. Bei der Überleitung in die eigentliche Buchungsroutine werden diese Zeilen jedoch unterdrückt.
Q: Splittbuchung Reisekosten
A: Hier sehen Sie ein typische Beispiel für die Verbuchung von Reisekosten
Der zweimalige Eintrag von 6332 ergibt sich daraus, dass in den Diäten (Verpflegungs-Mehraufwand) in Österreich 10% Ust enthalten sind, die auf das entsprechende Vorsteuerkonto gebucht werden müssen.
Q: Können Miet-Erlöse in der Gehaltsbuchung angegeben werden?
A: Es sollten in der Splittbuchung der Gehälter und ähnlichem keine
Umsatzsteuerbeträge mit erfasst werden. Der Hintergrund ist die Prüffunktion der
UVA, welche dies als falsche Buchung interpretieren würde.
D.h. bitte teilen
Sie die ev. in den Gehaltsabrechnungen enthaltene Mieterlöse (= Ust) auf und
erfassen Sie diese als eigene Buchung. Bitte buchen Sie dazu die enthaltene
Umsatzsteuer auf das Umsatzsteuer Sammelkonto.
Die Kontendefinitionen der
beteiligten Konten sind wie folgt:
a.) 6000 Löhne:
b.) 4850, Mieterlöse:
c.) 3501, Ust Sammelkonto:
Eine weitere Variante stellt
sich wie folgt dar:
Splittbuchung der Löhne, mit dem Bezug zu den Mieterlösen
die ja auch ein Gehaltsbestandteil sind und darauf aufbauend die Splittbuchung
für die tatsächlichen Mieterlöse.
Somit muss das Konto Mitarbeiter Wohnungen
immer einen Null-Saldo haben. Der Trick liegt hier darin, dass das Konto 8410
Mitarbeiter Wohnungen für die UVA Art als Umsatz Inland steuerfrei (Erlös ohne
Umsatzsteuer) definiert ist. Damit wird der Saldo dieses Kontos, der ja null
sein muss, in der UVA unter Umsatz steuerfrei angeführt. Damit ist und das ist
ja das Ziel, die Prüfung der UVA Buchung erfolgreich.
Beispiel
Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
3590 | Finanzamt Lohnabgaben | 6.595,35 | |
6000 | Löhne & Gehälter | 43.979,56 | |
6500 | Gesetzlicher Sozialaufwand | 11.063,52 | |
6550 | MVK Beitrag | 601,81 | |
6610 | Kommunalsteuer | 1.668,12 | |
6620 | DB | 2.067,46 | |
6630 | DZ | 180,26 | |
3570 | Kommunalsteuer | 1.668,12 | |
3580 | GKK | 20.903,58 | |
3590 | Finanzamt Lohnabgaben | 2.247,72 | |
3600 | Verbindlichkeiten Löhne | 37.925,96 | |
8410 | Mitarbeiter Wohnungen | 220,00 |
Konto | Bezeichnung | Soll | Haben |
8410 | Mitarbeiter Wohnungen | 220,00 | |
8411 | Erlöse - Miete Wohnung | 131,82 | |
3501 | Mehrwertsteuer 10% | 13,18 | |
8412 | Erlöse - Betriebskosten Wohnung | 62,50 | |
3502 | Mehrwertsteuer 20% | 12,50 |
Q: Wie sollten Verrech. sonstige Sachbezüge Kfz 19% USt. erfasst werden?
A: Auch für diese Verbuchung gilt das unter Miet-Erlöse geschriebene.
D.h.
bitte erfassen Sie die Sachbezüge Ihrer MitarbeiterInnen
3790 Lohn- und Gehaltsverrechnung /
4947 Verrech. sonstige Sachbezüge Kfz 19% USt.
3501 Ust Sammelkonto
als eigenständige Splittbuchung.
Auch hier empfiehlt
sich, dies als Splittbuchung zu erfassen, da Splittbuchungen sehr einfach für
das nachfolgende Monat innerhalb des Geschäftsjahres kopiert
werden können.
Q: Können Buchungsschablonen hinterlegt werden?
A: Wir haben auf die Verwendung von Buchungsschablonen verzichtet und stellen
stattdessen die Möglichkeit bereits getätigte Splittbuchungen als Vorlagen zu
verwenden zur Verfügung. Um z.B. eine weitere Gehaltsbuchung im nächsten Monat
zu machen, suchen Sie bitte eine bereits durchgeführte Gehaltsbuchung und
klicken im Reiter Buchungen auf "Neue Splittbuchung aus Buchung erstellen"
. Damit werden alle mit dieser Buchung
verbundenen Buchungen als Vorlage in den Bearbeitungsmodus der Splittbuchung
übernommen. Definieren Sie Datum, Text und Beleg und korrigieren Sie
gegebenenfalls die entsprechenden Beträge auf den einzelnen Konten. Die
Vorgehensweise ist wie oben unter Splittbuchung beschrieben.
Q: Wie können manuelle Buchungen durchgeführt werden ?
A: Hier kann zwischen drei verschiedenen Vorgehensweisen für die Durchführung der Buchung unterschieden werden
Manuelle
Buchung (ehemals Umbuchung)
Hier kann nur zwischen zwei Konten umgebucht werden.
Buchungen zwischen Sachkonten erfolgen immer ohne Mehrwertsteuer, da keine
automatische Steuerinformation gegeben ist.
Buchungen zwischen Sachkonto und Debitor bzw. Kreditor kann auch mit Angabe
des Mehrwertsteuersatzes erfolgen.
Splittbuchung
Hier kann in einer Buchung eine Sammlung von Soll und Haben Konten angegeben
werden.
Es muss Summengleichheit herrschen.
Insofern könnte hier manuell auch ein Vst / Ust Konto mit Betrag (manuell
errechnet) angegeben werden
Buchungen
über das Kassenbuch
Dies ist für die Buchungen kleiner Beträge gedacht, daher können hier
auch, abhängig von der Art des Gegenkontos MwSt / VSt behaftete Buchungen
durchgeführt werden. Bei Debitoren / Kreditoren werden diese aus den
Einstellungen des jeweiligen Kontos geholt, bei Buchungen auf Sachkonto kann
Ust oder Vst angegeben werden.
Q: Wieso wird bei manuellen Buchungen die Vorsteuer / Umsatzsteuer falsch errechnet?
A: Die Ursache dafür ist in einer falschen / unvollständigen Definition des
jeweiligen Sachkontos zu suchen.
D.h. es tritt dies bei Buchungen
Wareneinsatz (oder Miete) gegen Bank auf. Ist nun das Sachkonto (Miete) ohne
Steuerkategorie definiert, wird auch eine MwSt gebucht. Es steht auch die
Auswahl der Mehrwertsteuerart nicht zur Verfügung. Für die richtige Verbuchung
definieren Sie bitte am Ziel-Sachkonto (also z.B. der Miete) die Steuerkategorie
mit der MwSt Art .
Siehe dazu auch
Q: Wie fehlerhafte Automatikbuchungen korrigieren?
A: Es kommt leider immer wieder vor, dass z.B. aufgrund fehlerhafter Definitionen vor allem Automatikbuchungen gemacht werden, die dann korrigiert werden sollten. So z.B. wird bei mehreren Finanzämter immer wieder auf das falsche Finanzamt gebucht und damit ist natürlich die gesamte Ust-Thematik falsch.
Um dies nun zu korrigieren gehen Sie am Besten wie folgt vor.
a.) Wir gehen davon aus, dass Sie den Fehler relativ zeitnah bemerken. D.h. dass in der Regel noch keine Zahlungsbuchungen auf der Ausgangs-Rechnung sind.
b.) nehmen Sie die Rechnung zurück. D.h. gehen Sie in die Rechnung, wählen Sie ändern und bestätigen Sie die Abfrage nach "Rechnung ändern" mit ja. Damit ist die Rechnung im Status angelegt und aus der Buchhaltung herausgenommen. Sollte es mehrere Rechnungen betreffen, so gehen Sie bitte für die anderen (hoffentlich wenigen) Rechnungen analog vor.
c.) Stellen Sie nun die Konten richtig.
d.)
Drucken Sie die Rechnungen wieder aus, zumindest soweit, dass diese wieder im
Status offen sind.
Sollten Zahlungsbuchungen auf der Rechnung gewesen sein, so müssen diese zuerst
zurück genommen und dann auch wieder eingetragen werden.
Hinweis:
Bedenken Sie bitte, dass insbesondere bei Rechnungen an Lieferadressen in andere Länder, die Lieferadresse die Buchung, also die Erlöskontenfindung definiert. Hier hilft am schnellsten ein Ausdruck der Rechnung.
Q: Gemeinsame Steuerverwaltung
A: Liechtenstein und die Schweiz haben eine gemeinsame Steuerverwaltung. D.h. Lieferungen von Liechtenstein in die Schweiz und umgekehrt müssen als Inlandslieferung gehandhabt werden.
Dafür sind folgende Definitionen zu machen:
a.)
definieren Sie im Modul System, unterer Modulreiter System, oberer Modulreiter
Land, für Liechtenstein als gemeinsames Postversendungsland die Schweiz.
b.) Bei den Erlöskonten definieren Sie für die Länderartübersetzung zusätzlich die Übersetzung des Landes so, dass Lieferungen in die Schweiz als Buchung auf das Inlandskonto durchgeführt werden. Also für das jeweilige Sachkonto wird beim Inlandskonto noch die Konto-Landzuweisung für die Schweiz durchgeführt.
Obige Beschreibung ist für Liechtenstein. Für die Schweiz ist es vice versa.
Q: IG-Erwerbsbuchungen
A: Bei Innergemeinschaftlichem Erwerb sind zum Erhalt der Vorsteuerabzugsberechtigung ebenfalls Mehrwertsteuerbuchungen erforderlich. Dies ist einerseits die Buchung der Einfuhrumsatzsteuer und andererseits die Buchung der Vorsteuer.
Diese doppelte Buchung wird in der Steuerkategorie definiert.
Definieren Sie dazu die Steuerkategorie AuslandEUmUID (EU-Ausland mit UID Nr.) wie folgt:
Zusätzlich muss die theoretische Steuer bereits ab der Eingangsrechnung definiert werden.
D.h.
das Konto hat in der UVA Art IG Erwerb normal oder reduziert definiert.
In der Steuerkategorie werden für die Normalsteuer und die reduzierte Steuer die beiden Konten definiert. Also das Konto für die Einfuhrumsatzsteuer reduzierter Satz und Normalsatz und das Konto für die IG-Vorsteuer reduzierter Satz und Normalsatz.
Erfolgt nun eine Buchung auf dieses Konto, so wird anhand der UVA Art erkannt, dass die UstBuchungen so wie die normalen Ust-Steuerbuchungen mitzubuchen sind.
Q:
Buchungen mit mehreren beteiligten Finanzämtern
Q: Geschäftsfall mit mehreren
Finanzämtern
A: Siehe bitte.
Q: Anbindung des integrierten Finanzbuchhaltungs Moduls
A: Die in HELIUM V integrierte Finanzbuchhaltung übernimmt Daten aus den Eingangs- und Ausgangsrechnungen in den Bereich der Finanzbuchhaltung. Programmtechnisch ist dies so realisiert, dass die Übergabe über Schnittstellen erfolgt, welche den jeweiligen Beleg bzw. die Zahlung usw. sofort verbuchen. Das bedeutet:
Technisch gesehen ist eine klare Trennung zwischen dem Bereich des Modules der Finanzbuchhaltung und dem restlichen ERP System HELIUM V gegeben
Für den Anwender stellt es sich, aufgrund der guten Integration so dar, dass es aus einem Guss ist und jede Buchung in den Ein- und Ausgangsrechnungen sofort in der Buchhaltung aufscheint, was auch deutlich zur Buchungssicherheit beiträgt.
Q: Wo wird das Standard Finanzamt definiert?
A: Dies ist jenes Finanzamt, welches im System unter Mandant, Vorbelegungen 2, als Finanzamt eingetragen ist. Es ist dies der Vorschlagswert für die Definition neuer Konten. Welches Finanzamt für welches Konto gilt, wird direkt beim jeweiligen Konto definiert.
Q: Anzahlungs- und Schlussrechnungen
A: Für die Verbuchung von Anzahlungs- und Schlussrechnungen und der automatischen Eröffnungsbuchungen müssen in den Buchungsparametern des Haupt-Finanzamtes die Konten der Anzahlungsrechnungen definiert werden.
Wenn bei der Verbuchung einer Anzahlungsrechnung die Fehlermeldung mit dem Hinweis: Verrechnungskonto Erhaltene Anzahlungen nicht definiert für Anzahlungsrechnung jj/nnnnnnn erscheint, so ist das Konto Verr.Erhalten (Verrechnete Anzahlungsrechnungen Erhalten) nicht definiert.
Bitte beachten Sie, dass in einer Anzahlungsrechnung in aller Regel nur eine Position, die des Anzahlungsbetrages, üblicherweise ist diese eine Handeingabe, enthalten ist.
Grundsätzlich dürfen in einer Anzahlungsrechnung keine Lieferscheine enthalten sein. Weiters darf es nur eine werthaltige Position geben. Das Gewähren von Skonto ist bei Anzahlungsrechnungen gesetzlich so nicht vorgesehen und auch nicht erlaubt, wird aber immer wieder von Kudnen gemacht. Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt sein, erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.
Mit gleicher Logik werden die Anzahlungs- und Schlussrechnungen der Eingangsrechnung verbucht. Für die Parametrierung werden die Definitionen der Verr.Geleistet und Geleistet verwendet.
Bitte beachten Sie auch die Definition der UVA-Arten.
Buchungsparameter
Musterdefinition für Anzahlungskonten nach SKR 03
Die Übersetzung auf SKR04 lautet:
Erhaltene Anzahlungen ... 1190
Erhaltene Anzahlungen bezahlt ... 1495
Gegebene Anzahlungen ... 1186
Gegebene Anzahlungen bezahlt ...
Musterdefinition für Anzahlungskonten nach dem österreichischen
Einheitskontenrahmen
Die Anzahlungen sind sowohl für normale Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu
definieren als auch für Reverse Charge Rechnungen. Die Denkweise ist bei beiden
Arten die gleiche. Beachten Sie bitte die Unterschiede für die
Definition der UVA-Art.
Ablauf
bei der Verbuchung von Anzahlungs- / Schlussrechnungen:
Es
wird eine Anzahlungsrechnung erstellt.
Es wird Debitor gegen Verr.Erhalten
gebucht
Kunde
zahlt die Anzahlungsrechnung oder einen Teil davon
Bank bucht gegen Debitor und macht eine Umbuchung von Verr.Erhalten
gegen Erhalten mit dem Teil-Zahlungsbetrag
Schlussrechnung
wird erstellt.
Es wird Debitor gegen Erlöse und Erhalten
gegen Debitor gebucht
Damit sind alle Zahlungseingänge, also auch die auf die
Anzahlungsrechnungen direkt dem Debitor zugeordnet.
Mit der Schlussrechnung haben die Konten Verr.Erhalten
und Erhalten, für dieses Projekt, wieder
einen Null-Saldo
Rest der Schlussrechnung wird bezahlt. Wird wie eine übliche Ausgangsrechnung gebucht. (Bank gegen Debitor)
Die
Umsatzsteuerkonten werden anhand der Erlöskonten ermittelt.
Info:
Die Gegenbuchungen der Schlussrechnung für die bereits verbuchten
Anzahlungsrechnungen werden aus den Buchungen der mit der Schlussrechnung über
den Auftrag verbundenen Anzahlungsrechnungen ermittelt. Das bedeutet: Sollten
Fehler in den Anzahlungsrechnungsbuchungen, z.B. durch falsche Parametrierung,
enthalten sein, so müssen zuerst die Anzahlungsrechungen durch erneute
Belegübernahme richtiggestellt werden. Erst nach der Richtigstellung der
Anzahlungsrechnungen wird auch die Schlussrechnung richtig verbucht.
Q: Bei der Verbuchung einer Schlussrechnung kommt eine Fehlermeldung
A:
Erhalten Sie beim Drucken / Belegübernahme einer Schlussrechnung eine
Fehlermeldung wie die nachfolgende,
class com.lp.client.frame.ExceptionLP
java.lang.Exception: !summeHaben.equals(summeSoll)
so prüfen Sie bitte ob:
a.)
alle Anzahlungs- und Schlussrechnungen wirklich auf den gleichen Debitor lauten
b.)
bei Anzahlungsrechnungen ob diese im Jahr der Schlussrechnung sind bzw. dass
diese im Geschäftsjahr der Schlussrechnung eröffnet wurden.
Bitte
prüfen Sie dies sowohl in den Kundendaten als auch in den Debitor-Konten.
Q: Kann ich Anzahlungs- und Schlussrechnungen auch in Fremdwährung abwickeln?
A:
Ja. Auch wenn hier das Thema der Kursdifferenzen dies deutlich verkompliziert,
verbucht Ihr HELIUM V dies nach folgender schematischer Darstellung
Q: Warum kann für einen Auftrag mit offenen Anzahlungsrechnungen keine Schlussrechnung erstellt werden?
A: Siehe bitte.
Q: Wie sollten Vorauszahlungen an Lieferanten verbucht werden?
A: Wie oben beschrieben können auch Anzahlungsrechnungen und Schlussrechnungen auf der Eingangsrechnungsseite automatisch verbucht werden. Siehe dazu bitte auch.
Weiters
gibt es eine Buchungsart Vorauszahlung (bei der Manuellen Buchung) und bei der Zahlungsbuchung die Zahlungsart Vorauszahlung.
Diese bringt die Buchungen des Vorauszahlungskontos gefiltert auf den Kreditor und die Zahlungen die noch nicht auf andere ER's gebucht sind.
Ist die Vorauszahlung höher als der Rechnungsbetrag wird der Rest als neue Vorauszahlungs-Umbuchung gebucht.
Das hat den Vorteil, dass die noch nicht abgerechneten Vorauszahlungen klar ersichtlich sind.
Wichtiger Hinweis zur Unterscheidung zwischen Anzahlung und
Vorauszahlung:
Wir betrachten jegliche Form von reinen Zahlungen als
eine Bewegung von Geld, welche per Definition keinen Umsatzsteueranteil haben.
Das bedeutet: Wenn Sie von einem Kunden Geld / eine Zahlung erhalten und dieses
ist für ein Projekt, also eine Aufgabe die Sie für Ihn machen sollten, so ist
dies grundsätzlich ein Auftrag und darauf eine Zahlung auf eine
Anzahlungsrechnung. Erfassen Sie bitte diesen Vorgang auch genau so. Manche
BuchhalterInnen sind der Meinung dass das viel zu kompliziert ist. Die Praxis
hat gezeigt, mit allen Abhängigkeiten, denken Sie z.B. nur an die
Liquiditätsvorschau oder an die richtige Verbuchung der Mehrwertsteuer, ist die
Verwendung der Anzahlungsrechnung der sicherere und weit schnellere Weg. Hier
kommt die Übersichtlichkeit dann noch mit oben drauf.
Dies gilt sowohl für
die Eingangs- als auch für die Ausgangsrechnung.
Das bedeutet, dass eine
Vorauszahlungsbuchung wirklich nur dann erfolgen sollte, wenn eine Zahlung
erfolgt, die derzeit keinem "Projekt" (Auftrag, Bestellung, ...) zugewiesen
werden kann.
Aus diesem Grunde sind für die Verwendung einer
Vorauszahlungsbuchung zum Ausgleich einer Rechnung nur Buchungen ohne
Umsatzsteuer erlaubt. Hintergrund: Anderenfalls würde die Umsatzsteuer doppelt
verbucht werden, was sicherlich nicht in Ihrem Sinne ist.
Erweiterung der Anzahlungs-/Schlussrechnung ab Build 150016
Die wesentliche Umstellung betrifft dass nun die Umsatzsteuer nach den
geleisteten Zahlungen auf den Anzahlungsrechnungen errechnet wird. Dies betrifft
sowohl die Eingangs- wie die Ausgangsrechnungen.
Sollten Sie bei der Buchung
eine Fehlermeldung ähnlich unten stehender erhalten, so korrigieren Sie bitte
die Definition des Anzahlungs-(Erlös) Kontos
WICHTIG:
Beachten Sie bitte, dass Anzahlungsrechnungen
dafür gedacht sind, dass Ihnen Ihr Kunde Geld treuhändisch übergibt / leiht,
damit Sie ihm glauben, dass er Ihr Produkt / Ihre Leistung auch tatsächlich
will. Damit ist implizit enthalten, dass mit Arbeiten erst begonnen wird, wenn
die Anzahlungsrechnungen auch tatsächlich bezahlt sind. Somit gibt es
theoretisch die Situation, dass eine offene Anzahlungsrechnung schlussgerechnet
wird nicht.
Die Praxis und oft auch die wirtschaftliche Lage zeigt, dass es
auch durchaus zu Fällen kommen kann dass:
am 20.10. wird die
Anzahlungsrechnung oft zu 100% erstellt
am 30.10. ist die Ware / Lieferung /
Dienstleistung fertig und wird, obwohl die Anzahlungsrechnung noch immer offen
ist, Schlussabgerechnet.
am 2.11. (also im Folgemonat) wird nun die
Anzahlungsrechnung bezahlt und damit ist vermeintlich der Vorgang abgeschlossen.
Aus der oben beschriebenen Logik ergibt sich, dass die Umsatzsteuer am
Zahlungsdatum der Anzahlungsrechnung hängt. Das bedeutet in dieser
Konstellation, dass Sie die Umsatzsteuer einen Monat zu spät abführen.
Unsere
Empfehlung zur Vorgehensweise ist, da sich diese Konstellation nicht auf das
Wesen einer Anzahlungsrechnung bezieht, dies eben über eine normale Rechnung
abzuwickeln.
D.h. entweder Sie stimmen sich mit Ihrem Kunden ab und wandeln
die Anzahlungsrechnung in eine normale Rechnung um (was nicht 100%ig dem
Gedanken des Gesetzgebers entspricht) oder
Sie stornieren die
Anzahlungsrechnung und verrechnen die Lieferung über eine normale Rechnung.
Gemeinsam mit der Rechnung senden Sie Ihrem Kunden auch das Storno der
Anzahlungsrechnung. Variante 2 ist korrekt, erzeugt aber stornierte Rechnungen.
D.h. es sollte in jedem Falle auch eine Stornobegründung in der
Anzahlungsrechnung erfasst werden.
Q: Buchungsjournal
A: Im Buchungsjournal (unterer Modulreiter im Modul Finanzbuchhaltung) sehen Sie ein Protokoll aller Ihrer Buchungen. Auch hier werden aus Gründen der Übersichtlichkeit die stornierten Buchungen nicht angezeigt. Diese können durch anhaken von plus stornierte jederzeit angezeigt werden.
Im Buchungsjournal stehen drei obere Reiter zur Verfügung:
Buchungen | Hier sehen Sie alle Buchungen in der Form, dass pro Buchung eine Zeile angezeigt wird. |
Detail | Hier sehen Sie die mit der ausgewählten Buchung verbundenen Einzelbuchungen. Beachten Sie bitte, dass auch die Buchungen auf mitlaufende Konten angezeigt werden. |
Detailliert | Hier sehen Sie jede einzelne Buchung in einer
durchgängigen Form. Also die Buchung inkl. aller dazugehörenden
Detailbewegungen. Neben den Direktfiltern Beleg und Text steht hier aus die Suche nach Betrag zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass der eingegebene Betrag mit einer Toleranz von in der Regel 10% gesucht wird, unabhängig vom Vorzeichen. Die Toleranz kann im Mandantenparameter TOLERANZ_SUCHE_NACH_BETRAG eingestellt werden. |
Q: Datenträgerüberlassung, Buchungsjournal Export für Steuerprüfung
A: Selbstverständlich steht, z.B. für eine eventuelle Finanzprüfung, der Export
des Buchungsjournals zur Verfügung.
Um diese Daten zu exportieren wählen Sie
im Modul Finanzbuchhaltung, den unteren Modulreiter Buchungsjournal.
Dann
wählen Sie den Menüpunkt Buchungsjournal und dann Export.
Hier definieren Sie nun
das Exportformat. In der Regel ist dies für die Finanzprüfung das HV RAW Format.
RAW steht hier dafür, dass
die Rohdaten exportiert werden. D.h. keine Veränderungen der Buchungen beim
Export vorgenommen werden.
Trennzeichen im CSV ist Tabulator. Es gibt
KEINE Metazeichen wie Anführungszeichen für Textspalten.
So sehen z.B. die
ersten drei Zeilen des exportierten Files unverändert aus:
Datum Buchung
Buchungsart Konto Kontonamen Kontotyp Soll Haben Storniert
01.01.2011 6795 EB
9800 Eröffnungsbilanzkonto Sachkonto 0,01 0
01.01.2011 6795 EB 0120
Datenverarbeitungsprogramme, Software Sachkonto 0,01 0
1. Datum ist das
Buchungsdatum.
2. Buchung ist die Buchungs-ID aus der HELIUM V Datenbank.
Alle Zeilen mit der gleichen ID gehören zur selben Buchung.
3. Buchungsarten
gibt es folgende:
BK = Bankbuchung
KA = Kassenbuchung
EB =
Eröffnungsbuchung
UB = Umbuchung
BU = Buchung
SV = Saldovortrag
4. & 5. Konto ist die Nummer des Kontos, Kontonamen dessen Bezeichnung.
6.
Kontotyp gibt an ob es sich um ein Sachkonto, Debitorenkonto oder
Kreditorenkonto handelt.
7. & 8. Die Beträge in den Spalten Soll und Haben
sind mit optionalem Komma und ohne Gruppierung formatiert.
9. Storniert gibt
an ob es sich um eine stornierte Buchung handelt ( = 1) oder nicht (= 0).
Nicht exportiert werden Buchungen auf mitlaufende Konten (offene Forderungen
/ Verbindlichkeiten), wenn diese automatisch im Zuge eine Buchung auf ein
Debitoren-/Kreditorenkonto erstellt wurde.
Bucht man direkt auf ein
mitlaufendes Konto (z.B. Konto Forderungen/Verbindlichkeiten...) wird die Zeile
sehr wohl mitexportiert. Diese Buchung wird aktuell verhindert.
Da Buchungen
auf mitlaufende Konten nicht per Hand erfolgen dürfen, wird in die Datei lp.log
im log Verzeichnis des Servers eine Fehlermeldung geschrieben.
Diese
schaut in etwa so aus:
2014-01-30 10:41:24,476 WARN [com.lp.server.finanz.ejbfac.FibuExportFacBean]
Direkte Buchung auf mitlaufendes Konto: buchung_i_id = 13; belegnr: 13/0006 ;
konto: 2100 Debitoren Ausland
Das bedeutet, dass die Buchung mit der ID
13 und der Belegnummer 13/0006 auf dem Konto 2100, dem Debitor Ausland
Sammelkonto, eine Buchung per Hand gemacht wurde.
Diese Buchung kann im
einfachsten Fall storniert werden. Dazu sollte aber der Hintergrund der Buchung
bekannt sein, da eventuell andere Buchungen nötig sind, um den Fehler zu
korrigieren.
Wurde ein Sammelkonto als Ust/Vst Konto definiert (lässt sich im
Buchungsjournal>Details sehr leicht erkennen), kann im entsprechenden Beleg
(Rechnung/Eingangsrechnung) mit Bearbeiten>Belegübernahme dieser Fehler
korrigiert werden.
Nach der Storinierung der entsprechenden Buchungen,
sieht man im lp.log nach einem neuen Exportdurchlauf folgendes:
2014-01-30 10:41:24,476 WARN [com.lp.server.finanz.ejbfac.FibuExportFacBean]
Direkte Buchung auf mitlaufendes Konto: buchung_i_id = 13; belegnr: 13/0006 ;
konto: 2100 Debitoren Ausland ,storniert
2014-01-30 10:41:24,476 WARN [com.lp.server.finanz.ejbfac.FibuExportFacBean]
Direkte Buchung auf mitlaufendes Konto: buchung_i_id = 231; belegnr: 13/0006 ;
konto: 2100 Debitoren Ausland ,storniert
Es gibt jetzt die ursprüngliche
(falsche) Buchung und die Stornobuchung dazu. Das 'storniert' am Ende ist
selbstsprechend.
Q: Schweizer Besonderheiten
A: In der Schweiz und in Liechtenstein ist die Vorsteuer für Investitionen unabhängig von den sonstigen (Waren-) Einkäufen zu erfassen. Aus der Sicht von HELIUM V bedeutet dies, dass dies eigene Mehrwertsteuersätze sind.
Definieren Sie daher eine Mehrwertsteuer z.B. Investitionen und den zugehörigen Steuersatz im Modul System, unterer Modulreiter Mandant und obere Modulreiter MwSt Bezeichnung und MwSt.
Nun wechseln Sie noch in das Modul Finanzbuchhaltung, wählen den unteren Modulreiter Finanzamt, wählen ihr Finanzamt (Eidg. Steuerverwaltung) und definieren für die Steuerkategorie Inland unter Steuerkategoriekonto für die Mehrwertsteuer Investitionen das entsprechende Vorsteuerkonto.
Q: Werbeabgabe
A: Um die Werbeabgabe auch im UVA Formular entsprechend mit anzudrucken ist eine spezielle Einstellung der UVA-Formulare erforderlich. Bitten Sie ihren HELIUM V Betreuer dies für Sie vorzunehmen. Details zur Werbeabgabe siehe.
A:
Unter Bearbeiten, Periodenübernahme steht diese Funktion, welche von einigen
auch als Saldovortrag bezeichnet wird, zur Verfügung.
Buchungen
die in diesem Lauf der Periodenübernahme durchgeführt werden, werden als
automatische Eröffnungsbuchung gekennzeichnet.
Es
wird dies in den Konten in einer zusätzlichen Spalte vor der Buchungsart
angezeigt.
Die
automatische Periodenübernahme ist für Debitoren- und Kreditorenkonten
vorgesehen. Für Sachkonten führen sie die Periodenübernahme für das
jeweilige Konto einzeln durch - siehe auch Beschreibung unten.
Die
grundsätzliche Vorgehensweise für die Periodenübernahme ist:
Prüfen
Sie die offene Postenliste des zu übernehmenden Geschäftsjahres.
Hier ist wichtig, dass diese vor der Übernahme richtiggestellt wird.
Verwenden Sie dazu auch die Möglichkeit des Auszifferns
der Buchungen.
Prüfen Sie dies für alle Debitoren- und alle Kreditorenkonten
Führen
Sie die Periodenübernahme für alle Debitoren- und Kreditorenkonten durch.
Gehen Sie dazu in das Geschäftsjahr in dem die Übernahme stattfinden
sollte.
Bitte achten Sie darauf, dass bei den Konten das Häkchen "automatische
Eröffnungsbuchung" gesetzt ist.
Hinweis: Zu Ihrer Sicherheit muss für die Übernahme das
Vorvergangene Geschäftsjahr gesperrt sein.
Ein Beispiel: Wenn die Übernahme für 2013 durchgeführt werden sollte, so
muss das Geschäftsjahr 2011 abgeschlossen sein und es muss dies durch Aktuelles
Geschäftsjahr sperren auch in der HELIUM V Finanzbuchhaltung
eingetragen sein.
Bei der Übernahme werden eventuell bereits durchgeführten automatischen
Eröffnungsbuchungen storniert und aufgrund der neuen Ergebnisse wieder neu
hinzugefügt.
Zusätzlich kann angegeben werden, dass bereits durchgeführte manuelle
Eröffnungsbuchungen ebenfalls gelöscht werden.
Bei den Übernahmen der offenen Eingangs- / Ausgangsrechnungen werden zur
Erhöhung der Transparenz jede einzelne offene Rechnung in das neue
Geschäftsjahr eröffnet. Damit wird auch erreicht, dass die automatische
Auszifferung auch im neuen Geschäftsjahr gegeben ist.
Die Soll- / Haben-Buchungen werden auf der gleichen Seite wie die
ursprüngliche Buchung übernommen. So werden Sie hier Gutschriften mit
entsprechenden negativen Beträgen finden. Dies ist so beabsichtigt und
dient der höheren Transparenz.
Führen
Sie nun die Periodenübernahme für jedes einzelne Sachkonto durch.
Bei den Sachkonten haben wir dies so gelöst, dass jedes Sachkonto einzeln
übernommen werden muss.
Bitte beachten Sie, dass nur die Bestandskonten eröffnet werden (dürfen).
Hier kommt die Besonderheit mit dazu, dass die sogenannten mitlaufenden
Konten in der Regel aus den Buchungen auf den Debitoren und Kreditoren
bebucht werden. D.h. in aller Regel sind hier keine manuellen Buchungen
erlaubt.
Bei den Buchungen auf den Sachkonten wird jeweils der Saldo des Vorjahres
auf dem Konto gebildet und dieser als Eröffnungsbuchung in das neue
Geschäftsjahr übernommen. Hier lautet die Regel, dass es nur positive
Beträge gibt. D.h. ja nachdem ob der Saldo positiv oder negativ ist, wird
der Saldo im Soll oder im Haben positiv eingebucht.
Ein positiver Saldo wird im Soll gebucht, ein negativer Saldo wird positiv
im Haben gebucht.
Sollten nach erfolgter Periodenübernahme auf einem Konto trotzdem Buchungen im alten Geschäftsjahr ergeben, so wird auf den Kontoblättern eine Information angedruckt, die besagt, dass die Periodenübernahme nicht mehr gültig ist. Führen Sie in diesem Falle die Periodenübernahme erneut durch.
Hinweis:
Wir
gehen davon aus, dass die mitlaufenden Konten keine wie immer geartete manuelle
Buchung enthalten.
Werden
in den mitlaufenden Konten Korrekturen durchgeführt, müssen diese Korrekturen
Manuell in die Folgejahre übernommen werden.
Aus
unserer Sicht ist die manuelle Buchung auf mitlaufenden Konten eine zwar
schnelle, aber sehr sehr ungenaue Arbeitsweise, die von manchen Steuerberatern
gemacht wird, die aber aus Gründen der Transparenz eindeutig abzulehnen ist.
Praktischer Ablauf:
Der praktische Ablauf bei einem Sollversteuerer, z.B. GmbH, ist so, dass mit dem ersten Tag des neuen Geschäftsjahres die Bankkonten des alten Jahres abgeschlossen werden und dann für diese Konten die Periodenübernahme gemacht wird. Üblicherweise erhalten Sie in den ersten Tagen noch Rechnungen aus dem vorigen Geschäftsjahr. Eventuell müssen Sie auch noch Rechnungen für Leistungen des alten Geschäftsjahres erstellen. Nachdem diese Arbeiten alle durchgeführt sind, kann erst die Periodenübernahme (siehe oben) für die Debitoren und Kreditoren durchgeführt werden.
Hinweis: Da das Mahnwesen aus der Rechnungsverwaltung gesteuert wird und nicht aus der offenen Postenliste, ist aus diesem Grund, im Gegensatz zu vielen anderen Buchhaltungsprogrammen, keine Eile geboten.
Parametrierung der Eröffnungskonten:
Sind finden im Modul Finanzbuchhaltung, unterer Modulreiter Finanzamt, oberer Modulreiter Buchungsparameter. Definieren Sie hier die Konten für die Eröffnungsbuchungen der Sachkonten, der Debitoren- und der Kreditorenkonten. Auch hier raten wir im Sinne der Transparenz je Kontoart ein eigenes Eröffnungskonto zu verwenden.
Q: Die Periodenübernahme dauert ewig
A: Wird die Periodenübernahme durchgeführt, so wird diese durch den Klick auf den Knopf "Periodeübernahme ausführen" gestartet. Wurde die Periodenübernahme durchgeführt, so ändert sich dieser Knopf auf OK, was bedeutet, dass die Periodenübernahme gültig ausgeführt wurde.
Q: Können einzelne automatische Periodenübernahmebuchungen wieder storniert werden?
A: Ja. Bitte nutzen Sie dazu die Funktion Buchung Stornieren aus dem Menüpunkt Bearbeiten, welcher (nur) in den Sachkonten zur Verfügung steht. Gegebenenfalls springen Sie aus den Debitor-/Kreditorkonten mit dem GoTo Button auf die entsprechende Buchung im jeweiligen Sachkonto.
Q: Bei der Periodenübernahme kommt der gesamte offene Betrag in der EB. Was ist da falsch?
A: Das ist so Absicht. D.h. um die Übersichtlichkeit insbesondere bei teilbezahlten Rechnungen zu erhöhen, werden Belege deren offene Posten NICHT 0,00 sind in den Debitor-/Kreditor-Konten so übernommen, dass der original Rechnungsbetrag und die Teilzahlungen ersichtlich sind. Vom Saldo her gesehen ist das Ergebnis das selbe und der Gewinn an Transparenz ist enorm.
Q: Wie kann das Kassenkonto eröffnet werden?
A: Selbstverständlich muss auch jedes Kassenkonto eröffnet werden. Da direkte manuelle Buchungen auf das/die Kassenkonten (Sachkonto, Bearbeiten, Manuelle Umbuchung) nicht zulässig sind, muss die Eröffnungsbuchung im unteren Modulreiter Kassenbuch durchgeführt werden.
Q:
Auf den Saldenlisten wird bei EB Wert inkonsistent angezeigt
Q:
Auf dem Kontoblatt wird Inkonsistent angedruckt
A: Damit wird signalisiert, dass auf dem jeweiligen Konto nach der Durchführung der Periodenübernahme noch Buchungen durchgeführt wurden. Führen Sie in diesem Falle die Periodenübernahme für das jeweilige Konto erneut durch, um eine entsprechende Konsistenz in den Buchungen zu erreichen.
Q: Wie ist beim Start der integrierten Finanzbuchhaltung mit der Periodenübernahme mit den Eröffnungsbuchungen vorzugehen?
A: Der Start der HELIUM V Finanzbuchhaltung ist immer nur zum Beginn eines Geschäftsjahres sinnvoll.
Für die Eröffnungsbuchungen muss es so sein, dass die offene Postenlisten (Kreditoren / Debitoren) aus dem letzten Tag des alten Geschäftsjahres mit den EB-Buchungen (Eröffnungsbuchungen) des neuen Geschäftsjahres übereinstimmen. D.h. für den Start buchen Sie alle offenen Posten der Debitoren und Kreditoren aber auch der Bestandskonten nach. Wir raten dringend auf die Erzielung einer ausreichenden Transparenz zu achten. Lieber einige Buchungen mehr gemacht und dafür ganz klar warum was wie gebucht wurde, als schnell eine einzige Zahl reingebucht und dann tagelang rumgesucht.
D.h. es wird jeder Kreditor / Debitor eigenständig in seinem Konto gebucht (und nicht in die mitlaufenden Konten ein einzige Zahl reingebucht).
Wenn Sie bei einem Kreditor nur sehr wenige (2-3) Rechnungen offen hatten und diese sehr zeitnah bezahlt wurden, kann dies als ein Saldo eingebucht werden. Sind es viele Rechnungen, die sich wenn möglich noch über einen längeren Zeitraum verteilen, so empfehlen wir jede Rechnung einzeln einzubuchen. Sie machen das ja nur einmal und nur beim Start der HELIUM V Buchhaltung. Danach macht HELIUM V das für Sie. Sie haben damit einen deutlichen Transparenzzugewinn.
Hinweis:
Das Nachbuchen der Bestandskonten gilt nicht für die mitlaufenden Konten,
die aus den Personenkonten (Debitoren, Kreditoren) automatisch gebildet werden.
Q: Die Periodenübernahme aller Debitoren / Kreditorenkonten funktioniert nicht?
A: Wenn die Periodenübernahme aller Debitoren / Kreditorenkonten nicht
funktioniert, die Übernahme einzelner Konten jedoch schon, so prüfen Sie bitte
den Haken bei Automatische Eröffnungsbuchung in den Kopfdaten der
Debitorenkonten. Nur für
die Konten, für die diese Eigenschaft gesetzt ist, werden auch die
Periodenübernahmen durchgeführt.
Q: Kann man beim Kontoblatt die Debitoren- / Kreditorennamen mitdrucken?
A: Ja wählen Sie beim Druck des Kontoblattes auch GKT Bezeichnung drucken
. Damit werden in einer
zusätzlichen Zeile die Bezeichnungen des Gegenkontos angedruckt.
Q: Verbindung mitlaufende Konten, offene Postenliste, Sachkonten, Eingangs-, Ausgangs-Rechnungen
A: Um Klarheit zu schaffen, wie sich die Eingangs- Ausgangs-Rechnungen in Bezug auf die durch den jeweiligen Geschäftsjahreswechsel ergebende Abgrenzung verhält, hier der Versuch einer teilweise grafischen Erklärung dieser Zusammenhänge.
Die Erklärung wird hier für die Eingangsrechnung beispielhaft dargestellt. Für Ausgangsrechnungen gilt dies in gleicher Weise, jedoch sind Soll - Haben entsprechend vertauscht.
a.) Wird eine Eingangsrechnung abgespeichert, so erfolgt sofort die Verbuchung auf
- das Aufwandskonto
- das Vorsteuerkonto
- das Kreditorenkonto und auf das aufgrund der Steuerkategorien hinterlegte Mitlaufende Konto.
b.) Für die Erklärung des Verhaltens der offenen Postenliste sei nun eine Eingangsrechnung angenommen, die mit 28.12.2012 erfasst wird und die am 3.1.2013 bezahlt wird.
Die Eingangsrechnung wird also am 28.12.2012 mit z.B. 1.000,- € gebucht
Soll | Haben im Geschäftsjahr 2012
5000 | 31000 Aufwand gegen Kreditor
| 3301 und auf das mitlaufende Konto
Also ist der Saldo am Kreditorenkonto 1.000,- für das Geschäftsjahr 2012
c.) Nun wird die Eingangsrechnung am 3.1.2013 bezahlt.
Es wird gebucht
Soll | Haben im Geschäftsjahr 2013
31000 | 2800 Kreditor gegen Bank
3301 | und auf das mitlaufende Konto
Also ist der Saldo am Kreditorenkonto ----- 1.000,- für das Geschäftsjahr 2013 und damit auch am mitlaufenden Konto, was, wie Sie sicherlich richtig erkannt haben, inhaltlich falsch wäre.
d.) Wird nun aus der Eingangsrechnungsverwaltung das Journal der offenen Eingangsrechnungen ausgedruckt, so ist diese Rechnung bezahlt.
Wird die offene Postenliste aus der Buchhaltung für 2013 ausgedruckt, so ist die Eingangsrechnung überzahlt.
Warum ?
Es fehlt die Eröffnungsbuchung, welche auch als Übertragsbuchung (vom einen in das andere Geschäftsjahr) bezeichnet werden könnte, die den offenen Saldo dieses einen Kreditorenkontos vom Vorjahr (2012) in das aktuelle Geschäftsjahr (2013) übernimmt.
Dies kann z.B. durch die Periodenübernahme (Fibu, Bearbeiten, Periodenübernahme) oder bei neu aufgesetzten Buchhaltungsprogrammen durch manuelle Eröffnungsbuchungen erfolgen.
Werden die Übertragsbuchungen, also die Eröffnungsbuchungen nicht gemacht, so wird die offene Postenliste und damit die Salden der mitlaufenden Konten immer falsch sein.
Warum ist dieses Verhalten so gegeben?
Ein Jahresabschluss, eine Bilanz, ist immer eine Momentbetrachtung eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Daher sind die entsprechenden Abgrenzungsarbeiten vorzunehmen.
Die einfachste Art ist hier die Abgrenzung durch die offene Postenliste. Sie bedingt jedoch, dass Rechnungen die zum Stichtag noch nicht bezahlt waren in die neue Periode / in des neue Geschäftsjahr übernommen werden müssen. Kann, warum auch immer, eine automatische Übernahme nicht gemacht werden, so müssen die entsprechenden Konten manuell eröffnet werden. Siehe oben.
Q: Wie mit Überzahlungen umgehen?
A: Es passiert immer wieder, es arbeiten überall Menschen, dass es bei der Bezahlung von Rechnungen zu Überzahlungen kommt, aus Irrtum, Tippfehlern usw.
Da die generelle Forderung besteht, dass das Bankkonto immer exakt mit dem Kontoauszug der Bank übereinstimmen muss, müssen auch die Überzahlungen gebucht werden.
Die unserer Meinung nach sicherste Möglichkeit mit Überzahlungen umzugehen ist wie folgt:
a.)
Sie buchen den richtigen Betrag in der Zahlung der Rechnung (ob Ein- oder
Ausgangsrechnung ist vom Thema her egal)
b.) den überzahlten Betrag buchen Sie Bank gegen ein Durchläuferkonto
c1.) wird der überzahlte Betrag mit einer weiteren Rechnung ausgeglichen, so buchen Sie die Zahlung der Rechnung gegen dieses Durchläuferkonto, welches dafür auch als Bankverbindung definiert sein muss.
c2.) wird der überzahlte Betrag zurücküberwiesen, so buchen Sie Durchläufer gegen Bank
Wichtig: Von der Idee her ist das Durchläuferkonto im Saldo immer 0,00 mit Ausnahme der bewusst "unstimmigen" Zahlungen.
Es spiegelt dieses Konto auch wider, was Sie Ihren Kunden noch schuldig sind, bzw. was Sie von Ihren Lieferanten noch erhalten.
Eine Alternative ist, den zu hohen Betrag direkt in der Zahlung der Rechnung zu erfassen und die Rechnung als Teilbezahlt stehen zu lassen.
Wird dann die Überzahlung zurücküberwiesen, so buchen Sie in der Zahlung der Rechnung den Betrag der Überweisung als negativen Zahlbetrag.
Dies hat den Vorteil, dass am Personenkonto (Debitor bzw. Kreditor) der offene Saldo ersichtlich ist.
Wird die Überzahlung mit weiteren Rechnungen ausgeglichen, so muss dieser Ausgleich wiederum über das Durchläuferkonto erfolgen.
Q: Es müssen die Salden der Vorsteuerkonto null sein. Was wenn dem nicht so ist?
A:
Wenn die aktuelle UVA ausgedruckt ist und somit die automatische Weiterbuchung
der Vorsteuer, Umsatzsteuer auf das Zahllastkonto erfolgt ist, müssen die
Vorsteuer bzw. Umsatzsteuerkonten einen Saldo von 0,00 ausweisen. Ist dem nicht
der Fall, bedeutet dies, dass nach der Durchführung der UVA die Sperre durch die
UVA Verprobung wieder aufgehoben wurde und nachträglich Belege mit MwSt
eingebucht / geändert wurden. Drucken Sie die UVA (mit dem echten Druck) für den
jeweiligen Zeitraum erneut aus.
Achten Sie vor allem bei der letzten UVA
Ihres Geschäftsjahres auf eine entsprechend abgestimmte Jahres-UVA.
A: Neben den üblichen Buchungsarbeiten auf die einzelnen Aufwands und Erlöskonten sind monatliche Sammelbuchungen erforderlich. Das Verhalten der Sammelbuchungen wird über die Kontoart des jeweiligen Kontos gesteuert. Die Sammelbuchungen selbst werden vor jeder UVA-Auswertung durchgeführt, falls die UVA für diese Periode noch nicht verprobt ist. Das bedeutet auch, dass es einen großen Unterschied darstellt, ob Sie die UVA nur in die große Druckvorschau drucken, damit wird keine UVA Verprobung gemacht, oder ob Sie aus dem Druck-Vorschau-Fenster direkt die UVA ausdrucken, da bei diesem Ausdruck die gewählte Periode verprobt wird.
Die Buchungen selbst sind als Automatikbuchungen gekennzeichnet und können so vom HELIUM V eindeutig identifiziert werden.
Da bei der UVA die Sammelbuchungen durchgeführt werden, ist es zwingend erforderlich, dass die erforderlichen Kontoarten definiert sind. Ist dies nicht der Fall, werden entsprechende Fehlermeldungen ausgegeben.
Einstellungen der Kontenarten für die automatischen Finanzamtsübertragsbuchungen: Es werden für die Sammelbuchungen folgende Kontoarten verwendet:
Kontoart | Beschreibung | Typ |
Ust Konto | Umsatzsteuerkonto, also ein Konto das die Umsatzsteuerbuchungen z.B. 20% beinhaltet | Steuerkonten |
Vst Konto | Vorsteuerkonto, also ein Konto das die Vorsteuerbuchungen z.B. 20% beinhaltet. | Steuerkonten |
Ust Sammelkonto | Umsatzsteuer Sammelkonto Hier werden alle Umsatzsteuerkonten aufsaldiert |
Steuer-Sammelkonten |
Vst Sammelkonto | Vorsteuer Sammelkonto Hier werden alle Vorsteuerkonten aufsaldiert |
Steuer-Sammelkonten |
UST- oder Erwerbssteuerkonto | Hier werden alle Steuer-Sammelkonten aufsaldiert | Finanzamt Steuer-Verrechnungskonto |
Abgabenkonto | Konten in denen Abgaben enthalten sind. Z.B. Lohnsteuer, DB, DZ | Abgabenkonto |
FA Zahllastkonto | Das Finanzamtzahllastkonto |
Derzeit
ist folgender Ablauf für die Finanzamtssammelbuchungen programmiert:
Es
werden die Periodensalden aller Konten der Kontoart Ust Konto auf das Ust
Sammelkonto saldiert.
Es
werden die Periodensalden aller Konten der Kontoart Vst Konto auf das Vst
Sammelkonto saldiert.
Es
werden die Periodensalden aller Konten der Kontoart Ust Sammelkonto auf das UST- oder Erwerbssteuerkonto
saldiert.
Es
werden die Periodensalden aller Konten der Kontoart Vst Sammelkonto auf das UST- oder Erwerbssteuerkonto
saldiert.
Es
werden die Periodensalden des UST- oder Erwerbssteuerkonto auf das FA Zahllastkonto
saldiert.
Es
werden die Periodensalden aller Konten der Kontoart Abgabenkonto auf das FA Zahllastkonto
saldiert.
Oder
in anderer Form:
Ust
Konten -> Ust Sammelkonto
Vst
Konten -> Vst Sammelkonto
Ust
Sammelkonto + Vst Sammelkonto -> UST- oder Erwerbssteuerkonto
UST- oder Erwerbssteuerkonto
+ alle Abgabenkonten -> FA Zahllastkonto
Siehe dazu auch.
Q: Können diese automatischen Buchungen auch verhindert werden?
A: Wenn Sie manuell die UVA-Buchungen vornehmen wollen, so definieren Sie die Kontoarten nur soweit Sie diese automatisch bebucht haben wollen. Das Ende der automatischen Buchung ist somit definierbar in dem weiterführende Konten nicht eingetragen werden. Wenn Sie also kein FA Zahllastkonto definieren, so erfolgt die Buchung nur bie zum UST-oder Erwerbsteuerkonto, wenn kein UST- oder Erwerbssteuerkonto definiert ist, nur bis zu den Ust/Vst Sammelkonten. Deaktivieren der automatischen Sammelbuchung auf Ust und Vst Sammelkonten indem Sie auch hier die Kontoart. Ab nun werden keine automatischen Buchungen der einzelnen Steuerkonti auf Sammelkonten durchgeführt. Bitte achten Sie auf die betroffenen Konten bei der laufenden Verbuchung.
Q: Wie kann ich diese Sammelbuchungen manuell machen?
A: In der Regel ist es so, dass, wenn die Buchungen nicht automatisch gemacht
werden, werden diese manuell per Hand nachgebucht. Das hat sicherlich den
Vorteil, dass die abgeführten / angegebenen Steuern unter Ihrer Kontrolle sind.
Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Stellen Sie den Parameter FINANZ_SAMMELBUCHUNG_MANUELL auf 1. Somit werden bei der UVA Verprobung
keine automatischen Sammelbuchungen durchgeführt. Zusätzlich steht nun die
Buchungsart "Mwst-Abschluss" zur Verfügung. Buchen Sie die
Mehrwertsteuerbuchungen mit dieser Buchungsart. Damit werden diese immer zum
Ende der Periode / des Monates angezeigt und, so wie die automatischen Buchungen
auch, in Türkis dargestellt.
Wichtig:
Mwst-Abschluss Buchungen können nicht geändert werden. Für Änderungen löschen
und neue Buchung erstellen.
Info: Die MwSt-Abschluss
Buchungen müssen immer zum Letzten des Monats sein.
Q: Bei der Erstellung der UVA erscheinen Fehlermeldungen
A: Diese Meldungen dienen Ihrer Sicherheit.
Auch aus der Forderung der Finanzamtssammelbuchungen ergeben sich verschiedenste Meldungen, wenn oben beschriebene Bedingungen nicht gegeben sind. Erscheint eine Fehlermeldung, so klicken Sie bitte auf Detail und schieben den Thumb ganz nach oben. Hier sehen Sie den eigentlichen Hintergrund der Meldung.
Maßnahmen bei den Meldungen sind:
Meldung | Maßnahme |
Kein Sammelkonto für Kontoart Vst Sammelkonto | Definieren Sie am Vorsteuer-Sammelkonto die
Kontoart VST Sammelkonto Beachten Sie, dass selbstverständlich auch die VST-Konten mit der Vorsteuer definiert sein müssen. |
Kein Sammelkonto für Kontoart UST- oder Erwerbssteuerkonto | Definieren Sie das Konto mit der Kontoart UST- oder Erwerbssteuerkonto |
Kein Sammelkonto für Kontoart FA Zahllastkonto | Definieren Sie das Zahllastkonto |
Rechnung jj/nnnnnnn, Buchung, 2012-12-06 Ungültiges Konto 2000 in Buchung auf Steuerkonto 3602 |
Bedeutet: Im Ust/Vorsteuerkonto 3602 sind Buchungen mit Gegenkonto 2000
(mitlaufendes Konto) enthalten. Da das Sachkonto 3602 jedoch als .... (hier gibt es definiert ist, darf die Buchung nicht durchgeführt werden. Korrigieren Sie die Definition der Steuerkategorien. |
FB2013/2, Umbuchung, 2013-02-28 Ungültiges Konto 3501 in Buchung auf Steuerkonto 3540 |
Diese Meldung bedeutet, dass die Struktur
Ihrer Konten / Sammelkonten etwas verworren sind. Stellen Sie die Strukturen richtig, beachten Sie dabei auch die in den Finanzamtssteuerkategorien hinterlegten Definitionen. Zur Korrektur können diese Buchungen auch manuell gelöscht werden. |
Info: Die Meldung beginnt immer mit ... ExceptionLP und dann in der nächsten Zeile java.lang.Exception: und dann der eigentliche Meldungstext.
Hinweis: Wenn Sie Kontenarten ändern und keine automatischen Buchungen erhalten, so ist davon auszugehen, dass die UVA-Verprobung für diesen Zeitraum schon gemacht wurde. Prüfen Sie dies, bzw. nehmen Sie die UVA Verprobung, im Menü, Bearbeiten, letzte UVA Verprobung zurücknehmen, zurück.
Q: Wie findet man am einfachsten UVA-Fehler?
A: Wie bereits mehrfach angeführt raten wir, auch aus Gründen der menschlichen
Fehler, vor der eigentlichen UVA das (Ausgangs-)Rechnungsjournal, das
Eingangsrechnungs-Kontierungsjournal und gegebenenfalls das
Zusatzkosten-Kontierungsjournal für den jeweiligen Zeitraum und immer für alle
Rechnungen durchzusehen und auf richtige Verbuchung zu prüfen. Die in den
jeweiligen Journalen angegebenen Salden sind die Basis für die
Plausibilitätsprüfung Ihrer UVA. D.h. die Umsätze des Ausgangsrechnungsjournals
müssen mit einem maximalen geringeren Betrag von 1-3%, welche den Skontoaufwand
darstellt mit dem Journal übereinstimmen. Ist dem nicht so, machen Sie sich
bitte auf die Suche. Es ist Ihr Unternehmen und nicht das des Steuerberaters.
Gleiches gilt analog für die Vorsteuer und natürlich für die
innergemeinschaftlichen (IG) Erwerbe. Beachten Sie die Besonderheit, dass es
sich bei den IG Erwerben zwar um Vorsteuern handelt, aber da auch die
Einfuhrumsatzsteuer (gedanklich) mit enthalten ist, müssen auch die Umsätze mit
angeführt werden.
Stimmen die Salden nicht über, so hilft in der Regel der
Ausdruck der Saldenliste des Zeitraumes in der Formularvariante Saldenliste
quer. Hier finden Sie auf der letzten Seite eine Zusammenfassung aller Salden
die UVA betreffend gegliedert nach UVA Arten. Damit sollte es sehr rasch klar
sein, warum welcher Betrag auf der UVA angedruckt wird.
Beachten Sie bitte
auch dass die Kontendefinitionen in Ihrer Verantwortung liegen.
Info:
Da der Saldo der Vorsteuerkonten wegen der UVA-Sammelbuchungen IMMER 0,00 ist,
scheinen diese nur auf, wenn noch KEINE Ust-Sammelbuchungen durchgeführt sind.
D.h. wenn die Saldenliste-quer vor
der UVA ausgedruckt wird, sind die Vorsteuerbuchungen noch sichtbar, danach
nicht mehr. Gegebenenfalls löschen Sie diese Automatikbuchung
und führen danach die UVA-Verprobung erneut durch.
Q: Wie kann man die steuerlich richtige / falsche Buchung am schnellsten finden?
A: Ergänzend zu obigem,
Bitte beachten Sie, dass bei der UVA der aus dem UVA
Formular errechnete Zahlbetrag und der Zahlbetrag laut Zahllastkonto, bis auf
geringe Rundungsdifferenzen übereinstimmen muss.
Kommt es hier zu
nennenswerten Abweichungen, müssen diese gesucht und bereinigt werden.
Eine
Ursache ist meistens, dass von HELIUM V zwar Hinweise ausgegeben werden (Buchung
auf Konto mit Ust, aber ohne Ust, oder umgekehrt) dies aber vom Anwender
ignoriert wird.
Spätestens zur Jahres-UVA muss dies korrigiert werden.
Hier hat sich als praktisch herausgestellt, dass man einfach die Kontoblätter
aller Erlöskonten in die Vorschau "druckt". Die Kontoblätter sind so gestaltet,
dass unstimmige Definitionen aufgezeigt werden. Gerade bei der unterjährigen
Mehrwertsteuerumstellung im Corona Jahr 2020 kann es hier schon zu
Buchungsfehlern gekommen sein.
D.h. es werden unstimmige Umsatzsteuersätze hinterlegt dargestellt. Bitte prüfen
Sie diese.
Q: Wie wirken Anzahlungsrechnungen in der UVA?
A: Bei der Berücksichtigung der Anzahlungsrechnungen haben wir uns dazu
durchgerungen, dass diese, von den Terminen her wie normale Rechnungen
betrachtet werden.
Die gesetzliche Regelung in Österreich (und in D?) ist so,
dass bei Anzahlungsrechnungen, sowohl Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen das
Zahlungsdatum ausschlaggebend für die Ermittlung der Umsatzsteuer / Vorsteuer
ist. Unter der Annahme, dass bei Anzahlungs- / Schlussrechnungen die beteiligten
Partner beiderseits daran interessiert sind, dass die Zahlung rasch fließt,
nehmen wir an, dass diese im gleichen Monat wie die Rechnung ist und somit im
Endeffekt in der UVA keine Auswirkung hat. Daher wird in HELIUM V auch bei den
Anzahlungsrechnungen das Rechnungsdatum als Basis für die Ermittlung der UVA
verwendet.
Musterdefinitionen für
Österreich
Deutschland SKR03
Deutschland SKR04
Schweiz und Liechtenstein
Kontenarten
In jeder Buchhaltung gibt es grundsätzlich verschiedene Kontenarten. Hier eine kompakte Zusammenfassung, die wir als sehr hilfreich empfunden haben:
Bezeichnung | Beschreibung | Nummernkreise | ||
A | D | CH | ||
aktive Bestandskonten | Bestandskonto bedeutet, dass Buchungen auf diesen Konten NICHT erfolgwirksam sind, falls nicht ein Erfolgskonto das Gegenkonto ist. Das aktiv bedeutet, dass eine Erhöhung
Ihres Guthabens bei der Bank, Ihres Kassenbestands oder der Zukauf von
Anlagevermögen im Soll steht. Jeder Abgang steht daher im Haben. |
0-2 | ||
passive Bestandskonten | Auch hier ist eine Buchung erfolgsneutral. Das passiv bedeutet jetzt allerdings, dass jede Erhöhung im Haben zu buchen ist, jede Verminderung im Soll. Klassisches Beispiel wäre der "Aufbau von Verbindlichkeiten", d.h. ins Haben, oder Zunahme von Eigenkapital. | 3, 9 | ||
Ertragskonten | Jede Erhöhung ist im Haben, jede Verminderung im
Soll zu buchen. Nicht verwirren lassen sollte man sich davon, dass es in der 8er Klasse viele Konten gibt die eigentlich nur zur Verbuchung von Aufwänden da sind. Deshalb ist es ein Ertrags, aber auch Aufwandskonto. |
4, 8 | ||
Aufwandskonten | D.h. steigt der Aufwand (Löhne, Materialaufwand) ist ins Soll zu buchen. Sinkt der Aufwand muss ins Haben gebucht werden. | 5-8 | ||
Erfolgskonten | Erfolgskonten Abschluss gegen GuV Bestandskonten Abschluss gegen Schlussbilanzkonto (was üblicherweise nicht mehr gemacht wird) |
5-8 | ||
Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) | In der GuV bilden dann 5-7 den Betriebserfolg, 8 den Finanzerfolg womit wir dann beim EGT (= Ergebnis der gewöhnlicher Geschäftstätigkeit) stehen |
Reverse Charge
Unser
aktueller Wissenstand (August 2013) bezüglich Reverse Charge für Österreich,
Inland ist wie folgt
Der aktuelle Stand der Ansicht der Finanz ist (das kann sich bitte monatlich ändern)
a.) Wenn irgendwo was von Mehrwertsteuer drauf steht, kann passieren, dass das
so gewertet wird, dass da Mehrwertsteuer enthalten ist und dass die dann, obwohl
nur als MwSt Info ausgedruckt abgeführt werden muss.
b.) Auf der UVA sind nur die Umsätze betreffend Reverse Charge getrennt anzuführen.
c.) im Gesetz steht nichts von: Die UST muss "doppelt gebucht" werden
(so wie die Einfuhrumsatzsteuer).
Das
bedeutet:
Inlands Reverse Charge Rechnungen sind als steuerfrei zu erfassen. Sowohl
Eingangs-, als auch Ausgangs-Rechnungen
Die Reverse Charge Umsätze werden auf ein eigenes Konto gebucht und können
damit auch auf der UVA als eigener Posten angeführt werden.
Info
zu den Eingangsrechnungen:
IG-Erwerb ist der Innergemeinschaftliche Erwerb, das geht nur aus dem
EU-Mitgleidsländern die nicht im Inland (Österreich) sind. Inlands-Rechnungen
sind immer mit MwSt auszustellen, ausgenommen (und das auch nur in Österreich)
wenn diese nach Reverse Charge zu behandeln sind.
Summe der markierten Buchungszeilen
Im Modul Finanzbuchhaltung haben Sie bei Konten im Reiter Buchungen die Möglichkeit einzelne Zeilen zu markieren und deren Summe anzuzeigen.
Besonders für Transparenz und Fehlersuche ist die Funktion hilfreich.
Mit Klick auf eine Buchungszeile markieren Sie diese.
Halten Sie die Strg-Taste gedrückt um weitere Zeilen zu markieren.
Im unteren Bereich des Fensters erscheint nun eine gelbe Zeile, die die Summer der markierten Zeilen ausgibt.
Sollten Sie mehrere Zeilen, die sich hintereinander befinden, markieren wollen, so gehen Sie wie folgt vor:
Markieren Sie die erste Zeile und halten die Shift ("Groß/Kleinschreib")-Taste gedrückt, nun klicken Sie auf die letzte zu markierende Zeile.
Um die gesamte Markierung wieder aufzuheben klicken Sie ohne Tastendruck zum Beispiel auf eine andere Zeile.
Um nur eine Zeile wieder aus der Markierung zu nehmen, halten Sie die Strg-Taste gedrückt und klicken auf die Zeile bei der Sie die Markierung aufheben möchten.
Q: Wie kann man erkennen, dass manche Aufwandskonten nicht VST berechtigt sind?
Wenn Sie ein Sachkonto neu anlegen, können Sie die Information ohne Ust/Vst anhaken.
Wird dieses Konto nun in einer Eingangsrechnung verwendet und ein Steuersatz ungleich 0% gewählt, erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Q: Wie wird der Haft(ungs)rücklass in HELIUM V abgebildet?
Der Haftungsrücklass stellt eine Sicherheit für den Auftraggeber in der Baubranche dar. Eine Vereinbarung regelt die Höhe, Dauer und den Umfang des Haftrücklass. Üblich sind 2-3% des Gesamtbetrags der Schlussrechnung. Diese werden vom Kunden einbehalten für etwaige Forderungen auf Grund von Reklamation, Gewährleistung, etc. gegenüber des Bauunternehmens. Um diesen Fall in HELIUM V abzubilden, legen Sie ein neues Sachkonto als Bankkonto mit dem Namen "Haftrücklass" an. Wird nun eine Schlussrechnung bezahlt, so buchen Sie mit einer Umbuchung den vereinbarten Betrag (Haftungsrücklass) auf dieses Konto. Somit wird die jeweilige Rechnung als bezahlt verbucht und der offene Betrag bleibt am Haftungsrücklass Konto. Bitte bedenken Sie, dass dieses Konto von Ihnen überwacht werden muss um die ausständige Zahlung nach Ablauf der vereinbarten Frist zu erhalten.
Q: Wie können Schadensfälle verbucht werden.
A: Wenn Sie aufgrund z.B. von Schäden, die bei Ihrem Kunden entstanden sind,
diesem eine Rechnung ganz oder teilweise gutschreiben müssen, so empfehlen wir,
diese über eine Gutschrift darzustellen. Dies hat auch den Vorteil, dass im ERP
Teil die Umsätze um den Schaden sinken.
D.h. die Kette geht folgendermaßen:
Legen Sie ein Aufwandskonto für die Verbuchung des Schadens an, z.B. 7800
Achten Sie darauf ob auf dieses Konto Buchungen mit Umsatzsteuer erfolgen.
D.h. für Inlands-Schäden muss dieses Konto in der UVA Art auf Umsatz Inland
Normalsteuer gestellt sein
Legen Sie unter Artikel, Grunddaten, Artikelgruppen, eine Artikelgruppe Schadensfälle an und weisen Sie dieser obiges Konto zu
Legen Sie einen Schadensartikel an und geben Sie diesem die Artikelgruppe
Schadensfälle
Beachten Sie, dass dieser Artikel nicht lagerbewirtschaftet
ist.
Erstellen Sie die Gutschrift, mit oder ohne Rechnungsbezug und führen Sie
hier den Schadensartikel an
Üblicherweise werden Sie Ihrem Kunden der
guten Ordnung halber die Gutschrift zusenden.
Gleichen Sie nun die ursprüngliche Rechnung mit der Zahlungsart Gutschrift
gegen die angelegte Gutschrift aus.
Achten Sie auf Gutschrift erledigt
(je nach tatsächlichem Erledigungsstatus der Rechnung / Gutschrift)
Bei der UVA kommt:
Ursache: Es
fehlt die Definition der UVA Art. Da in dieser Buchung die Umsatzsteuer
enthalten ist, muss natürlich dieses (Aufwands-)Konto in der UVA
berücksichtigt werden. Damit erhalten Sie die zu viel bezahlte Umsatzsteuer
wieder zurück.
Q: Was ist zu tun, wenn Konten / Buchungsdefinitionen nicht stimmen / korrigiert werden mussten?
A: Gerade zum Beginn kann es vorkommen, dass die Buchungseinstellungen
unvollständig und leider auch manchmal falsch gemacht werden. Manche Menschen
lesen keine Handbücher, sondern probieren halt mal rum. D.h. man stellt dann zu
einem Zeitpunkt fest, dass, aufgrund der falschen Definitionen, falsche
Buchungen gemacht wurden. Daher sind die Buchungsdefinitionen richtigzustellen.
Werden Buchungsdefinitionen geändert, so werden damit NICHT
automatisch alle davon betroffenen Buchungen aufgerollt.
D.h. was
ist alles zu tun am die geänderten Buchungsdefinitionen auch für ev. bereits
getätigte Buchungen zu übernehmen.
Vor allem davon betroffen sind die
automatisch durchgeführten Buchungen, welche auf diese Regeln, hier vor allem
die Definitionen der Steuerkategorien, zugreifen.
Grundsätzlich sind hier
zwei Dinge zu unterscheiden:
a.) kommt von HELIUM V eine Fehlermeldung, dass
für den Fall xyz (IG Lieferung mit Revese Charge an Empfänger mit UID Nummer)
keine Steuerkategorie Definition gegeben ist, so tragen Sie diese nach und
versuchen erneut die Rechnung auszudrucken, was bei richtiger Hinterlegung
entsprechend funktioniert. Damit ist für die Zukunft dieser Fall definiert.
b.) man stellt fest, dass verschiedene Definitionen einfach falsch sind, nicht
nur dass auf das falsche Konto gebucht wurde, sondern dass die Regel falsch
definiert war.
Auch hier ist als erster Schritt natürlich die Regel
richtigzustellen. In der Folge sind die Belegübernahmen erneut durchzuführen.
Hier können einerseits die einzelnen Beleg (im jeweiligen Modul, Bearbeiten,
Belegübernahme) oder auch die Belege einer Periode (FiBu, Bearbeiten,
Belegübernahme) erneut übernommen werden. Damit werden die bisherigen Buchungen
des Beleges inkl. Zahlungsbuchngen storniert und dann anhand der nun geltenden
Regeln neu eingebucht.
c.) Ein weiterer Fall ist, dass die Definition der
Kontenart falsch ist, beachten Sie dazu den Unterschied zwischen Vorsteuerkonto
und Vorsteuer behaftetem Konto! In HELIUM V kann nur das eigentliche
Vorsteuerkonto definiert werden.
Sind nun derartige Definitionsfehler
gegeben, so wird, je nach Einstellung der UVA-Verprobungsbuchungen, auch
automatische Steuer-Übertragsbuchungen gemacht. Dies werden immer bei Ausdruck
der UVA und wenn Verprobung angehakt ist durchgeführt. D.h. wurde nun die
Kontoart richtiggestellt so müssen die UVA-Verprobungen zur Richtigstellung der
Automatischen Verprobungsbuchungen (deren Belege beginnen mit FB) für den
jeweiligen Zeitraum neu durchgeführt werden. Anderenfalls kann es vorkommen,
dass alte automatische Verprobungsbuchungen stehen bleiben und insbesondere bei
der Datenübertragung an Ihren Steuerberater, die immer ohne diesen
Automatikbuchungen durchgeführt werden sollten, so entsprechenden Differenzen in
den Saldenlisten kommt.
Wie können solche falschen Definitionen
entstehen?
Es beginnt bei der Definition der Artikelgruppe zum Artikel, geht
über die Länderartübersetzung bis hin zur Steuerkategorie. Auch ändert sich
manchmal die Betrachtungsweise, man will andere Betrachtungen auch in der
Finanzbuchhaltung haben usw..
Denken Sie daran, dass nach der Korrektur
eventuell durchgeführt Datenexporte erneut vorzunehmen sind.
Q: Können die FiBu-Daten exportiert werden?
A:
Ja. Es stehen dafür drei Varianten zur Verfügung.
a.)
Datev
b.)
HV RAW
c.) RZL-CSV
Der
Export der Daten basiert grundsätzlich auf dem Buchungsjournal. Um also Daten
aus Ihrer HELIUM V Buchhaltung zu exportieren starten sie das
Finanzbuchhaltungsmodul, wählen den unteren Modulreiter Buchungsjournal. Nun
klicken Sie im Menü auf Buchungsjournal und wählen Export
Im
nun erscheinenden Dialog wählen Sie das Exportformat aus.
Geben
Sie nun den Zeitraum an und welche Buchungen exportiert werden sollten. Beachten
Sie dabei die steuerlichen Vorschriften. Der Zeitraum bezieht sich auf das
Buchungsdatum.
Je nach Art des Exports müssen die Automatischen Eröffnungsbuchungen (aus der
Periodenübernahme) die Automatikbuchungen (z.B. UVA Sammelbuchungen) und die
Manuellen Eröffnungsbuchungen mit oder nicht mit übergeben werden. Das bedeutet,
sind diese Daten in der Zielbuchhaltung, z.B. aus den Vorjahren, schon
vorhanden, so dürfen diese nicht mit übergeben werden.
Beachten Sie bitte auch, dass sich Exportzeiträume nicht überschneiden sollten.
Bei der derzeitigen Implementierung des Exports wurde davon ausgegangen, dass in
einem Zeitraum in dem bereits Buchungen exportiert wurden, keine Veränderungen
mehr gebucht werden. Eine Verriegleung dafür wurde nicht implementiert. Siehe
dazu bitte gegebenenfalls UVA-Verprobungszeitraum.
Sollten Sie eine Überprüfung Ihrer Buchungen z.B. durch Ihre Steuerberater /
Wirtschaftstreuhänder wünschen, so wird dies meist so realisiert, dass die
exportierten Daten in das Buchhaltungssystem Ihres Steuerberaters eingespielt
wird und dieser dann die importierten Daten verwirft.
Mit
Bezeichnung geben Sie noch den grundsätzlichen Dateinamen an und klicken danach
auf Exportieren. Den nun erscheinenden speichern Dialog bestätigen Sie
entsprechend und warten nun die Dauer des Exportes ab.
WICHTIG:
Klären Sie bitte vor dem ersten Export bereits ab, welche Daten Ihr
externer Steuerberater / Ihre externe Steuerberaterin erwartet. Manche sind der
Meinung, dass die Eröffnungsbuchungen aus Ihrem eigenen System übernommen werden
müssen, was für uns richtiger ist (denn der Steuerberater hat die
Gesamtbuchhaltung und damit auch die Verantwortung dafür), manche sind aber der
gegenteiligen Meinung, d.h. es werden auch die Eröffnungsbuchungen aus HELIUM V
Übernommen. Wenn dies der Fall ist, so müssen beim Export die automatischen und
die manuellen Eröffnungsbuchungen angehakt und somit mit übergeben werden.
Die Übergabe der Automatikbuchungen und die Übergabe auch der stornierten
Buchungssätze ist vor allem für die Prüfung durch die Finanzbehörde gedacht.
Hier ist natürlich wichtig zu sehen, werden Buchungsfehler gemacht bzw. wie war
das System eingestellt und wurde es berichtigt.
Bitte beachten Sie auch,
dass manche DATEV-Systeme so eingestellt sind, dass diese automatisch die MwSt
buchen. Das bedeutet dass diese Einstellung auch im HELIUM V in den
Kontendefinitionen gegeben sein muss oder zumindest, dass alle Buchungen mit
MwSt durchgeführt werden müssen.
Ergänzender Hinweis zu
Eröffnungsbuchungen:
In HELIUM V werden die Eröffnungsbuchungen
anhand der Buchungsart (bei der manuellen Buchung) identifiziert. Um nun für den
Export der Daten sicher zu sein, dass die auf den Eröffnungskonten gebuchten
Konten tatsächlich auch von der Buchungsart EB, Eröffnungsbuchung sind, prüfen
Sie bitte vorher die Kontoblätter der definierten Eröffnungskonten. Hier sollten
/ müssen alle Buchungen Eröffnungsbuchungen sein.
So bedeuten die beiden EB EB
in der ersten Zeile, dass diese Buchung automatisch durch die Periodenübernahme
des Kontos übernommen wurde.
Die zweite Zeile mit dem EB nur in der Spalte
Art bedeutet, dass diese Buchung manuell gemacht wurde, wobei in diesem Falle
Steuerverbindlichkeiten manuell übernommen wurden.
Q: Unterschied gebucht am oder Buchungsdatum
In manchen Anwendungen sollten alle Buchungen in einem parallel DATEV System nachgezogen werden. Das bedeutet, dass alle Buchungen auch Änderungen / Stornos usw. zusätzlich im anderen System gemacht werden müssen. Verwenden Sie dafür das Gebucht am und haken Sie bitte plus Storniert an, damit auch die Stornobuchungen im anderen System nachgezogen werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine überlappenden Exportdatum verwendet werden. D.h. die Idee ist, dass immer die Daten, z.B. der letzten Woche, exportiert werden.
Q: Welche Daten sind für den DATEV-Export einzustellen
Damit der Export zu den DATEV-Daten Ihres Steuerberaters funktioniert, müssen
folgende Punkte gegeben sein.
Dass die Sachkonten, Debitoren, Kreditoren
Nummern und deren Bedeutungen komplett ident sind ist Grundvoraussetzung.
Zusätzlich müssen für den Export bzw. für Import bei Ihrem Steuerberater noch
folgende Parameter (System) definiert werden:
Datev-Berater Nr.: Parameter EXPORT_DATEV_BERATER
Datev-Mandant Nr.:
Parameter EXPORT_DATEV_MANDANT
ExportMitlaufendes Konto Nr.: Parameter
EXPORT_DATEV_MITLAUFENDES_KONTO (üblicherweise 9999)
Umsatzsteuerschlüssel
für den reduzierten und den normal-Mehwertsteuersatz. Diese sind im System,
Mandant, MwSt, FIBU-MWSTCode zu definieren. Bitte beachten Sie, dass hier nur
nummerische Werte (Zahlen) eingeben werden dürfen.
Einstellung des Importes in Datev
Der Importer in Datev stellt viele Varianten für den Datenimport
zur Verfügung. Das hat den Vorteil dass unterschiedlichste Formate importiert
werden können. Der Nachteil ist, dass man das HELIUM V Format einstellen muss.
Es ist sicherlich von Vorteil, wenn Sie / Ihr Steuerberater sich für den HELIUM
V Import eine entsprechende Importdefinition erstellt.
Laut unseren
INformationen ist der Importer wie folgt einzustellen:
Wählen Sie für die
Einstellungen bitte: Bestand, Importieren, ASCII-Daten importieren.
Ob Ihre
Einstellungen richtig sind sehen Sie in der Importvorschau, die im unteren
Bereich eingeblendet wird.
Hinweis: Gegebenenfalls sollte anstelle des
Lieferantennamens die erfasste Lieferantenrechnungsnummer übergeben werden.
Stellen Sie dazu bitte den Parameter LF_RE_NR_BUCHUNGSTEXT auf 1.
Q: Welche Daten sind für den RZL-Export einzustellen
Aufbauend auf dem Datev-CSV Export steht auch eine leicht abgewandelte Version
für die Übergabe nach RZL zur Verfügung.
Wählen Sie dazu den RZL-Export. Die
Festlegungen für die Datev-Parameter gelten analog wie oben bei Datev
beschrieben.
Zusätzlich wird der Dateiname fix mit EXTF_ begonnen, damit RZL
das Datenformat richtig erkennt.
Im Unterschied zum Datev Format wird das
Datum mit TTMM erzeugt.
Der Parameter datev-berater nr muss für den Export
zwar eingestellt werden, ist aber für den Import in RZL nicht relevant, da von
RZL nicht unterstützt.
Der Parameter datev mandant nr ist auf die Nummer des
Mandanten aus dem RZL einzustellen.
Der Parameter export mitlaufendes konto
nr sollte auf das allgemeine Fehlerkonto, in der Regel 9999, eingestellt werden.
Die FIBU-MWSTCode (System, Mandant, MwSt) sollten gleichlautend wie die
Steuersätze, z.B. 10 für 10% usw. eingestellt werden. -> Bitte stimmen
Sie dies mit Ihrem Steuerberater ab.
Der Parameter
EXPORT_DATEV_KONTOKLASSEN_OHNE_BU_SCHLUESSEL sollte auf . gestellt werden.
Hinweis:
Der Export zur Übernahme in ein weiteres Buchhaltungssystem erfolgt
in der Regel
- OHNE Eröffnungsbuchungen (2x) und
- OHNE
Automatikbuchungen,
da diese vom externen Buchhaltungsprogramm nach dessen
Logik durchgeführt werden.
In der Regel werden die Daten auch ohne den
Stornobuchungen übergeben.
Q: Beim Export nach DATEV / RZL-CSV erscheint eine Fehlermeldung
Der
Export wurde im DATEV bzw. im RZL-CSV Format definiert und es erscheint die Fehlermeldung
es
konnte kein eindeutiger FIBU-MWSTCode gefunden werden.
Für
den DATEV Export ist eine Übersetzung der MWST-Sätze auf die DATEV Schlüssel
erforderlich. Diese Meldung besagt dass kein oder mehrdeutige Schlüssel
definiert sind. Prüfen Sie im System, unterer Modulreiter Mandant, oberer
Modulreiter Mwst, dass für alle verwendeten Mehrwertsteuersätze entsprechende
Fibu-MWSTCodes hinterlegt sind.
Derzeit
(2014) sind folgende Zuordnungen üblich:
19%Mwst
... 9
7%Mwst
..... 8
Stimmen
Sie diese Daten bitte unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab.
Angeblich
kommt für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein anderer Schlüssel zur
Anwendung:
Ust
2 ... 5%
3 ... 16%
4 ... 7%
5 ...
19%
Vst
6 ... 7%
7 ... 19%
8 ... 5%
9 ...
16%
Q: Können auch Sachkonten, Debitoren, Kreditorenkonten für die Übernahme exportiert werden?
A: Ja. Ab der Build-Version 11354 steht auch bei der integrierten
Finanzbuchhaltung der Export der Kontendefinitionen zur Verfügung.
Sie finden
diese im unteren Reiter Buchungsjournal unter
, Buchungsjournal, Export Konten.
Damit der Export in die richtigen Dateien / Pfade erfolgt, definieren Sie
diese bitte im System, unterer Modulreiter Parameter und dann die Parameter:
- FINANZ_EXPORTZIEL_SACHKONTEN
- FINANZ_EXPORTZIEL_DEBITORENKONTEN
-
FINANZ_EXPORTZIEL_KREDITORENKONTEN
- FINANZ_EXPORT_UEBERSCHRIFT .... mit
diesem Parameter kann definiert werden, ob die Spaltenüberschrift in den
Exportdateien mit angegeben werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass der
Export dieser Daten grundsätzlich im ANSI Format erfolgt, damit die fremden
Buchhaltungsprogramme dies auch lesen können. Der Parameter FIBU_EXPORT_ASCII
wird nur für den Export der Eingangs/Ausgangsrechnungen unterstützt.
Nach
erfolgtem Export erscheint eine entsprechende Meldung.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass
vor dem Einspielen / aktualisieren der Buchhaltungsdaten eine vollständige
Sicherung Ihrer externen Buchhaltung vorliegen muss.
Q: Wie kann eine Rechnung mit Steuer an einen Kunden aus dem Drittland gestellt werden?
A: Es gibt Gründe, die bewirken, dass eine Ausgangsrechnung an einen Kunden aus einem Drittland mit Steuer ausgestellt werden muss. Wenn dies der Fall ist, so definieren Sie für diesen Kunden die Steuerkategorie im Debitorenkonto als "Inland". Das bewirkt, dass die Rechnung mit Steuer erstellt und verbucht werden kann.
Q: Wie kann der Saldo der Vorperiode im Kontoblattdruck angeführt werden?
A: Wenn Sie den Haken bei Saldo Vorperiode beim Ausdruck des Kontoblatts setzen, so erhalten Sie die Saden der Vorperiode aufsummiert.
Q: Was bedeutet bei der UVA-Art bzw. die Kontoart "nicht definiert"?
A: Dies bedeutet, dass keine spezifische Definition einer Kontoart oder UVA Art notwendig ist. Ab der Version 8758 wurde die Kontoart und UVA Art von nicht definiert auf nicht zutreffend geändert.
Q: Wie ist das Rappen-Rundungs-Konto zu definieren?
A:
Unsere Schweizer und Liechtensteiner Anwender haben auch die Herausforderung,
dass die Brutto-Rechnungsbeträge auf fünf ganze Rappen zu runden sind. Für die
Definition dieser Landesregel siehe bitte.
Um die Rappenrundung verbuchen zu können sind folgende Definitionen
erforderlich:
Legen Sie das Rappenrundungskonto an z.B. 6948
Definieren Sie dieses mit Kontoart nicht zutreffend und
UVA Art Umsatz Inland steuerfrei
Variante Steuerfrei (ab 1.1.1900)
Definieren Sie eine Artikelgruppe Rundung
Hinterlegen Sie hier das
Rappenrundungskonto (6948)
Legen Sie einen Rundungsartikel an.
Üblicherweise hat dieser die
Artikelnummer RUNDUNG.
Und stellen Sie den Rundungsartikel auf die
Artikelgruppe Rundung.
Definieren Sie in den Parametern den Rundungsartikel
Q: Wie ist der Jahres Gewinn-/Verlust zu verbuchen?
A:
Da diese Frage immer wieder an uns herangetragen wird, hier eine kurze
Beschreibung der erforderlichen Buchungen.
Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass die richtige Verbuchung, die Berechnung des steuerlichen
Gewinns, ev. getrennt in einen handelsrechtlichen und finanzrechtliche Aspekt,
usw. usf. von HELIUM V nicht geleistet wird. Dies liegt in Ihrer Verantwortung.
Gegebenenfalls ziehen Sie bitte einen Steuerberater / Wirtschaftstreuhänder zu,
um hier Sicherheit (soweit ein Berater denn in die Haftung geht)
zu erhalten.
Ein kleiner Exkurs:
Grundsätzlich ist es so, dass jeder Jahresgewinn das
Eigenkapital des Unternehmens erhöht.
Vorgehensweise:
a.) Sie haben, z.B. mit Journal, Ergebnisrechnung den Jahresgewinn ermittelt. ACHTUNG: Je nach Einstellung der Ergebnisrechnung ist das ausgewiesene Vorzeichen entsprechend zu berücksichtigen.
b.) Schließen Sie die Erfolgskonten gegen das G+V Konto ab. D.h. buchen Sie den
Saldo jedes Erfolgskontos (Endbestand) gegen das G+V Konto.
c.) Nun ist das G+V Konto, je nach Saldo, gegen den Jahresüberschuss/Jahresgewinn zu buchen.
Soweit die Theorie. In der Praxis wird oft auf die oben angeführten Buchungen
verzichtet und nur der ermittelte Gewinn verbucht.
Ein Beispiel:
Der
Gewinn laut Erfolgsrechnung betrage 300,- €. Das beinhaltet, dass der Saldo des
G+V Kontos ebenfalls 300,- ausmachen würde, bzw. dass die nicht gebuchten
Saldovorträge insgesamt wiederum einen Saldo von 300,- € ergeben würden. Daher
wird nur die Buchung des Jahresgewinns gegen G+V durchgeführt. Der Ausgleich des
G+V Kontos ist implizit durch die (nicht durchgeführten) Saldovorträge jedes
einzelnen Kontos gegeben.
Das bedeutet, eigentlich muss nur die
Verbuchung des Jahresgewinns vorgenommen werden. Selbstverständlich ist die
wichtigste Voraussetzung dafür, dass die Berechnung des Jahresgewinns richtig
ist. D.h. dass die betroffenen Konten Ihrer Ergebnisrechnung richtig zugeordnet
sind.
Zusätzliche Info: Wenn Sie in Ihrer Buchhaltung auch noch direkt
die Bilanz aus dem HELIUM V ausdrucken, so muss vermutlich der Jahresgewinn
extra ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass die Umbuchung vom
Gewinn/Verlustkonto des laufenden Jahres auf das
Jahres/Gesamtgewinn/Verlustkonto nur mit 1.1. des Folgejahres gemacht werden
darf.
Ist-Versteuerer bzw. Einnahmen- / Ausgabenrechner bzw. Verrechnung nach vereinnahmten Umsätzen.
Die
Realisierung der verminderten Funktionalität für die EA-Rechner ist in HELIUM V so umgesetzt, dass bei der Bankbuchung immer zwei Buchungen durchgeführt
werden.
a.) Die Buchung Erlöse gegen Debitor und gleichzeitig
b.) die Buchung Debitor gegen Bank
Diese beiden Buchungen sind zusätzlich noch miteinander gekoppelt, sodass sichergestellt ist, dass bei Änderungen auch immer wieder beide Buchungen gelöscht werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei den EA-Rechnern in der Fibu keinen Skontoaufwand, keine offene Postenliste gibt. Diese Daten sind, dank Ihrer HELIUM V Rechnungs- / Eingangsrechnungsverwaltung trotzdem verfügbar. Jedoch auf Basis der Rechnungsmodule (siehe Journale) und nicht in der Fibu.
UVA, Sachenkonten Saldenliste usw. funktionieren gleich wie in der Fibu für die Sollversteuerer.
Q: Wozu nun Debitoren-, Kreditoren-Konten wenn es doch ein EA-Rechner ist.
A: Hintergrund ist, dass auf den Debitoren- / Kreditorenkonten auch die Definition der Steuerkategorien hinterlegt sind. D.h. es wird damit bestimmt welcher Debitor in welche Steuerkategorie fällt und somit werden auch die Buchungsregeln bestimmt. Für die Übergabe Ihrer Daten an Ihren Steuerberater genügt die Übergabe der Saldenliste.
Q: Wieso sind einige Rechnungen, obwohl noch aus dem alten Geschäftsjahr nicht in der Fibu?
A: Wenn diese Rechnungen noch nicht (teil-) bezahlt sind, so wurden diese, da wir hier ja von EA-Rechnern sprechen auch noch nicht in die Fibu übernommen und können so jederzeit geändert werden.
Q: Wie vorgehen bei der Umstellung von EA-Rechner auf Sollversteuerer?
A: Diese Umschaltung muss von Ihrem HELIUM V Betreuer vorgenommen werden. Für die Abstimmung der Eingangs-/Ausgangsrechnungen müssen die Eröffnungsbuchungen manuell / per Hand nachgebucht werden.
Q: Wie kann die Funktionalität des EA-Rechners aktiviert werden?
A: Bitten Sie Ihren HELIUM V Betreuer diese Funktion (ISTVERSTEURER) für Sie freizuschalten.
Q: Was ist bei der Umstellung von EA-Rechners auf Sollversteuerer zu beachten?
A: Der wesentlichste Punkt ist, dass zu diesem Zeitpunkt, der immer ein Geschäftsjahreswechsel sein muss, die Aufgrund der Ist-Versteuerung noch nicht Soll-Versteuerten Aufwände und Erlöse nachversteuert / nachgebucht werden müssen. Das bedeutet es ist dies als Eröffnungsbuchung vom Debitoren/Kreditorenkonto gegen das Erlös/Aufwandskonto manuell durchzuführen. Also von der Idee her die gleiche Buchung wie beim Sollversteuerer bei der Jahres/Periodenübernahme nur eben nicht gegen das Sammelkonto der Eröffnungskonten sondern gegen die Aufwands bzw. Erlöskonten. Dies bewirkt automatisch, dass die nachzuversteuernden Umsatzsteuerbeträge auf den Jänner-UVA aufscheinen.
Manche Anwender haben auch den Status, dass für Eingangsrechnungen die
entrichtete Vorsteuer anhand des Eingangsrechnungsdatums errechnet wird, die
abzuführende Umsatzsteuer jedoch anhand der Zahlungseingänge errechnet wird. Wir
sprechen hier von sogenannter Mischversteuerung.
Sollte dies bei Ihnen der
Fall sein, so bitten Sie Ihren HELIUM V Betreuer dies für Sie entsprechend
einzurichten.